Stammdaten

Register
Amtsgericht Deggendorf HRB 5354
Eingetragen
16.2.2021
Branche
Vermietung von Baumaschinen und -gerätenVermietung von SchienenfahrzeugenVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
An- und Verkauf und Vermietung von Baumaschinen und Baugeräten aller Art sowie Leasing von Baumaschinen und Baugeräten aller Art, sowie Betrieb eines Transportunternehmens

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Katja Kaiser-Kurz
seit 16.2.2021
Geschäftsführer
Mario Kaiser
seit 16.2.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Meller Kran GmbH

Osterhofen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 655.841,00 799.472,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 266.016,00 286.335,00
II. Sachanlagen 389.825,00 513.137,00
B. Umlaufvermögen 209.508,18 276.323,83
I. Vorräte 59.170,00 51.820,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 123.520,62 132.475,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.817,56 92.028,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.980,56 4.820,96
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 133.996,89 52.984,67
Summe Aktiva 1.004.326,63 1.133.601,46

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 77.984,67 0,00
III. Jahresfehlbetrag 81.012,22 77.984,67
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 133.996,89 52.984,67
B. Rückstellungen 16.525,00 17.360,00
C. Verbindlichkeiten 987.801,63 1.116.241,46
Summe Passiva 1.004.326,63 1.133.601,46

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Registergericht: Deggendorf

Handelsregisternummer: HRB 5354

B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein Wechsel bzw. Abweichen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Der entgeltlich erworbene Firmenwert wird über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben. Der Ansatz erfolgte auf Grund einer verlässlichen Schätzung.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von 800,00 EUR ohne Umsatzsteuer (GWG) wurden im Berichtsjahr aktiviert und sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen / sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll einbezahlt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Geschäftsjahr Vorjahr
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 142.491,62 EUR 193.977,26 EUR
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 420.000,00 EUR 405.750,00 EUR
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 425.310,01 EUR 516.514,20 EUR
Summe Verbindlichkeiten 987.801,63 EUR 1.116.241,46 EUR

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

(§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Geschäftsjahr Vorjahr
Ausleihungen 0,00 EUR 0,00 EUR
Forderungen 0,00 EUR 0,00 EUR
Verbindlichkeiten 936.060,01 EUR 970.264,20 EUR

Die Teilbeträge der Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern haben dabei folgende Restlaufzeiten:

Geschäftsjahr Vorjahr
Teilbetrag Restlaufzeit bis 1 Jahr 90.750,00 EUR 48.000,00 EUR
Teilbetrag Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre 420.000,00 EUR 405.750,00 EUR
Teilbetrag Restlaufzeit größer 5 Jahre 425.310,01 EUR 516.514,20 EUR

Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)

Es bestehen folgende nicht zu passivierende sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:

(z. B. Wartungsverträge, Versicherungsverträge, Leasingverträge, Pachtverträge, Beratungsverträge, langfristige Abnahmeverträge für Vorratsvermögen etc.)

Der Jahresbetrag der unbefristeten Verpflichtung aus Pachtvertrag beträgt 48.000,00 EUR.

Sonstiges:

Die Gesellschaft ist auf die finanzielle Unterstützung durch die Gesellschafter angewiesen.

Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Gleichwohl kann von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden.

Außergewöhnliche Sachverhalte, über die zu berichten wäre, sind bis zum Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

E. Sonstige Angaben

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Mario Kaiser

Frau Katja Kaiser-Kurz

Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres durchschnittlich 5 Arbeitnehmer.

 

Osterhofen, 24.10.2023 Mario Kaiser

_________________________ _________________________

Ort, Datum Name des Geschäftsführers

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 24.10.2023.

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