Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 269762
Eingetragen
28.9.2021
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenLeasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgütern, ohne CopyrightsVermittlungstätigkeiten für die Vermietung und das Leasing von sonstigen beweglichen Sachen und nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgütern
Gegenstand
Vermittlung, Entwicklung und Durchführung von Leasinggeschäften (insbesondere des Finanzierungsleasings im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG) sowie der Kauf, der Verkauf und die Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschafts- und Investitionsgütern einschließlich der Durchführung aller damit mittelbar und unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte, wie z. B. Projektentwicklung und Baubetreuung von Immobilien, sowie die Auflegung von Kapitalmarktprodukten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Beigel
seit 23.4.2026
Geschäftsführer
Stefan Ziegler
seit 12.2.2024
Geschäftsführer
Thomas Aigner
seit 13.5.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HANNOVER LEASING Finance GmbH

Pullach i.Isartal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2023

der HANNOVER LEASING Finance GmbH, Sitz Pullach i. Isartal, Amtsgericht München, HRB 269762

(im Folgenden "HLF" oder "Gesellschaft")

Inhaltsverzeichnis

LAGEBERICHT

1.1 Geschäftsmodell der Gesellschaft

1.2 Ziele und Strategien

1.3 Steuerungssystem

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.2 Geschäftsverlauf

2.3 Lage

2.3.1 Ertragslage

2.3.2 Finanzlage

2.3.2.1 Kapitalstruktur

2.3.2.2 Investitionen

2.3.3 Liquidität

2.3.4 Vermögenslage

2.4 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1 Prognosebericht

3.2 Risikobericht

3.2.1 Organisation des Risikomanagements

3.2.2 Rahmen des Risikomanagements

3.2.2.1 Risikoidentifikation

3.2.2.2 Risiko-Reporting

3.2.2.3 Risikoüberwachung und -kontrolle

3.2.3 Risikostrategie und Risikoappetit

3.2.4 Risikosteuerung

3.2.5 Risikoarten

3.2.5.1 Adressenausfallrisiko

3.2.5.2 Marktpreisrisiko

3.2.5.3 Liquiditätsrisiko

3.2.5.4 Operationelles Risiko

3.2.5.5 Geschäftstypisches Risiko

3.2.5.6 Zusammenfassende Risikolage der Gesellschaft

3.3 Chancenbericht

Grundlagen der Gesellschaft

1.1 Geschäftsmodell der Gesellschaft

Die HANNOVER LEASING Finance GmbH, Pullach, (HLF) wurde von der Alleingesellschafterin HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG (HL KG) gegründet, um im Wesentlichen das durch das Kreditwesengesetz (KWG) regulierte Finanzierungsleasinggeschäft für die Hannover Leasing-Gruppe, im Wesentlichen die HL KG, HANNOVER LEASING Investment GmbH (HL Investment GmbH), HLF und die DIV Deutsche Immobilienfonds GmbH, in einer Gesellschaft zu bündeln. Mit diesem Schritt soll eine effizientere Steuerung im Konzern erreicht werden, da die unterschiedlich aufsichtsrechtlich regulierten Tätigkeiten in jeweiligen Gesellschaften gebündelt werden und somit eine Vereinfachung der Strukturen erreicht wird. Die Übertragung der dem Leasinggeschäft zuzurechnenden Geschäftsbesorgungsverträge von der HL KG wurde zum 31.12.2023/01.01.2024 mit Wirkung ab 2024 umgesetzt. HL KG hat zusammen mit der Übertragung der Geschäftsbesorgungsverträge die Zulassung für das Finanzierungsleasing zurückgegeben, so dass die HLF in der Hannover Leasing Gruppe die einzige Gesellschaft mit einer entsprechenden Zulassung ist. Die HLF hat sich durch den Aufbau einer entsprechenden Organisation im Jahr 2023 auf die operative Abwicklung des von der HL KG zum 1. Januar 2024 zu übertragenden Geschäfts vorbereitet und entsprechende Prozesse erarbeitet und etabliert. Auch wenn diese im Jahr 2023 nicht vollumfänglich zur Anwendung gekommen sind, werden sie im Folgenden beschrieben.

Die Tätigkeit der HLF umfasst somit im Wesentlichen das nach dem KWG regulierte Finanzierungsleasinggeschäft insbesondere mit Immobilien sowie nicht regulierte strukturierte Finanzierungen und das Dienstleistungsgeschäft im Bereich Public Private Partnership (PPP).

Die Konzeption, der Vertrieb und die Verwaltung der von der HLF verwalteten Fonds erfolgt sowohl durch geplante eigene Mitarbeitende als auch durch Personalgestellung der HL KG und der HL Investment GmbH oder aber durch externe Dienstleister.

Als Teil der Hannover Leasing-Gruppe gehört die HLF zur CORESTATE Capital Group GmbH, Frankfurt am Main und somit zum Konzern CORESTATE Capital Holding S.A., Luxemburg. Innerhalb des Konzerns werden Dienstleistungsaktivitäten zwischen den Konzerngesellschaften erbracht.

