Meller Kran GmbH
Ladehofstraße 3, 94486 Osterhofen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katja Kaiser-Kurz seit 16.2.2021 | Geschäftsführer |
Mario Kaiser seit 16.2.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Meller Kran GmbHOsterhofenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Registergericht: Deggendorf Handelsregisternummer: HRB 5354 B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein Wechsel bzw. Abweichen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Der entgeltlich erworbene Firmenwert wird über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben. Der Ansatz erfolgte auf Grund einer verlässlichen Schätzung. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von 800,00 EUR ohne Umsatzsteuer (GWG) wurden im Berichtsjahr aktiviert und sofort in voller Höhe abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Forderungen / sonstige Vermögensgegenstände Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll einbezahlt. Angabe zu Verbindlichkeiten
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Die Teilbeträge der Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern haben dabei folgende Restlaufzeiten:
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Es bestehen folgende nicht zu passivierende sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind: (z. B. Wartungsverträge, Versicherungsverträge, Leasingverträge, Pachtverträge, Beratungsverträge, langfristige Abnahmeverträge für Vorratsvermögen etc.) Der Jahresbetrag der unbefristeten Verpflichtung aus Pachtvertrag beträgt 48.000,00 EUR. Sonstiges: Die Gesellschaft ist auf die finanzielle Unterstützung durch die Gesellschafter angewiesen. Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Gleichwohl kann von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden. Außergewöhnliche Sachverhalte, über die zu berichten wäre, sind bis zum Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. E. Sonstige Angaben Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt: Herr Mario Kaiser Frau Katja Kaiser-Kurz Anzahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres durchschnittlich 5 Arbeitnehmer.
Osterhofen, 24.10.2023 Mario Kaiser _________________________ _________________________ Ort, Datum Name des Geschäftsführers Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 24.10.2023. |
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