Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 128333
Eingetragen
5.8.2010
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Gegenstand
Dienstleistungen aller Art, soweit sie nicht erlaubnispflichtig sind, insbesondere im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Bewertung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die technische Begutachtung, Beratung, Kommunikation und Rechercheleistungen, das Zusammenführen von Kompetenzen aus Forschung und Industrie sowie die Personalvermittlung und das Eventmanagement im Forschungs- und Entwicklungsbereich.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Clemens Schumacher
seit 21.4.2022
Geschäftsführer
Beate Reiher
seit 21.4.2022
Prokura
Frank Kreller
seit 21.4.2022
Geschäftsführer
Dirk Dr. Ahlbehrendt
seit 21.4.2022
Prokura
Steffen Zinke
seit 2.3.2020
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
AiF Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V.
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

AiF Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V.
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AiF Projekt GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

A. Geschäftsmodell und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Als Tochterunternehmen der AiF Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V., einer etablierten industriegetragenen Organisation zur Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung (FuE) für den Mittelstand, ist die AiF Projekt GmbH diesem Vereinszweck eng verbunden.

Die AiF Projekt GmbH erwarb sich als langjähriger Projektträger in zahlreichen Innovationsfördermaßnahmen umfangreiche Kompetenzen, insbesondere bei solchen Kernaufgaben wie der fachlichen und administrativen Beratung von Antragstellern, der Vorbereitung und Festlegung von Förderentscheidungen sowie der Projektbegleitung und Erfolgskontrolle. Darüber hinaus baute das Unternehmen auch seine Kompetenz in der Öffentlichkeitsarbeit und Koordinierung internationaler Aktivitäten weiter aus, um innovierende Akteure noch besser zu vernetzen und Forschungskooperationen weiter zu intensivieren.

Potenzielle Auftraggeber der AiF Projekt GmbH kommen vor allem aus Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen, die sich dem deutschen Mittelstand verpflichtet fühlen und die mittelstandsorientierte Innovationspolitik der öffentlichen Hand maßgeblich gestalten oder an deren Umsetzung mitwirken.

Die AiF Projekt GmbH betreut als langjähriger Partner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) dessen Förderlinie FuE-Kooperationsprojekte im "Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)", dem größten mittelständischen Innovationsförderprogramm des Bundes. Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist sie Teil der "Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)" auf Grundlage des Forschungszulagengesetzes (FZulG). Dabei agiert die AiF Projekt GmbH in beiden Förderprogrammen als beliehener Projektträger.

Weiterhin erbringt die AiF Projekt GmbH Begutachtungsleistungen im Berliner ProFIT-Programm.

Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Um dafür Wirtschaft und Wissenschaft weiter zu vernetzen und über den direkten Wissenstransfer neue technische Erkenntnisse in marktreife Produkte, Verfahren und Dienstleistungen umzusetzen, können mittelständische Unternehmen und mit ihnen kooperierende Forschungseinrichtungen im Rahmen des Förderprogramms für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Zuschüssen unterstützt werden.

Das FZulG ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen - unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die FuE-Aktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen. Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Dabei prüft die BSFZ, ob es sich bei den im Antrag beschriebenen Tätigkeiten um Forschung und Entwicklung im Sinne des FZulG handelt.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die AiF Projekt GmbH veränderten sich gegenüber dem Jahr 2022 nur wenig. Die deutsche Wirtschaft erholte sich 2023 nach dem anhaltenden Krieg in der Ukraine, der Steigerung der Energiepreise und der anhaltend hohen Inflation deutlich langsamer als erwartet; jedoch haben sich keine Auswirkungen auf die Innovationsprogramme des Bundes, die von der Gesellschaft betreut werden, ergeben.

B. Geschäftsverlauf

(1) Wichtige Ereignisse und Entwicklungen im Berichtsjahr

Das BMWK und das BMBF waren für die AiF Projekt GmbH im Berichtsjahr die wichtigsten Auftraggeber und die Projektträgerschaft für das ZIM das größte Geschäftsfeld des Unternehmens.

Die beliehenen Projektträgerschaften ZIM und BSFZ wurden im Berichtsjahr auf erwartetem Niveau fortgeführt,

Der seit mehreren Jahrzehnten durch die Gesellschaft im Auftrag des BMWK organisierte und betreute Innovationstag Mittelstand des BMWK fand auch 2023 wieder als Open-Air-Veranstaltung mit rund 300 Ausstellern und knapp 2.000 Besucherinnen und Besuchern statt.