Das Finanzierungsleasinggeschäft und die Verwaltung von Leasing-Objektgesellschaften sind im Katalog der erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen des § 1 Abs. 1a KWG enthalten. Die notwendige Erlaubnis wurde am 16. Februar 2022 erteilt. Daher unterliegt die HLF aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit (Verwaltung von Leasing-Objektgesellschaften) dem KWG und der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie durch die Deutsche Bundesbank.

Von Seiten der HLF werden keine Geschäftsbeziehungen zu den Ländern Russland oder Ukraine unterhalten. Damit ist kein direkter Einfluss durch das fortwährende Kriegsgeschehen auf das Geschäft der HLF gegeben. HLF wird, wie in der Vergangenheit, negative Entwicklungen laufend beobachten, Maßnahmen einleiten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

Niederlassungen bestanden im Geschäftsjahr 2023 nicht.

Zwischen der Gesellschaft und der Hauptgesellschafterin HL KG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.

1.2 Ziele und Strategien

Die HLF legt ihren Hauptfokus - wie die gesamte Hannover Leasing-Gruppe - auf die Asset- Klasse Immobilien. Andere Asset-Klassen, wie z.B. Alternative Investments werden selektiv betrachtet.

Die Gesellschaft plant für das Jahr 2024 kein Neugeschäft, das sich bereits ertragsseitig im Ergebnis zeigen wird, da insbesondere im PPP Geschäft die Strukturierungs- und Planungsphase regelmäßig über 12 Monate dauert und das Leasinggeschäft für Immobilien bzw. großvolumige Mobilien nach der Anhebung der Zinsen erst langsam wieder anläuft. Die aus den übernommenen Geschäftsbesorgungsverträgen generierten Erträge sind die Grundlage für ein ausgeglichenes Jahresergebnis.

1.3 Steuerungssystem

Die Gesellschaft verfügt über diverse Controlling- und Reportingmechanismen. Wesentlicher Bestandteil des Steuerungssystems ist das monatliche Reporting an die Geschäftsführung, welches neben der Finanz- und Ertragslage weitere Darstellungen zu den wesentlichen Steuerungsgrößen enthält. Hierzu zählen insbesondere das Neugeschäftsvolumen sowie die Auslastung des Risikodeckungspotentials, neben dem operativen Ergebnis aus dem laufenden Geschäft. Wesentliche Abweichungen von unterjährigen Planzahlen können fortlaufend analysiert und potenzielle Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft wurde im Jahr 2023 insbesondere von dem russisch-ukrainischen Krieg und den offenen Konflikten in Nahost neben den noch vorhandenen Nachwirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Hinzu kommt eine Unsicherheit bezüglich der künftigen Entwicklung getrieben durch die Regierung und weiteren politischen Kräften. Diese Entwicklungen verbunden mit extremen Energiepreiserhöhungen und einem deutlichen Fachkräftemangel haben dazu geführt, dass das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 % gesunken ist. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 % und dies obwohl es noch nie so viele Beschäftige in Deutschland gab. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam damit ins Stocken. Die hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpfen die Konjunktur. Hinzu kommen die ungünstigen Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringe Nachfrage aus dem In- und Ausland. Die nach dem tiefen Einbruch im Corona Jahr 2022 begonnene Erholung setzte sich damit nicht fort. Dabei lief die Bruttowertschöpfung im Jahr 2023 in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich. Im produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging die Wirtschaftsleistung mit 2% deutlich zurück. Das Baugewerbe konnte trotz hoher Baukosten und zunehmend schlechterer Finanzierungsbedingungen preisbereinigt ein kleines Plus von 0,2% erreichen. Dies resultiert aber aus Tiefbau und Ausbau, nicht aus dem Bereich Hochbau. 1

Die Prognosen des Bruttoinlandsproduktes gehen grundsätzlich von einem niedrigen Wachstum aus, beispielhaft sei die Deutsche Bundesbank mit einer Prognose von 0,4% für 2024 genannt. 2 Es ist somit noch nicht von einer nachhaltigen Erholung der Wirtschaft auszugehen.

Die Jahresteuerungsrate lag im Jahresmittel bei 5,9% gegenüber 2022, nachdem das Jahr 2023 mit Werten nahe der 10% gestartet war. Damit war die Inflationsrate unter dem historischen Höchststand des Jahres 2022 im langjährigen Vergleich aber immer noch hoch.

Treiber der hohen Inflation waren insbesondere die Preise für Haushaltsenergie, die sich um 14%, neben Nahrungsmitteln mit 12,4%, verteuerten. 3 Die Konsumausgaben der deutschen Haushalte sind im Jahr 2023 um 5,6% 4 gestiegen, zusätzlich ist die Sparquote der privaten Haushalte um knapp 0,3% auf 11,4% 5 gestiegen.

Die Europäische Zentralbank hat in 2023 insgesamt sechsmal die Leitzinsen angehoben, um die Geldmenge zu vermindern und die Preisstabilität zu gewährleisten. 6 Dabei ist der Leitzins von 2,5% zu Beginn des Jahres auf 4,0% angehoben worden.

