Neuhaus
GmbH
Selters/Ww.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
230.302,56 |
258.708,56 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.113,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
215.664,00 |
251.183,00 |
| III.
Finanzanlagen |
7.525,56 |
7.525,56 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.186.404,37 |
1.010.406,91 |
| I.
Vorräte |
903.674,70 |
822.359,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
271.022,41 |
133.795,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.707,26 |
54.251,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.131,30 |
21.548,84 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
97.022,85 |
82.945,85 |
| Aktiva |
1.536.861,08 |
1.373.610,16 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
395.542,78 |
317.081,35 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.140,00 |
51.140,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
265.941,35 |
157.415,67 |
| III.
Jahresüberschuss |
78.461,43 |
108.525,68 |
| B.
Rückstellungen |
71.198,15 |
63.973,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.070.120,15 |
992.555,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
531.954,87 |
367.577,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
538.165,28 |
624.977,63 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
20.315,99 |
21.905,81 |
| Passiva |
1.536.861,08 |
1.373.610,16 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Neuhaus GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB)
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 Euro wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen 56.546,00 Euro.
Die Rückstellungsbildung erfolgte auf Basis
versicherungsmathematischer Gutachten entsprechend der
PUC-Methode. Grundlagen des Gutachtens sind die Richtlinien
2018 G von Prof. Klaus Heubeck. Für die Abzinsung
wurde von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag
ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen
zehn Jahre von 1,82 % p. a. angesetzt (durchschnittlicher
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre: 1,74%
p.a.).Sofern Vermögensgegenstände im Sinne von
§ 246 Abs. 2 HGB vorhanden sind, die nur der
Erfüllung der Pensionsverpflichtung dienen und dem
Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind,
ist der beizulegende Zeitwert dieser
Vermögensgegenstände mit der Rückstellung zu
verrechnen. Verbleibt dabei ein negativer
Verpflichtungsbeitrag, so ist dieser als "aktiver
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung"
gesondert zu aktivieren.
Der in der Aktiva ausgewiesene Unterschiedsbetrag aus
der Vermögensverrechnung ( 97.022,85 €) ergibt
sich nach der Saldierung mit der
Rückdeckungsversicherung gem. § 246 Abs. 2 S. 2
HGB. Der beizulegende Zeitwert des saldierten
Vermögens beträgt 153.568,85 Euro, der
Erfüllungsbetrag der verrechneten
Pensionsrückstellung beträgt 56.546,00 Euro.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
II. Angaben zur Bilanz
Unterschiedsbetrag bei Altersversorgungsverpflichtungen
(§ 253 Abs. 6 HGB)
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von
989,00 Euro.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer 5 Jahre und der Sicherungsrechte (§
285 Nr. 1a + 1b HGB)
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 158.208,83 Euro (Vorjahr:
292.804,97 Euro).
Als Sicherheit hierfür dienen Grundschulden bzw.
Sicherungsübertragungen von Wirtschaftsgütern und
Bürgschaften.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264 c Abs. 1 HGB)
Sachverhalte
|
Betrag
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|
Euro
|
Verbindlichkeit Ute
Koch
|
20.315,99 €
|
Verbindlichkeit
Verrechnungskonten Stefan Neuhaus Einzelfirma
|
82.795,43 €
|
III. Angaben zur GuV
Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen (§
246 Abs. 2 Satz 2 HGB)
Für die Saldierung von Aufwendungen aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit Erträge aus
verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden
folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Erträge und
Aufwendungen
|
Euro
|
verrechnete Aufwendungen
|
40.226,00€
|
verrechnete Erträge
|
27.600,00€
|
IV. Angaben zu Mitarbeitern und Organen
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
(§ 285 Nr. 7 HGB)
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 43,25.
V. Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
Stefan Neuhaus
Herr Neuhaus ist einzelvertretungsberechtigt und von
den
Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Unterschrift der Geschäftsführung
Neuhaus GmbH
Selters, den 30.09.2024
Stefan Neuhaus
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2024 festgestellt.
Unterzeichner:
Stefan Neuhaus
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