Auto Werner
GmbH
Kerpen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.950,00 |
16.109,00 |
| I.
Sachanlagen |
17.950,00 |
16.109,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
80.105,28 |
87.155,69 |
| I.
Vorräte |
55.984,29 |
57.980,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.334,30 |
26.334,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-3.722,00 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
786,69 |
2.840,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
162,30 |
509,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
98.217,58 |
103.774,19 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.583,03 |
2.115,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
22.884,77 |
25.835,44 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.467,80 |
2.950,67 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
9.990,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
93.134,55 |
91.668,96 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.411,11 |
10.559,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
98.217,58 |
103.774,19 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2011
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen des vorangegangenen
Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde
von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung
für Abnutzung zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr
des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird
Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang
im gleichen Jahr unterstellt.
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken
durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko
durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 %
der Nettoumsätze, berücksichtigt.
Der
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagegegenstände ist in einem gesonderten
Anlagenspiegel dargestellt. Dieser enthält auch die
Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr beläuft sich auf
8.859 € und wurde mit einer
Einzelwertberichtigung in Höhe von 3.722 €
berichtigt .
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten eine Mietkaution von mehr als 1 Jahr bis zu 5
Jahren in Höhe von 5.000 €.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die
Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und
die Erstellung der Steuererklärungen für das Jahr
2011.
Steuerrückstellungen waren nicht
notwendig.
Die Fristigkeit der sonstigen Verbindlichkeiten
beträgt bis zu 1 Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 51.675,54 € für
1 bis 5 Jahre.
Die Verbindlichkeiten aus Darlehen über 5 Jahre
betragen 23.188,90 €.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
waren durchschnittlich 2 Arbeitsnehmer beschäftigt.
Die Führung der Geschäfte lag bei Herrn
Alexander Werner und Herr Michael Werner.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.07.2013 festgestellt.
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