Diese aktuelle Zinsentwicklung und die vielfältigen Aufgaben der Kommunen schaffen grundsätzlich ein Marktumfeld, das durch Leasing oder auch strukturierte Finanzierungen zu bedienen ist. Dabei sind die Anzahl der maroden öffentlichen Bauwerke, notwendige Bauvorhaben (sozialer Wohnungsbau) und das Heizungsgesetz nur als Beispiele zu nennen. 7

Mit dem Anbieten der strukturierten Lösungen für diese meist großvolumigen Investitionen werden Kunden auch dabei unterstützt ihre Klimaziele durch eine ESG Ertüchtigung zu erreichen. Hinzu kommt, dass das Thema Mietkauf (Sonderform des Finanzierungsleasing) ebenfalls für die HLF zu betrachten ist. Das Mietkaufvolumen hatte in 2022 ein Volumen von € 11,2 Mrd. gegenüber dem klassischen Immobilienleasing in Höhe von € 1,1 Mrd. 8

1 Destatis: Pressemitteilung Nr. 019 vom 15. Januar 2024
2 Deutsche Bundesbank: Deutschland-Prognose der Bundesbank vom 15.12.2023

3 Destatis: Pressemitteilung Nr. 020 vom 16. Januar 2024
4 Statista: Höhe der privaten Konsumausgaben in Deutschland von 1991 bis 2023 (Abruf 03.05.2024)
5 Destatis: Wichtige gesamtwirtschaftliche Größen in Milliarden Euro, Veränderungsrate des BIP (Abruf 03.05.2024)
6 www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/key_ecb_interest_rates/html/index.de.html
7 Eigene Beobachtungen
8 Quelle: Leasing Marktbericht 3/2023 vom Institut der deutschen Wirtschaft

2.2 Geschäftsverlauf

Für die HLF hatten die Entwicklungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen noch keine direkten Auswirkungen. Allerdings konnten auch in der HL KG, die bisher dieses Geschäftsfeld innerhalb der Hannover Leasing-Gruppe betreut hat, keine neuen strukturierten Finanzierungen oder Leasingprojekte umgesetzt werden.

Vor dem Hintergrund, dass im Berichtszeitraum noch keine ergebnisrelevanten Geschäftstätigkeiten entfaltet wurden, wurde weder Ertrag aus der laufenden Geschäftsbesorgung noch aus Neugeschäft generiert. Mit Ausnahme einiger Verwaltungskosten hatte die Gesellschaft keine wesentlichen Geschäftsvorfälle zu verzeichnen.

2.3 Lage

Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage stellt sich wie folgt dar:

2.3.1 Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2023 hatte die Gesellschaft keine operativen Erträge, da die Geschäftsbesorgungsverträge erst zum 1. Januar 2024 übertragen wurden.

Im Geschäftsjahr enthalten die anderen Verwaltungsaufwendungen im Wesentlichen Kosten für die Jahresabschlussprüfung in Höhe von € 51.624,98 (Vorjahr € 30.000), Weiterbelastungen von verbundenen Unternehmen in der Höhe von € 323.859,00 (Vorjahr € 0,00) und Gebühren bzw. Beratungskosten in Höhe von € 3.138,86 (Vorjahr € 5.821,06).

Insgesamt ergibt sich für das Geschäftsjahr 2023 ein negatives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von € 383.122,84 (Vorjahr € 7.421,06). Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags wird der Jahresfehlbetrag vollständig von der Hauptgesellschafterin ausgeglichen. Das angestrebte ausgeglichene Ergebnis wurde nicht erreicht, insbesondere weil die Geschäftsbesorgungsverträge nicht bereits in 2023 übertragen worden sind.

Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist vor dem Hintergrund der getroffenen Maßnahmen und der Einschätzung der Marktentwicklung geordnet.

2.3.2 Finanzlage

Vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit besteht die Finanzierung der Gesellschaft aus dem Eigenkapital, das zum Ende des Geschäftsjahres € 16.656,06 (Vorjahr € 16.656,06) beträgt.

2.3.2.1 Kapitalstruktur

Die Gesellschaft wird in Form einer GmbH geführt und das gezeichnete Kapital beträgt unverändert zum Vorjahr € 25.000,00. Die Gesellschaftsanteile in Höhe von € 25.000,00 sind in voller Höhe erbracht. Alleingesellschafterin ist die HL KG.

2.3.2.2 Investitionen

Im Jahr 2023 wurden keine Investitionen getätigt.

2.3.3 Liquidität

Die Risiken für den Fortbestand der Gesellschaft sind auf Basis der Liquiditätsplanung 2024 für die Hannover Leasing-Gruppe und damit auch für HL Finance GmbH abgedeckt. Die HLF ist auf Grund des bestehenden Cash-Pooling Vertrages in diese Planung mit einbezogen. Durch diese Einbindung und den bestehenden EAV, durch den entstehende Verluste von der HL KG übernommen werden, standen im Geschäftsjahr 2023 der Gesellschaft immer ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Verbindlichkeiten zu bedienen und wird dies auch im Planungszeitraum der Fall sein. Somit war die Zahlungsfähigkeit jederzeit gegeben.

