CLARA Real
Estate GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
83.160,00 |
9.899,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
83.158,00 |
9.897,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.569.714,45 |
4.034.753,42 |
| I.
Vorräte |
3.884.376,18 |
2.904.664,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
670.000,34 |
934.049,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.337,93 |
196.039,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.487,24 |
4.497,85 |
| Aktiva |
4.654.361,69 |
4.049.150,27 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
390.265,68 |
601.556,49 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
576.556,49 |
309.276,47 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
211.290,81 |
-267.280,02 |
| B.
Rückstellungen |
219.915,64 |
271.435,36 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.044.180,37 |
3.176.158,42 |
| Passiva |
4.654.361,69 |
4.049.150,27 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die CLARA Real Estate GmbH hat ihren Sitz in
Frankfurt am Main und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HR B
Reg. Nr. 102989)
Die CLARA Real Estate GmbH ist zum Bilanzstichtag 31.
Dezember 2022 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des
Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a, 276 und
288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind,
weitestgehend im Anhang aufgeführt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die
Herstellungskosten
Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen
für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des
Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand
betrifft nur die Dauer der Herstellung.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
Angaben zu Forderungen gegenüber
Gesellschaftern
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 358.105,79 EUR
(Vorjahr: 536.798,96 EUR).
Als Sicherheiten dienen private Bürgschaften des
Gesellschafters sowie die Besicherung durch Buchgrundschuld
in ausreichender Höhe.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte, Grundbuchbestellung oder
ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt
4.001.725,30 EUR.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Grundbuchbestellung auf die jeweiligen Bauvorhaben
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2022
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
62,4
|
11,0
|
51,4
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
34,9
|
34,9
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
3.946,8
|
3.946,8
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
4.044,2
|
3.992,8
|
51,4
|
0,0
|
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 1.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten bestehen keine weiteren
Haftungsverhältnisse.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Unterschrift der Geschäftsführung
Frankfurt am Main, den
|
Die
Geschäftsführung
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.08.2023
festgestellt.
|