Das Koordinierungsbüro für internationale Kooperationen im ZIM bei der AiF Projekt GmbH betreute im Berichtsjahr 14 Ausschreibungsrunden unter Beteiligung von 20 internationalen Partnern sowie zahlreiche virtuell oder in Präsenz durchgeführte Veranstaltungen und trug dazu bei, dass der Anteil transnationaler Kooperationsprojekte im ZIM kontinuierlich ausgebaut werden konnte.

Die Gesellschaft konnte durch die kontinuierliche Weiterentwicklung des integrierten Managementsystems hinsichtlich Qualität (ISO 9001), Informationssicherheit (ISO 27001) und Compliance auch im Berichtsjahr 2023 alle Überwachungsaudits durch den TÜV Süd wieder erfolgreich und beanstandungsfrei absolvieren. Erstmalig wurde hierbei auch der neue Standort Prenzlauer Promenade 28 explizit in die Zertifizierung für die Informationssicherheit nach ISO 27001 mit aufgenommen und die Zertifikation dahingehend angepasst. In dem neu geschaffenen Bereich "Services" wurden die Aufgaben und Tätigkeiten des Sekretariats, der Poststelle und der Archive gebündelt.

(2) Geschäftsvolumen

Die Umsatzerlöse erreichten 2023 mit 13.319,1 TEUR einen neuen Bestwert (Vorjahr: 12.808,7 TEUR). Dabei resultieren die Umsatzerlöse wieder nahezu vollständig aus öffentlichen Aufträgen.

(3) Personal- und Sozialbereich

In seinen Geschäftsfeldern gelang der AiF Projekt GmbH 2023 weiterhin ein moderates Wachstum. Das Unternehmen beschäftigte am Ende des Berichtsjahres 138 und im Jahresdurchschnitt 139 Mitarbeitende.

Dabei verfügt der überwiegende Teil der Mitarbeitenden über akademische Abschlüsse, insbesondere auf ingenieurtechnischen, naturwissenschaftlichen und kaufmännischen Gebieten.

Von der Gesamtmitarbeiterzahl sind rund 58 % der Mitarbeitenden interne Gutachter, die in meist mehrjähriger Tätigkeit umfangreiche Erfahrungen auf ihren ingenieurtechnischen und naturwissenschaftlichen Fachgebieten, aber auch angrenzenden Gebieten, in der Betriebswirtschaft und im administrativen Bereich der Projektförderung erworben haben.

Zum Abschlussstichtag 31.12.2023 waren rd. 22,5 % der Belegschaft in Teilzeit tätig. Mehr als 84 % der Mitarbeitenden waren unbefristet beschäftigt. Befristet waren nur die Arbeitsverhältnisse, die noch keine zwei Jahre bestanden sowie zwei befristete Weiterbeschäftigungen von Rentnern auf eigenen Wunsch.

Die Möglichkeit des mobilen Arbeitens wurde im Berichtsjahr in den Arbeitsfeldern wo es umsetzbar war, von fast allen Mitarbeitenden genutzt.

C. Lage der Gesellschaft

Die Entwicklung der AiF Projekt GmbH im Berichtsjahr ist insgesamt günstig verlaufen und entspricht den Erwartungen des Vorjahres.

(1) Ertragslage

Im Berichtsjahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss von 592,7 TEUR erwirtschaftet (Vorjahr 685,2 TEUR). Das sind zum Umsatz 4,5 % (Vorjahr 5,3 %). Die Entwicklung ist Ausdruck einer stabilen Ertragslage der Gesellschaft.

Dem Anstieg der Umsatzerlöse um 510,4 TEUR (+ 4,0 %) auf 13.319,1 TEUR stand eine Erhöhung des Personalaufwands um 469,2 TEUR (+ 4,9 %) gegenüber. Die Personalaufwandsquote im Berichtsjahr von 75,8 % entspricht nahezu dem Vorjahreswert von 75,2 %.

Mit dem gestiegenen Geschäftsumfang ergab sich eine Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 202,2 TEUR (+ 9,8 %), davon der Mieten für bewegliche Anlagegüter um 58,9 TEUR und der Werbe- und Reisekosten um 83,3 TEUR.

(2) Finanzlage

Die Finanzlage des Unternehmens ist sehr solide. Der Bestand an liquiden Mitteln am Abschlussstichtag von 4.055,8 TEUR entspricht 80,7 % der Bilanzsumme und übersteigt die Verbindlichkeiten um 3.286,3 TEUR.