2.3.4 Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich um € 407.886,33 auf € 456.142,39 erhöht.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf € 456.142,39 (Vorjahr € 11,17) und stellen insbesondere die Forderungen gegenüber der Alleingesellschafterin aus dem Ergebnisabführungsvertrag und Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuer dar.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Rückstellungen für die Prüfung des Jahresabschlusses und die Erstellung der Steuererklärungen in Höhe von € 54.000,00 (Vorjahr € 31.600,00) gebildet. Der Anteil der Rückstellungen an der Bilanzsumme beläuft sich somit auf 11,8 % (Vorjahr 65,5%).

Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 € 16.656,06 und blieb gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag unverändert. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme sank von 34,5 % auf 3,7 %.

2.4 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die HLF ist in die Hannover Leasing-Gruppe eingebunden und verfügt grundsätzlich über ein detailliertes Reporting-System, einschließlich des unter Risikobericht dargestellten Risikomanagementsystems als wesentlichem Steuerungsinstrument. Allerdings wurden diese Leistungsindikatoren wie Neugeschäftsvolumen, Auslastung des Risikodeckungspotentials und operatives Ergebnis aus dem laufenden Geschäft in 2023 auf Grund der noch nicht aufgenommen operativen Tätigkeit im Bestandsgeschäft nicht verfolgt.

Für ein Dienstleistungsunternehmen sind qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der wesentliche nicht finanzielle Leistungsindikator. Die wesentlichen zu Grunde liegenden Leistungsindikatoren sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit und Fluktuation der Mitarbeitenden der Hannover Leasing-Gruppe, welche per Personalgestellung ab 2023 für die HLF aktiv sind, da die HLF im Berichtszeitraum keine eigenen Mitarbeiter hat.

Die Fluktuationsrate beträgt 23,1 % (Vorjahr 16,2 %), davon Fluktuation durch Kündigungen nur ca. 17,0 % (Vorjahr ca. 14,0 %). Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit liegt bei 12,3 Jahren (Vorjahr 12,8 Jahre). Die Angaben beziehen sich auf den gesamten Personalbestand von 83 Mitarbeitenden (Vorjahr 87) der HL KG und der HL Investment GmbH. Diese Entwicklung entspricht der Vorjahresprognose.

3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1 Prognosebericht

Das anhaltend hohe Zins- und Inflationsniveau belastet aktuell das Marktgeschehen, stellt aber für strukturierte Finanzierungen, wie z.B. Mietkauf und Leasing, auch eine Marktchance dar, nachdem während der jahrelangen Nullzinsphase diese Geschäftsmodelle deutlich weniger attraktiv waren. Diese Marktchance gilt genauso für Immobilien wie für großvolumige Mobilien also in den Bereichen, in denen die HLF als Anbieter auftritt bzw. bisher aufgetreten ist.

Für das Geschäftsjahr 2024 plant die Gesellschaft noch kein ertragswirksames Neugeschäft, da die Vorlaufzeiten im Bereich des PPP oft mehrere Jahre betragen. Es wird versucht mit eigenen Kontakten und bestehenden Kontakten von Vertriebspartnern Neugeschäft anzubahnen. Ein Volumen ist schwierig zu benennen, da sich je nach Asset und dessen Fertigstellungsgrad / Vermarktungsmöglichkeiten hohe Schwankungen hinsichtlich Erträge und Arbeitsaufwand ergeben. Allerdings wird die Übertragung des Bestandsgeschäfts zum 31.12.2023/01.01.2024 laufende Erträge erzeugen, die zu dem ausgeglichenen operativen Ergebnis führen werden.

Hinsichtlich der Auslastung des Risikodeckungspotentials wird eine durchschnittliche Auslastung von 50%-75% angestrebt.

Im Rahmen der Prognose der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Fluktuation der Mitarbeitenden in der gesamten Gruppe auf einem hohen Niveau verbleibt und die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit dadurch sinken wird.

Die politische Entwicklung rund um den Ukraine-Krieg sowie den China-Taiwan-Konflikt kann schwerwiegende gesamtwirtschaftliche Folgen für Europa, den Wirtschaftsstandort Deutschland, aber auch den kurz- bis mittelfristigen Geschäftserfolg des Unternehmens haben.

Insgesamt erwarten wir für das nächste Geschäftsjahr nach Übernahme des Leasinggeschäfts der HL KG ein ausgeglichenes operatives Ergebnis und eine angemessene Auslastung des Risikodeckungspotentials.

3.2 Risikobericht

Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung für die Steuerung aller Risiken der HLF und ist im Rahmen der Geschäftspolitik für die Festlegung der Risikostrategie - unter Beachtung der Gruppenstrategie - zuständig. Die Risikostrategie legt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen, satzungsmäßigen und aufsichtsrechtlich zu beachtenden Anforderungen den grundsätzlichen Umgang mit Risiken in der HLF fest.

