Cherry Ventures Management GmbH

Linienstraße 214, 10119 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 164518
Vorher
Lindentor 81. V V GmbHCherry Ventures Verwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
29.1.2015
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die kollektive Vermögensverwaltung von Spezial-AIF als registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen von § 44 KAGB i. V. m. § 2 Abs. 4 KAGB sowie als registrierte Verwalterin von qualifizierten Risikokapitalfonds im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA-VO) ausschließlich zur erlaubnisfreien Verwaltung von geschlossenen Spezial-AIF ("Spezial-AIF" beinhaltet hier und im Folgenden qualifizierte Risikokapitalfonds im Sinne der EuVECA-VO). Dies beinhaltet auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf (z.B. Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters eines verwalteten Spezial-AIF) und bei denen die Haftung der Gesellschaft aufgrund der Rechtsform des Beteiligungsunternehmens beschränkt ist, und die Übernahme von Leitungs- und Verwaltungsaufgaben sowie die Erbringung von Organisationsleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Meermann
seit 24.4.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

75.96% identifiziert24.04% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Christian MeermannMorango GmbH
50.00%
Filip Felician DamesFD Invest GmbH
25.96%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
FD Invest GmbHEigenbeteiligung
24.04%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
12.525 €
50.00%
Germany
12.525 €
50.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Cherry Ventures Management GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.480.614,45 909.889,91
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.470,00 3.594,00
II. Sachanlagen 307.035,06 338.046,00
III. Finanzanlagen 2.172.109,39 568.249,91
davon Ausleihungen an Gesellschafter 613.129,33 200.000,00
B. Umlaufvermögen 13.696.024,59 8.338.764,78
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.678.990,52 8.143.499,60
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.414.752,24 591.431,24
davon gegen Gesellschafter 6.751.799,33 5.628.728,36
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.034,07 195.265,18
C. Rechnungsabgrenzungsposten 112.316,39 78.003,44
Aktiva 16.288.955,43 9.326.658,13

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 3.350.993,90 1.535.838,01
I. Gezeichnetes Kapital 25.050,00 25.050,00
II. Gewinnrücklagen 300.000,00 300.000,00
III. Gewinnvortrag 960.788,01 -612.441,78
IV. Jahresüberschuss 2.065.155,89 1.823.229,79
B. Rückstellungen 2.290.660,63 789.551,63
C. Verbindlichkeiten 9.109.950,90 5.272.618,49
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 9.109.950,90 5.272.618,49
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 103.200,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.537.350,00 1.728.650,00
Summe Passiva 16.288.955,43 9.326.658,13

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzen­den Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Cherry Ventures Management GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Berlin
Registereintrag: Handelsregister B
Registergericht: Berlin (Charlottenburg)
Register-Nr.: HRB 164518 B

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnut­zung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutz­bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens­ge­genstände linear vorgenommen.

Die Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und bewertet:

-  Beteiligungen zu Anschaffungskosten

-  Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wird der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Das Guthaben bei Kreditinstituten wird mit dem Nominalwert bilanziert.

Währungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten sind zum Entstehungskurs oder dem niedrigeren bzw. höheren Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden neben den unrealisierten Verlusten auch die unrealisierten Gewinne aus der Stichtagskursbewertung berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses erkannten Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im We­sentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Angaben zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 7.414.752,24 (Vorjahr: EUR 591.431,24).

Angaben zu Forderungen gegen Gesellschafter

Der Betrag der Forderungen gegen Gesellschafter beläuft sich auf EUR 6.751.799,33 (Vorjahr:
EUR 5.628.728,36) und resultiert wie im Vorjahr aus Darlehensgewährungen. Die Darlehen werden zu einem Zinssatz von 3,5 % p.a. gewährt und haben keine feste Restlaufzeit.

Angabe zu Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 0,00).

Angabe zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 103.200,00).

Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von insgesamt rd. EUR 1.521.000,00. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2028. Es fallen jährliche Mietaufwendungen in Höhe von rd. EUR 283.000,00 an. Bei den Leasingverträgen handelt es um solche aus dem Leasing von Gegenständen der Betriebsausstattung und aus KFZ-Leasing. Die Leasingverträge haben eine maximale Laufzeit bis zum 30. Mai 2027. Aus den Leasingverträgen wird die Gesellschaft jährlich mit rd. EUR 92.000,00  belastet.




innerhalb 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre

Insgesamt

TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Verpflichtungen aus




Raummietverträgen
283
1.046
0
1.329
Leasingverträgen
92
100
0
192
Gesamt
375
1.146
0
1.521



Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Ergebnisse aus der Währungsumrechnung

Im Posten sonstige betriebliche Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 12,25) enthalten.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 21 (Vorjahr: 17).

Hauptberufliche Geschäftsführer
·  Christian Meermann, Düsseldorf (Founding Partner)
·  Filip Felician Dames, Berlin (Founding Partner)

sonstige Berichtsbestandteile

Unterschrift der Geschäftsführung

Berlin, 11. September 2024


gez. Christian Meermann                 gez. Filip Felician Dames                        Filip Felician Dames
Ort, Datum
(Geschäftsführung)

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2025 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die Cherry Ventures Management GmbH, Berlin

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Cherry Ventures Management GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Cherry Ventures Management GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

24.09.2024

 

Hamburg, den 19. September 2024


KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
24.09.2024

gez. Hagenmüller, Wirtschaftsprüferin

gez. Ecke, Wirtschaftsprüferin

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