Verbindlichkeiten wurden innerhalb der jeweiligen Zahlungsfristen beglichen.

Die Liquidität des Unternehmens ist durch monatliche Teilzahlungen des Hauptauftraggebers zu jedem Zeitpunkt vollständig gesichert, sodass auch im Berichtsjahr Kontokorrentkredite oder Investitionskredite nicht in Anspruch genommen werden mussten.

(3) Vermögenslage

Die Vermögens- und Kapitalstruktur am Abschlussstichtag zeigt folgende Übersicht:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR in % TEUR in %
Anlagevermögen 192,5 3,8 230,4 4,6
Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände 694,7 13,8 546,0 11,0
Liquide Mittel 4.055,8 80,7 4.141,4 83,4
Rechnungsabgrenzungsposten 84,8 1,7 48,8 1,0
Gesamtvermögen 5.027,8 100,0 4.966,6 100,0
Eigenkapital 3.965,4 78,9 3.722,7 75,0
Rückstellungen 292,9 5,8 428,0 8,6
Verbindlichkeiten 769,5 15,3 815,9 16,4
Gesamtkapital 5.027,8 100,0 4.966,6 100,0

Das Gesamtvermögen am Abschlussstichtag in Höhe von 5.027,8 TEUR entspricht nahezu dem Vorjahreswert und besteht mit 80,7 % erneut überwiegend aus liquiden Mitteln.

Die Eigenkapitalquote erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 75,0 % auf 78,9 %. Das Anlagevermögen ist vollständig durch Eigenkapital gedeckt.

Bilanzstruktur und -entwicklung zum Vorjahr dokumentieren eine komfortable Vermögenslage.

(4) Finanzielle Leistungsindikatoren

Kennzahlen, die Aufschluss über wesentliche finanzielle Entwicklungen geben:

Berichtsjahr Vorjahr Veränderung
- Umsatzerlöse (Mio. EUR) 13,3 12,8 + 0,5
- Umsatzrendite (%) 4,5 5,3 ./. 0,8
- Personalaufwandsquote (%) 75,8 75,2 + 0,6
- Eigenkapitalquote (%) 78,9 75,0 + 0,9

(5) Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen Lage

Insgesamt wird die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft positiv beurteilt. Die Einschätzung gründet sich auf das erneute Umsatzwachstum, die weiterhin positive Ertragslage sowie auf die komfortable Eigenkapitalquote, die auch weiterhin die finanzielle Unabhängigkeit gewährleistet.

D. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

(1) Prognosebericht

Mit weiteren Projektträgerschaften und zusätzlichen Dienstleistungsangeboten für den innovativen Mittelstand, die über die originären Leistungen eines Projektträgers hinausgehen, will die AiF Projekt GmbH ihre Marktstellung in dieser Branche festigen und weiter ausbauen.

Die AiF Projekt GmbH agiert weiterhin als Projektträger bei der Vorbereitung, Durchführung und Bewertung von Förderprojekten in Forschung und Entwicklung. Daneben etablierte sie sich auch als einer von drei Partnern der GbR Bescheinigungsstelle Forschungszulage BSFZ, welche für "die Einrichtung und den Betrieb einer Bescheinigungsstelle für die steuerliche Förderung von FuE-Vorhaben deutscher Unternehmen" verantwortlich ist. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 konnte eine weitere Projektträgerschaft gewonnen werden. Die AiF Projekt GmbH betreut zukünftig im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als Projektträger das "Innovationsprogramm Straße". Vor diesem Hintergrund ist auch für die Folgejahre ein Trend zu wachsenden Umsatzerlösen zu erwarten.

(2) Chancen

Im Marktumfeld der AiF Projekt GmbH wird die verfahrensseitige und inhaltliche Begleitung von Fördermaßnahmen sowie die Unterstützung von öffentlichen Einrichtungen beim Aufbau von Transfer- und Vernetzungsprozessen weiterhin nachgefragt.

Neben der Projektträgerschaft bietet die AiF Projekt GmbH zusätzliche Dienstleistungen zur Unterstützung von Innovationsprozessen an. Hierzu gehören die wissenschaftlich-technische Begutachtung der Förderwürdigkeit von Innovationsvorhaben für Bundes- und Landesbehörden, Banken und Stiftungen sowie zusätzliche Angebote für kleine und mittlere Unternehmen. Insbesondere wird erwartet, dass die Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat und der Investitionsbank Berlin über das Förderprogramm ProFIT kontinuierlich fortgesetzt wird.