Die grundsätzliche geschäftspolitische Risikostrategie beinhaltet dabei ein konservativ risikobewusstes und dennoch ertragsorientiertes Eingehen von Risiken. Dabei ist der in der Risikostrategie gesteckte Rahmen in jedem Fall zu beachten.

3.2.1 Organisation des Risikomanagements

Das Risikomanagement der Gesellschaft umfasst neben der Gestaltung und Implementierung eines systematischen Prozesses zur Identifizierung, Messung und Steuerung der Risiken auch die Festlegung organisatorischer Rahmenbedingungen. Es folgt dem Prinzip der drei Verteidigungslinien, siehe folgendes Schaubild:

Die erste Verteidigungslinie bildet dabei die jeweils operativ verantwortliche Einheit. Die zweite Verteidigungslinie wird durch verschiedene Funktionen, z.B. Risikocontrolling und Compliance wahrgenommen. Die interne Revision bildet die dritte Verteidigungslinie.

Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Steuerung alle Risiken der HLF und ist für die Umsetzung der Risikostrategie zuständig. Durch organisatorische Anweisungen stellt sie sicher, dass sowohl die Prozesse des Risikomanagements als auch ihre Überwachung gewährleistet werden. Aufbauorganisatorisch ist das Risikomanagement dadurch geprägt, dass neben der Stabsstelle Risikomanagement als zentrale risikoverantwortliche Stelle, Risk Owner und dezentrale Risikoverantwortliche aus den verschiedenen Abteilungen und Bereichen benannt sind. Die Kontrolle des Risikomanagements erfolgt durch die Interne Revision.

3.2.2 Rahmen des Risikomanagements

Die HLF ist vollständig in das Risikomanagement der Hannover Leasing-Gruppe eingebunden. Operativ wird es durch die Abteilung Risikomanagement der HL Investment GmbH koordiniert und umfasst die folgenden Elemente, die als aufeinander folgende Phasen zu sehen sind und insgesamt einen Kreislauf bilden.

3.2.2.1 Risikoidentifikation

Die Risikoidentifikation erfolgt laufend während der laufenden Geschäftstätigkeit. Insbesondere bei der Einführung von neuen Produkten und komplexen Geschäften sind eine umfassende Identifikation der Risiken sowie die Einbindung in die bestehenden Systeme und Prozesse vorzunehmen.

3.2.2.2 Risiko-Reporting

Das Risiko-Reporting erfolgt monatlich im Rahmen des unabhängigen Risikocontrollings an die Geschäftsleitung. Hierbei findet ein Reporting hinsichtlich der bestehenden Risiken an die jeweils zuständigen Kompetenzträger statt.

3.2.2.3 Risikoüberwachung und -kontrolle

Die Risikoüberwachung und -kontrolle erfolgt sowohl über die Vorgabe fester Limite und der laufenden Messung von Erfolgsfaktoren als auch durch die Messung anderer Faktoren, auf deren Basis einzelfallbezogene Entscheidungen getroffen werden.

3.2.3 Risikostrategie und Risikoappetit

Für die HLF ist das kontrollierte Eingehen von Risiken integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung nach Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit. Grundlage hierfür ist ein umfassendes System, bestehend aus einer Risikostrategie, verbunden mit einem entsprechenden Risikobewusstsein, sowie Verfahren zur Risikoidentifikation, -beurteilung, -kommunikation, -steuerung und -überwachung. Das Kontrollsystem wird im Zusammenhang mit den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Die Risikobeurteilung ist die wesentliche Informationsgröße für das Gesamtrisikoprofil. Mittels verschiedener Bewertungsmethoden, welche den jeweiligen Risiken angemessen sind, erfolgt die Risikomessung bzw. die Risikobewertung. Die Quantifizierung der Risiken erfolgt anhand der geschätzten Auswirkung bzw. Schadenshöhe sowie der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit. Soweit möglich, werden hierfür Vergangenheitswerte oder Plangrößen herangezogen. In Fällen ohne entsprechende Datengrundlage wird auf Expertenschätzungen zurückgegriffen.

Die organisatorischen Rahmenbedingungen sind so ausgestaltet, dass die Umsetzung der festgelegten Risikostrategie gewährleistet war und künftig sein wird.

3.2.4 Risikosteuerung

Auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils und über die Verfahren zur Messung und Steuerung der Risiken stellt die HLF sicher, dass die wesentlichen Risiken jederzeit durch das Risikodeckungspotenzial abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Das Risikodeckungspotenzial besteht aus dem Substanzwert vor Steuern und dem Eigenkapital zum Quartalsstichtag. Im Risiko-Reporting wird das Risikodeckungspotenzial dem Risikopotenzial zum Ende des Quartals gegenübergestellt. Die identifizierten Risiken aller Risikoarten werden anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und dessen möglicher Auswirkung bzw. Schadenshöhe bewertet. Die Ermittlung des Substanzwertes erfolgt in Anlehnung an das vom Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen e. V., Berlin (BDL), entwickelte Schema zur Berechnung des Substanzwertes und ist an die Besonderheiten der Gesellschaft und des von ihr betriebenen Geschäfts angepasst. Die Berechnung wird auf Basis der Nettomethode des Barwertes der zukünftigen Ertragsüberschüsse als Nachsteuerwert ermittelt.

