Altmed GmbH
36mTraditionelle, komplementäre und alternative medizinische Tätigkeiten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roozbeh Jedari Salehi seit 15.9.2009 | Geschäftsführer |
Michael Kuon seit 20.2.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Magdalena Horn | 45.00% |
| 45.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CNC - 24 GmbHNürnbergJahresabschluss zum 31.12.2006BILANZ
ANHANG
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit denen der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer werden bei Software drei Jahre zugrunde gelegt. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird, soweit vorhanden, innerhalb von 15 Jahren abgeschrieben. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 und 2 EStG nach der linearen und degressiven Methode vorgenommen.
Sofern steuerlich zulässige Sonderabschreibung in Anspruch genommen wurden, erfolgte die Darstellung nach der indirekten Methode in Form der Bildung eines Sonderposten mit Rücklageanteil.
Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG (volle Absetzung der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte werden im Anlagenspiegel nicht fortgeführt und als Abgang ausgewiesen.
Grund für außerplanmäßige Abschreibungen lagen zum Abschlussstichtag nicht vor.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,30 % zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.
Rückstellungen wurden für folgende Positionen gebildet: - Abschluss- und Prüfungskosten - Verpflichtung zur 10-jährigen Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Der Anlagenspiegel ist als Anlage dem Anhang beigefügt.
Die steuerrechtlich zulässige Sonderabschreibung wurde als Sonderposten mit Rücklageanteil in der Bilanz ausgewiesen und wird nach Maßgabe des Steuerrechts aufgelöst.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Versicherungsbeträge und Kfz-Steuern in Höhe von EUR 3.039,32 enthalten. Der Betrag wird voll in 2007 aufgelöst.
Der Sonderposten mit Rücklageanteil entfällt zum Abschlussstichtag vollständig auf Wertberichtigungen zum Anlagevermögen gemäß § 7g Abs. 1 EStG, bzw. um Rücklagen für geplante Investitionen gemäß § 7g Abs. 3 EStG.
Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie im Vorjahr - nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen in Höhe von EUR 51.693,- für die Einstellung in den Sonderposten gem. § 7 Abs. 1 und 3 EStG enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge in Höhe von EUR 11.000,- aus der Auflösung des Sonderpostens gem. § 7 Abs. 3 EStG enthalten.
Zum Geschäftsführer war während des gesamten Geschäftsjahres bestellt:
Michael Kuon
Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer.
Michael Kuon
Michael Kuon |
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