(3) Risiken

Risiken für die AiF Projekt GmbH ergeben sich, wie bereits in den Vorjahren eingeschätzt, aus den befristeten Vergaben der Projektträgerschaften durch die öffentlichen Auftraggeber.

Der Vertrag mit dem BMBF zur Bescheinigungsstelle Forschungszulage unterliegt einer einjährigen Verlängerungsoption. Die Bestätigung der Verlängerung durch den Auftraggeber soll in der zweiten Jahreshälfte 2024 erfolgen. Wir gehen von einer Fortführung des Vertrages aus. Für das zum 31.12.2024 auslaufende ZIM-Förderprogramm wird in der zweiten Jahreshälfte 2024 eine Neuausschreibung erwartet, an welcher sich das Unternehmen wieder beteiligen wird. Hier wird eine erfolgreiche Teilnahme am Ausschreibungsprozess aufgrund des im Unternehmen existierenden Know-hows, den langjährigen Erfahrungen der Mitarbeitenden bei dieser Fördermaßnahme sowie den vorhandenen effektiven Strukturen der AiF Projekt GmbH zur Abwicklung derartiger Aufträge erwartet.

Risiken für die künftige Entwicklung der AiF Projekt GmbH können sich ferner aus dem anhaltenden Ukraine-Konflikt ergeben, der grundsätzlich auch negative Auswirkungen auf die Verwendung von Bundesmitteln zur Wirtschaftsförderung haben kann.

 

Berlin, 13.05.2024

Frank Kreller, Geschäftsführer

Clemens Schumacher, Geschäftsführer

Bilanz auf den 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 57.877,00 35.178,00
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 57.877,00 35.178,00
II. Sachanlagen 134.638,00 194.528,00
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.635,00 13.857,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 125.003,00 180.671,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 0,00 742,36
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 694.713,09 546.005,26
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks 4.055.820,36 4.141.368,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 84.773,50 48.785,80
5.027.821,95 4.966.608,36

PASSIVA

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 1.000,00 1.000,00
III. Gewinnrücklagen 3.346.712,87 3.011.473,03
IV. Jahresüberschuss 592.678,49 685.239,84
B. Rückstellungen 292.895,59 427.993,75
C. Verbindlichkeiten 769.535,00 815.864,00
- davon aus Steuern: Euro 518.941,88 (Euro 553.109,42)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: Euro 3.171,56 (Euro 3.012,52)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: Euro 686.303,18 (Euro 731.053,61)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 37,74
5.027.821,95 4.966.608,36

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023

Berichtsjahr Vorjahr
Euro Euro
1. Umsatzerlöse 13.319.095,66 12.808.720,54
2. sonstige betriebliche Erträge 34.366,81 78.742,23
3. Personalaufwand: 10.101.098,15 9.631.916,97
a) Löhne und Gehälter 8.411.171,04 7.991.663,23
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.689.927,11 1.640.253,74
davon für Altersversorgung: Euro 15.211,38 (Euro 17.389,28)
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 148.236,78 194.266,15
5. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.270.616,91 2.068.373,78
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 28.009,07 749,60
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 268.841,21 308.415,63
8. Jahresüberschuss 592.678,49 685.239,84

Anhang für das Geschäftsjahr 2023 der AiF Projekt GmbH

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 13156 Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 128333 B.

Der Jahresabschluss der AiF Projekt GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Die Gesellschaft weist am Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf und ist für das Geschäftsjahr 2023 i. V. m. § 267 Abs. 4 HGB zur Bilanzierung und Prüfung nach den Vorschriften einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft verpflichtet.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden größenabhängige Erleichterungen berücksichtigt.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Geschäftszweigtypische Ergänzungen der Gliederung

Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses enthält gegenüber der Gliederung nach HGB folgende Besonderheiten:

Die Gesellschaft hat gemäß § 265 Abs. 5 HGB in Relation zum vorgeschriebenen Bilanzschema des § 266 HGB eine weitere Untergliederung der Passivseite ihrer Bilanz vorgenommen. Dem besonderen Charakter des Geschäftszweiges (Förderung von Forschungskooperationen) folgend, wurde der neue Passivposten "Verbindlichkeiten aus ausstehenden Fördermittelabrechnungen" eingefügt. Er weist die zum Bilanzstichtag abstrakt geschuldete zweckentsprechende Verwendung der auf Förderkonten der Gesellschaft befindlichen Fördermittel aus. In Anbetracht der Tatsache, dass die zum Bilanzstichtag dem Aktivvermögen der Gesellschaft zuzurechnenden Fördermittel regelmäßig einen wesentlichen Teil der Bilanzsumme ausmachen, diese selbst aber den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft nicht direkt betreffen, fördert der hinzugefügte Posten die Klarheit der Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten.

Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert.

Die Bewertung der Vorräte (fertige Erzeugnisse und Waren) erfolgt mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum Nennwert.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand nach diesem Tag darstellen.

Rückstellungen sind für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterung zur Bilanz

Anlagevermögen

Zur Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den beigefügten Brutto-Anlagenspiegel verwiesen.

In den Abschreibungen sind wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen enthalten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden Ansprüche ausgewiesen, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen. Dies betrifft im Folgejahr abziehbare Vorsteuerbeträge in Höhe von EUR 5.863,50 (Vorjahr EUR 2.126,02) sowie Erstattungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag i.H.v. 46.803,52 EUR. Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter.

Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände haben EUR 6.000,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr: EUR 10.000,00). Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt:

Stand 31.12.2022 EUR 3.011.473,03
Ergebnisvortrag 2022 685.239,84
Ausschüttungen ./. 350.000,00
Stand 31.12.2023 EUR 3.346.712,87

Sonstige Rückstellungen

Der Posten sonstige Rückstellungen deckt alle sonstigen bei Erstellung des Jahresabschlusses bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten ab; er beinhaltet im Wesentlichen Personalkosten. Die Laufzeit der Rückstellungen beträgt, mit Ausnahme der Rückstellung für Archivierungskosten, nicht mehr als 12 Monate.

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)

Verpflichtungen aus Mietzahlungen für betriebliche Räumlichkeiten mit unbefristeter Laufzeit bestehen in Höhe von 401 TEUR/Jahr

Verpflichtungen aus Mietzahlungen für betriebliche Räumlichkeiten mit einer Frist bis zum 31.07.2026 betragen: 312 TEUR/Jahr

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer 138
davon:
- vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 105
- teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter 33

Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Frank Kreller (CEO) und Herrn Clemens Schumacher (CFO) geführt.

Angabe gem. § 285 Nr. 9a HGB

Unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung.

Nachtragsbericht (§ 285 Nr. 33 HGB)

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung (§ 285 Nr. 34 HGB)

Die Geschäftsführung schlägt die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 592.678,49 wird in die Gewinnrücklagen eingestellt.

 

Berlin, 13. Mai 2024

Frank Kreller, Geschäftsführer

Clemens Schumacher, Geschäftsführer

(Der Jahresabschluss 2023 wurde von der Gesellschafterversammlung am 20.06.2024 festgestellt.)

Brutto-Anlagenspiegel für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2023

AiF Projekt GmbH

Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Bezeichnung Stand 01.01.2023 Zugang Abgang Stand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 287.647,38 45.857,95 0,00 333.505,33
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 46.237,05 0,00 0,00 46.237,05
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.111.486,64 65.187,83 0,00 1.176.674,47
1.157.723,69 65.187,83 0,00 1.222.911,52
Summe Anlagevermögen 1.445.371,07 111.045,78 0,00 1.556.416,85
Entwicklung der Abschreibungen
Bezeichnung Stand 01.01.2023 Zugang Abgang Stand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 252.469,38 23.158,95 0,00 275.628,33
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 32.380,05 4.222,00 0,00 36.602,05
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 930.815,64 120.855,83 0,00 1.051.671,47
963.195,69 125.077,83 0,00 1.088.273,52
Summe Anlagevermögen 1.215.665,07 148.236,78 0,00 1.363.901,85
Bezeichnung Buchwert 31.12.2023 Buchwert 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 57.877,00 35.178,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.635,00 13.857,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 125.003,00 180.671,00
134.638,00 194.528,00
Summe Anlagevermögen 192.515,00 229.706,00

Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurden Erleichterungen gemäß § 327 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den in gesetzlicher Form erstellten vollständigen Jahresabschluss.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die AiF Projekt GmbH, Berlin

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AiF Projekt GmbH, Berlin - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AiF Projekt GmbH, Berlin für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Aussagen im Lagebericht zu den Ausschreibungsrunden für transnationale FuE-Projekte unter Beteiligung von internationalen Partnern.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren.

Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, den 13.05.2024

ARITMA Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Ulrich Liebold, Wirtschaftsprüfer

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