Abweichend vom beschriebenen Vorgehen wurde in 2023 nur das Eigenkapital als Risikodeckungspotential angesetzt, da der Betrieb zwar aufgenommen wurde, aber die Assets erst zum 31.12.23/01.01.2024 übertragen wurden und damit noch keine zu bewertende Substanz vorlag.

Das Limit 50 % und das Limit 75 % spiegeln den durch die Geschäftsführung festgelegten Risikoappetit der Gesellschaft. Die Auslastung des Risikodeckungspotenzials und der Limits wird vom Risikomanagement überwacht. Überschreitungen der Limits sind unverzüglich von Risikomanagement an die Geschäftsführung zu melden, um geeignete Maßnahmen einleiten zu können. Bei 50 % wird das Limit 1 der Risikotragfähigkeit überschritten. Dies erfordert noch keine expliziten Maßnahmen zur Risikoreduzierung. Bei Überschreiten des 75 % Limits sind Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen.

Die Analyse von Auswirkungen außergewöhnlicher Marktsituationen erfolgt auf der Basis von Stresstests. Die Stresstests haben einmal jährlich in einer "Stresstestsitzung" und dreimal im Jahr zu den unterjährigen Quartalsstichtagen im Rahmen der Risikoausschusssitzung für die wesentlichen Risiken stattgefunden. Ferner können Stresstests auch anlassbezogen für die wesentlichen Risiken durchgeführt werden. Im Zuge dieser Stresstests wird geprüft, ob die zu Grunde liegenden Annahmen noch zutreffend sind. Dieses war jedoch nicht erforderlich, da die Geschäftsbesorgungsverträge erst zum 31.12.23 auf die HLF übertragen wurden. Im Zuge dieser Stresstests wurde grundsätzlich geprüft, ob die zu Grunde liegenden Annahmen noch zutreffend sind. Darüber hinaus wird ein inverser Stresstest durchgeführt.

Die Risikosteuerung wird auf Basis der erhaltenen Informationen durch die einzelnen (dezentralen) Fachbereiche durchgeführt. Sie umfasst die Gesamtheit der Maßnahmen zur Risikovermeidung, -verringerung, -begrenzung und -überwälzung.

3.2.5 Risikoarten

Die operative Geschäftstätigkeit der HLF bedingt die folgenden wesentlichen Risikoarten, die für die Steuerung der Gesellschaft relevant sind:

3.2.5.1 Adressenausfallrisiko

Das Adressenausfallrisiko ist das Beteiligungs- sowie das Forderungsausfallrisiko und das Kontrahentenrisiko, das in der Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen besteht.

Sofern Ausfälle bei den bestehenden Aktivpositionen erkennbar sind, werden auf Basis der erwarteten Rückflüsse Einzelwertberichtigungen gebildet. Für etwaige Beteiligungen und verbundene Unternehmen erfolgt die Bewertung grundsätzlich anhand der erwarteten Cashflows sowie deren risikoadjustierte Diskontierung.

3.2.5.2 Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko besteht in der Möglichkeit der negativen Wertveränderung auf Grund von unerwarteten Veränderungen der zu Grunde liegenden Marktparameter.

3.2.5.3 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko drückt die Gefahr aus, dass gegenwärtigen oder künftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder zeitgerecht nachgekommen werden kann.

Die Refinanzierung der aufgelegten Produkte wird weitgehend über Kreditinstitute erfolgen. Die Betriebsmittel für die HLF sollen ausschließlich durch die alleinige Gesellschafterin zur Verfügung gestellt werden, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen wurde.

3.2.5.4 Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko definiert sich als die Gefahr von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen in den Bereichen Technologie und Infrastruktur, Mitarbeitende, interne Verfahren oder externe Einflüsse verursacht werden. Die Definition schließt rechtliche Risiken ein.

Zur Begrenzung der operationellen Risiken verfügt die Gesellschaft über Prozessdokumentationen, Arbeitsanweisungen und ein Internes Kontrollsystem.

3.2.5.5 Geschäftstypisches Risiko

Das geschäftstypische Risiko besteht aus Vertriebsrisiken sowie Objekt- und Servicerisiken.

Die Überwachung und Steuerung des geschäftstypischen Risikos erfolgen insbesondere über regelmäßige Berichterstattung und Diskussion der betroffenen Abteilungen mit der Geschäftsleitung.

3.2.5.6 Zusammenfassende Risikolage der Gesellschaft

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 das operative Geschäft im Rahmen von ersten Kundenkontakten aufgenommen, jedoch wurden keine materiellen Risiken identifiziert. Gleichwohl wurden insbesondere die Entwicklungen im Bereich des operationellen Risikos sowie des Liquiditätsrisikos beobachtet.

