Stammdaten

Register
Amtsgericht Wetzlar HRB 1662
Vorher
HRR-Bauträgergesellschaft mbH
Eingetragen
7.6.1994
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken, deren Beplanung, Baureifmachung und Bebauung durch Dritte mit Wohn- und Geschäftshäusern sowie Eigentumswohnungen und der anschließende Verkauf der errichteten Gebäude bzw. Wohnungen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Gerhard Helm
seit 12.7.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Helm-SF-Bau GmbH

Aßlar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 18.422,00 5.400,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9.181,00 0,00
II. Sachanlagen 9.241,00 5.400,00
B. Umlaufvermögen 1.775.255,91 1.052.539,67
I. Vorräte 0,00 200.297,81
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.775.029,29 791.933,92
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 226,62 60.307,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 877,80 2.408,16
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.794.555,71 1.060.347,83

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 320.860,40 295.127,35
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Gewinnvortrag 269.527,35 227.010,19
III. Jahresüberschuss 25.733,05 42.517,16
B. Rückstellungen 16.100,00 18.100,00
C. Verbindlichkeiten 1.457.595,31 747.120,48
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.794.555,71 1.060.347,83

Anhang

Helm-SF-Bau GmbH, Aßlar

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist unter der Firma Helm-SF-Bau GmbH beim Amtsgericht Wetzlar unter der Nummer HRB 1662 eingetragen und hat ihren Sitz in Aßlar.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes erstellt.

Die Helm-SF-Bau GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz zum 31. Dezember 2018 und die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 wurden nach dem Gliederungsschema für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Gesellschaft nimmt für die Aufstellung des Anhangs die größenabhängigen Erleichterungen des HGB in Anspruch.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten bilanziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare  Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare  Abschreibungen (Nutzungsdauern zwischen acht und 14 Jahren) angesetzt. Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort vollständig  abgeschrieben.

2. Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge sind zu Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung neu begonnener Bauvorhaben erfolgte ausgehend der Verkaufspreise  retrograd. Die erhaltenen Anzahlungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag offen von dem Posten "Vorräte" abgesetzt. 
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag bilanziert. Den Kreditrisiken wurde durch Wertberichtigungen Rechnung  getragen.
4. Für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.
5.Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
6. Die bisherige Darstellung der Ergebnisrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren wurde beibehalten.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Umlaufvermögen
 Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen T€ 328 gegenüber Gesellschaftern (Vorjahr T€ 327).
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von T€ 127 gegenüber Gesellschaftern (Vorjahr T€ 69).
Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

3.  Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
Es besteht eine gesamtschuldnerische Mithaftung aus einem Avalkredit. Das Avallimit beträgt T€ 3.000, wovon zum 31. Dezember 2018 T€ 753 in Anspruch genommen wurden.

4.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die finanziellen Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen betragen zum Bilanzstichtag rd. T€ 37.

IV. Sonstige Angaben

Beschäftigte Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt 2018 wurden 9 Arbeitnehmer beschäftigt.

Aßlar, den 23. September 2019
Helm-SF-Bau GmbH
  
gez. Gerhard Helm
gez. Björn Hennemann

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2019 festgestellt.

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