Mainlandhaus Verwaltungsgesellschaft mbH
Sommerhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.931,28 |
2.118,66 |
| I.
Finanzanlagen |
1.931,28 |
2.118,66 |
| B.
Umlaufvermögen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.000,00 |
25.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
26.931,28 |
27.118,66 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.692,02 |
25.060,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
60,18 |
-668,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
631,84 |
728,90 |
| B.
Rückstellungen |
1.239,26 |
1.021,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
1.037,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
1.037,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
26.931,28 |
27.118,66 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
und Gewinn und Verlustrechnung
3.1 Verbindlichkeiten
3.2
Haftungsverhältnisse
4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
5. Sonstige Pflichtangaben
5.1 Angaben betreffend der
Geschäftsführungsorgane
5.2 Zahl der
beschäftigten Arbeitnehmer
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Mainlandhaus Verwaltungs GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht. Die dem Abschluss zu Grunde
liegende Buchführung entspricht den GoB.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt (§ 275 Abs. 2 HGB).
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde
von den größenabhängigen Erleichterungen
der §§ 267, 276, 288, 325 HGB Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung der einzelnen
Vermögensgegenstände und Schulden ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen
worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die übrigen Bewertungsgrundsätze des §
252 HGB wurden beachtet.
Die Forderungen sind mit dem Nennbetrag angesetzt und
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Aufgliederung der Verbindlichkeiten und
Sicherungsrechte mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 1.037,38 ).
mehr als 5 Jahren.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
3. 2 Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den bilanzierten Verbindlichkeiten existieren
keine gem. § 251 HGB zu vermerkenden
Eventualverbindlichkeiten.
4. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen laut Angaben der
Geschäftsleitung keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen.
5. Sonstige Pflichtangaben
5.1 Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Erster
Geschäftsführer:
Christian Haage
Weitere
Geschäftsführer:
Kathrin Haage-Böhnlein
5. 2 Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 0 Mitarbeiter beschäftigt.
Die Angaben der Arbeitnehmerzahl wurden entsprechend
den Vorschriften des
§ 267 Abs. 3 HGB vorgenommen.
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