3.3 Chancenbericht

Für die HLF ist es gleichzeitig wichtig, Chancen für das Unternehmen zu identifizieren, um diese im Zuge des unternehmerischen Handelns zu nutzen und so die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und auszubauen. Eine Verrechnung von identifizierten Risiken mit möglichen Chancen erfolgt nicht. Eine Chance bezeichnet die Möglichkeit, aufgrund von Ereignissen, Entwicklungen oder Handlungen die geplanten Ziele des Unternehmens zu sichern oder zu übertreffen. Die direkte Verantwortung, unternehmerische Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen und zu steuern, liegt sowohl bei der Geschäftsführung sowie insbesondere bei den Abteilungen mit Marktbezug. Um unternehmerische Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und konsequent zu handhaben, werden wirksame Steuerungs- und Kontrollsysteme eingesetzt.

Chancen werden insbesondere im Abschluss von Leasingverträgen und Mietkaufverträgen gesehen. In diesem Bereich ist auf Grund der Historie ein gutes Know-how vorhanden. Dabei sollen die Möglichkeiten vor allem im Bereich der öffentlichen Hand eruiert und genutzt werden.

 

Pullach i. Isartal, den 17. Mai 2024

HANNOVER LEASING Finance GmbH

Thomas Aigner

Marcus Menne

Stefan Ziegler

Amtsgericht München, HRB 269762

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
1. Forderungen an Kreditinstitute
täglich fällig 0,00 18.244,89
2. Forderungen an Kunden 0,00 30.000,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 456.142,39 11,17
Summe der Aktiva 456.142,39 48.256,06

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
täglich fällig 94,12 0,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten 385.392,21 0,00
3. andere Rückstellungen 54.000,00 31.600,00
4. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
b) Bilanzverlust -8.343,94 -8.343,94
16.656,06 16.656,06
Summe der Passiva 456.142,39 48.256,06

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
Euro Euro
1. Sonstige betriebliche Erträge 0,00 30.000,00
2. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
andere Verwaltungsaufwendungen 383.122,84 37.421,06
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -383.122,84 -7.421,06
4. Erträge aus Verlustübernahme 383.122,84 0,00
5. Jahresfehlbetrag 0,00 -7.421,06
6. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -8.343,94 -922,88
7. Bilanzverlust -8.343,94 -8.343,94

ANHANG zum 31. Dezember 2023

der HANNOVER LEASING Finance GmbH

I. Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss der HANNOVER LEASING Finance GmbH, Pullach i. Isartal, (nachfolgend auch Gesellschaft genannt) zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) sowie der ergänzenden Regelungen des "Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung" (GmbHG) aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Der Jahresabschluss wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Vermögensgegenstände und Schulden werden nach den Vorschriften der §§ 246 ff. HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (§§ 340 ff. HGB) angesetzt und bewertet.

Entsprechend sind Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden zum Nominalwert und sonstige Vermögensgegenstände mit dem Nennbetrag angesetzt.

Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen oder Rückstellungen wird sämtlichen erkennbaren Risiken Rechnung getragen. Für latente Risiken werden Pauschalwertberichtigungen oder Vorsorgereserven gebildet.

Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rückstellungen werden gemäß den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags der ungewissen Verbindlichkeiten oder der drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei werden künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt. Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr werden diese mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag bewertet.

Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt.

III. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aufgrund zutreffender Zuordnung zu dem Posten werden Forderungen gegen die Gesellschafterin im Gegensatz zum Vorjahr nicht unter den Forderungen an Kunden, sondern unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst, so dass diese zwei Posten zum 31.12.2023 mit dem Vorjahreswert nicht vergleichbar sind.

IV. Angaben zu Posten der Bilanz

1. Forderungen an Kreditinstitute

Es bestehen keine Forderungen an Kreditinstitute (Vorjahr € 18.244,89).

2. Forderungen an Kunden

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen an Kunden. Im Vorjahr wurden hier Forderungen an den Gesellschafter in Höhe von € 30.000,00 ausgewiesen.

3. Sonstige Vermögensgegenstände

Die im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von € 456.142,39 (Vorjahr € 11,17) setzen sich aus Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von € 394.515,54 (Vorjahr € 0,00) und aus Forderungen aus Umsatzsteuer an das Finanzamt in Höhe von € 61.626,85 (Vorjahr € 11,17) zusammen.

4. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeit gegenüber einem Kreditinstitut in der Höhe von € 94,12 ( Vorjahr € 0 ) sind täglich fällig.

5. Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von € 385.392,21 (Vorjahr € 0) betreffen den Gesellschafter und sind täglich fällig.

6. Andere Rückstellungen

Die anderen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für die Jahresabschlussprüfung und Erstellung der Steuererklärungen in Höhe von € 54.000,00 (Vorjahr € 31.600,00).

7. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) in Höhe von € 25.000,00 (Vorjahr € 25.000,00) ist vollständig eingezahlt. Der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2023 beträgt auf Grund des Ergebnisabführungsvertrages unverändert € 8.343,94. Alleingesellschafterin ist die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG, Pullach im Isartal.

