ASB Dachdeckerei GmbH
Selbe AdresseDachdeckerei und Bauspenglerei
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Angelique Thiemann seit 25.5.2020 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Angelique ThiemannBEREX UG (haftungsbeschränkt) | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TOKO Handels GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wurde wie in den Vorjahren unter Zugrundelegung der Vorschriften des HGB (§ 264 Abs.2 Satz 2, § 265 Abs.1 Satz 2, § 265 Abs. 2 Satz 2 und 3, § 265 Abs. 3 Satz 1 und § 265 Abs.4 Satz 2) aufgestellt. Die in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angegebenen Vorjahreszahlen wurden wiederum entsprechend dem Schema des § 266 Abs. 2 HGB (Bilanz) und des § 275 Abs.2 HGB (Gewinn- und Verlustrechnung) gegliedert. Soweit Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung weder im Geschäftsjahr 2015 noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden diese gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht voll umfänglich angegeben. Die Bezeichnung der einzelnen Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 265 Abs. 5, 6 und 7 HGB dem tatsächlichen Inhalt angepasst. Die Bewertungsmethoden i. S. d. § 284 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 HGB wurden beachtet. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden, soweit vorhanden, entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert. Die EDV-Software befindet sich in der Entwicklungsphase. Abschreibungen auf die EDV-Software wurden noch nicht vorgenommen. Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger/außerplanmäßiger Abschreibung bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden ausschließlich linear vorgenommen. Übergänge von der degressiven zur linearen Abschreibung wurden nicht vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,00 (GWGs) wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB wurden nicht vorgenommen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Zeitwerten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert ohne Vornahme einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Soweit zweifelhaft uneinbringliche Forderungen bestanden, wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Wertpapiere wurden, soweit vorhanden entsprechend der steuerlichen Handhabung unter Berücksichtigung der Bestimmungen über eine voraussichtlich dauernde Wertminderung zum Abschlussstichtagstichtag angesetzt. Als Grundlage diente der amtliche Umrechnungskurs in € zum Stichtag. Festgelder wurden mit dem Nennwert erfasst. Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen mit dem Nominalwert angesetzt. Bewertungseinheiten i. S. d.§ 254 HGB wurden nicht gebildet. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden entsprechend der Vorschriften des § 250 HGB in Ansatz gebracht. Pensionsrückstellungen wurden wie auch im Vorjahr nicht vorgenommen. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen entsprechen den zu erwartenden Ausgaben. Passive Steuerabgrenzungsposten gem. § 274 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB wurden erfaßt. Der Ansatz von passiven latenten Steuern- aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handels- und des Steuerrechts - wurde exakt ermittelt. Der im Jahr 2014 außerbilanziell in Ansatz gebrachte Investitionsabzugsbetrag gem. § 7 g EStG für einen PKW in Höhe von € 30.000,00 bleibt bis 2016 bestehen. Die Abzinsung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ist unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten unterblieben. Sonderposten mit Rücklagenanteil i. S. d § 273 Abs. 2 HGB wurden im Jahr 2015 nicht gebildet. Die Vorschriftten des § 281 Abs. 1 Satz 2 HGB kommen dementsprechend nicht zum Tragen. Vom Beibehaltungswahlrecht gem. Art. 67 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 8 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwert i. S. d. § 285 Satz 1 Nr. 13 HGB erfolgten nicht. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 268 Abs. 7 HGB i. Verbindung mit § 251 HGB bestehen nicht. Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 Abs. 1 Satz 2 HGB). Von den Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde, wenn nicht vorstehend erläutert, nicht abgewichen. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. BILANZ / II. Gewinn- und Verlustrechnung Von den Rückstellungen entfallen auf Steuerrückstellungen für Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans i. S. d. § 285 Satz 1 Nr. 9 c HGB wurden nicht gegeben. D. Sonstige Angaben Unternehmensbeteiligungen i. S. d. § 285 Satz 1 Nr. 11, 11a und 15 HGB bestehen nicht. Angaben i. S. d. § 286 Abs. 3 Satz 4 und § 287 Satz 3 HGB enfallen daher. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans: Gesellschafter-Geschäftsführer Dirk Krimpenfort
München, den 28. Dezember 2016 Der Gesellschafter-Geschäftsführer gez. Dirk Krimpenfort sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2016 festgestellt. |
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