Hansen Haus
GmbH
Brilon
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.153,00 |
1.836,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
503,00 |
857,00 |
| II.
Sachanlagen |
650,00 |
979,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
338.780,25 |
99.328,60 |
| I.
Vorräte |
210.200,00 |
69.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
84.253,60 |
30.328,60 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
250,00 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
44.326,65 |
0,00 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
30.754,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
339.933,25 |
131.919,26 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.210,23 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
24.750,00 |
| II.
Verlustvortrag |
54.755,52 |
50.110,18 |
| III.
Jahresüberschuss |
61.965,75 |
-5.394,48 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
30.754,66 |
| B.
Rückstellungen |
5.441,00 |
4.141,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
302.282,02 |
127.777,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
302.282,02 |
127.777,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
339.933,25 |
131.919,26 |
Anhang
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung
des Jahresabschlusses
Die Hansen Haus GmbH ist als kleine Gesellschaft im
Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß
§ 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und
um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines
Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung
erfolgte unter Anwendung der gesamten
Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) Art. 66 III. S. 6 EGHGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.
Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem
Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB
gegliedert. Die unveränderte Gliederung der Gewinn-
und Verlustrechnung ent- spricht den §§ 275 ff.
HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden
einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres werden
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf
den Vor- jahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze
sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich
vergleichbar.
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert.
Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter
Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung werden außerplanmäßige
Abschreibungen vor- genommen.
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. In die Her-
stellungskosten werden Material- und Fertigungseinzelkosten
sowie ggf. Sonder- einzelkosten der Fertigung und
darüber hinaus nur angemessene Teile der notwendigen
Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Wertverzehr
des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung
veranlasst ist, einbezogen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Einzelwertbe- richtigungen, das
allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Steuerrückstellungen werden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme unter
Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.
Sofern vom Investi- tionsabzugsbetrag gem. § 7 g EStG
Gebrauch gemacht wird, werden Rückstellun- gen
für passive latente Steuern eingestellt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünf- tiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist, und entsprechen den zu erwarten- den
Ausgaben bzw. drohenden Verlusten. Auf Grund der
zukunftsorientierten Verpflichtungsbewertung werden
erwartete Preis- und Kostensteigerungen berück-
sichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen
Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverord-
nung (RückAbzinsV) bekannt gegebenen
Abzinsungszinssatz umgewandelt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist
aus dem
Anlagenspiegel zu entnehmen (§ 268 Abs. 2 HGB).
Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die
historischen Werte angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschluss- und Steuererklärungs- kosten
.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
In den Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen
gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von €
9.677,86 enthalten. Sie sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung ist bestellt: Herr
Johannes Hansen,
Angaben zur Vergütung der
Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die
Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.
Brilon, den 31. Januar 2013
...........................................
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 9.677,86 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.02.2013 festgestellt.
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