Mit der alleinigen Gesellschafterin wurde ein Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung zum 1. Januar 2023 abgeschlossen.

V. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

(in Klammern Vorjahreswerte 01.01.2022 - 31.12.2022)

1. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge € 0,00 (Vorjahr € 30.000,00) im Vorjahr betrafen die Erstattung von Aufwendungen durch die Gesellschafterin.

2. Andere Verwaltungsaufwendungen

Die anderen Verwaltungsaufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus den Aufwendungen aus den Weiterbelastungen für in Anspruch genommene konzerninterne Dienstleistungen € 323.859,00 (Vorjahr € 0,00), Kosten für die Jahresabschlussprüfung in Höhe von € 51.624,98 (Vorjahr € 30.000) und aus Beiträgen und Gebühren in Höhe von € 3.138,86 (Vorjahr € 5.821,06) zusammen.

3. Erträge aus Verlustübernahme

Die Erträge aus Verlustübernahme in Höhe von € 383.122,84 stellen die Verlustübernahme der Gesellschafterin HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG, Pullach dar, die auf dem gültigen Ergebnisabführungsvertrag basieren.

VI. Sonstige Angaben

1. Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte die Gesellschaft keine Mitarbeiter (Vorjahr keine Mitarbeiter).

2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Weitere, nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle Verpflichtungen oder Geschäfte, die für die Beurteilung der finanziellen Lage von Bedeutung sind, bestehen nicht.

3. Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:

Thomas Aigner, Seeshaupt, Geschäftsführer der HANNOVER LEASING Finance GmbH für die Marktfolge

Marcus Menne, Geschäftsführer der HANNOVER LEASING Verwaltungsgesellschaft mbH und HANNOVER LEASING Investment GmbH jeweils für den Markt seit 01.07.2023

Sebastian Hartrott Geschäftsführer HANNOVER LEASING Verwaltungsgesellschaft mbH und HANNOVER LEASING Investment GmbH jeweils für den Markt bis 31.01.2023

Bernd Schlapka Geschäftsführer der HANNOVER LEASING Verwaltungsgesellschaft mbH und HANNOVER LEASING Investment GmbH jeweils für die Marktfolge bis 30.06.2023

Stefan Ziegler, Pullach im Isartal, Geschäftsführer der HANNOVER LEASING Finance GmbH für den Markt seit 01.02.2024

Die aktuellen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden für die Tätigkeit im Geschäftsjahr keine Bezüge gewährt.

4. Konzernkreis

Die Gesellschaft wird in den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss der börsennotierten CORESTATE Capital Holding S.A., Luxemburg, einbezogen, die gleichzeitig den größten und den kleinsten Kreis der Unternehmen bildet, dem die Gesellschaft als Tochtergesellschaft angehört. Der Sitz dieser Gesellschaft ist in 2180 Luxemburg, 4, Rue Jean Monnet, gelegen und der Konzernabschluss wird entsprechend Artikel 9 des Gesetzes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften in Luxemburg veröffentlicht.

5. Ergebnisverwendung

Gemäß Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung vom 1. Januar 2023 wird der im Berichtsjahr aufgelaufene Jahresfehlbetrag in Höhe von € 383.122,84 vollständig von der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG übernommen (Vorjahr € 0,00).

6. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen wurden nicht abgeschlossen.

7. Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von € 50.000,00 setzt sich wie folgt zusammen:

Abschlussprüfungsleistungen € 50.000,00
Andere Bestätigungsleistungen -
Steuerberatungsleistungen -
Sonstige Leistungen -

Zusätzlich zu dem im Anhang für das Geschäftsjahr 2022 angegebenen Honorar des Abschlussprüfers sind im Geschäftsjahr 2023 noch T € 1,6 für die Jahresabschlussprüfung des Vorjahresabschlussprüfers 2022 angefallen.

8. Sonstiges

Es besteht eine ertragsteuerliche Organschaft mit der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG, Pullach.

9. Ereignisse nach dem Stichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, sind nicht gegeben.

Nach dem Bilanzstichtag ist die planmäßige Geschäftsübertragung von der HL KG auf die HLF zum 31.12.2023/01.01.2024 mit Aufnahme des operativen Geschäfts durch die HLF zum 1. Januar 2024 erfolgt.

Es wurden und werden von Seiten Hannover Leasing keine Geschäftsbeziehungen zu den Ländern Russland oder Ukraine unterhalten. Damit ist zumindest kein direkter Einfluss durch das aktuelle Kriegsgeschehen auf das Geschäft der HANNOVER LEASING Finance GmbH zu erwarten.

 

Pullach i. Isartal, den 17. Mai 2024

HANNOVER LEASING FINANCE GmbH

Thomas Aigner

Marcus Menne

Stefan Ziegler

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die HANNOVER LEASING Finance GmbH, Pullach i. Isartal

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der HANNOVER LEASING Finance GmbH, Pullach i. Isartal, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HANNOVER LEASING Finance GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 17. Mai 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Christian Rabeling, Wirtschaftsprüfer

Fatih Agirman, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 26.06.2024 festgestellt.

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