AUVIDA
GmbH
Bad Homburg
v.d.Höhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
208.738,00 |
245.602,20 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
148.654,00 |
152.941,20 |
| II.
Sachanlagen |
60.084,00 |
92.661,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.464.866,93 |
1.859.467,89 |
| I.
Vorräte |
405.362,60 |
523.718,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
679.384,88 |
520.922,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
380.119,45 |
814.826,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
159.065,64 |
205.455,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.832.670,57 |
2.310.525,45 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
327.014,69 |
660.316,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
511.414,10 |
511.414,10 |
| III.
Bilanzverlust |
684.399,41 |
351.097,68 |
| B.
Rückstellungen |
128.818,40 |
190.062,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.056.353,88 |
1.180.278,02 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
320.483,60 |
279.868,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.832.670,57 |
2.310.525,45 |
Anhang
9.1
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Auvida GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
9.2
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
9.2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten ab Euro 60,00 bis zu einem Wert von
Euro 150,00 wurden analog § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten, vermindert um die darin
enthaltenenen Vorsteuern, zwischen Euro 150,01 und Euro
410,00 wurden analog § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des
Zugangs, auf Grund der handelsrechtlichen
Vereinfachungsregel, in voller Höhe abgeschrieben.
Die steuerrechtlichen Vorschriften analog § 6
Abs. 2a EStG für im Vorjahr erworbene abnutzbare
bewegliche Wirtschaftsgüter im Wert von Euro 150,01
bis Euro 1.000,00, mit Bildung eines Sammelpostens mit
Poolabschreibung über 5 Jahre, wurden angewandt, da
der Sammelposten von untergeordneter Bedeutung für die
Handelsbilanz ist.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
In die Herstellungskosten der Vorräte wurden
gem. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Wahlrechte nach § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wurden nicht
ausgeübt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Flüssige Mittel wurden zu Nennbeträgen
bilanziert.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Bei den sonstigen Rückstellungen wurden Preis-
und Kostensteigerungen bei der Ermittlung des
Erfüllungsbetrages berücksichtigt, soweit diese
schon feststanden.
Die sonstigen Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
laufzeitadäquaten Marktzins nach Maßgabe des
Einzelbewertungsgrundsatzes abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
9.2.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
9.2.3
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
9.3
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
9.3.1
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
9.3.2
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 993.341,12
(Vorjahr: Euro 1.072.420,23).
9.3.3
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 103.165,42 (Vorjahr: Euro
142.530,64).
Für die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind Sicherheiten in Form von einer
Bürgschaft hinterlegt.
9.4
Sonstige Pflichtangaben
9.4.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
|
Michael Fadai Motlagh
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführer (für Verwaltung und
Vertrieb)
|
9.4.2
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
9.4.3
Unterschrift der Geschäftsleitung
Friedrichsdorf, den 19.06.2012
(gez.) Michael Fadai Motlagh
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.08.2012 festgestellt.
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