Kimetec
GmbH
Ditzingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.343.224,50 |
1.063.270,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
286,00 |
| II.
Sachanlagen |
812.760,00 |
1.035.839,50 |
| III.
Finanzanlagen |
530.459,50 |
27.144,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.828.044,45 |
3.766.421,53 |
| I.
Vorräte |
1.213.758,44 |
794.320,76 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
12.620,34 |
207.954,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
365.349,65 |
508.698,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.248.936,36 |
2.463.402,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
60.702,10 |
39.108,14 |
| Aktiva |
5.231.971,05 |
4.868.799,67 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.937.372,52 |
3.659.343,68 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
3.885.372,52 |
3.607.343,68 |
| davon
Gewinnvortrag |
3.607.343,68 |
3.255.557,68 |
| B.
Rückstellungen |
708.473,00 |
741.838,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
586.125,53 |
467.617,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
534.528,64 |
418.280,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
51.596,89 |
49.337,24 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
9.321,30 |
8.913,08 |
| Passiva |
5.231.971,05 |
4.868.799,67 |
Angaben
unter der Bilanz
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
| ausschüttungsgesperrter
Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen |
-4.204,00 |
Anhang
A.Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
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Kimetec GmbH
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Firmensitz lt.
Registergericht:
|
Ditzingen
|
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Registereintrag:
|
Handelsregister
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|
Registergericht:
|
Stuttgart
|
|
Register-Nummer:
|
HRB
|
203143
|
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs.1 HGB auf.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein, so dass die Bilanzkontinuität
gewahrt wurde.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem
stehen auch tatsächliche und rechtliche
Gegebenheiten nicht entgegen, soweit dies bei
Bilanzerstellung ersichtlich war.
Die Aktiv- und Passivposten sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Die Bewertung erfolgt unter Beachtung
kaufmännischer Vorsichtsprinzipien.
Insbesondere sind alle erkennbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden
sind, berücksichtigt. Gewinne sind
berücksichtigt worden, soweit sie am
Abschlussstichtag realisiert waren.
Aktiva
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen linearen Abschreibungen
bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei
Jahre unterstellt.
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet. Die
Abschreibung wird linear, der
voraussichtlichen betrieblichen
Nutzungsdauer entsprechend, vorgenommen. Nur
die Zugänge ab 2020 werden - soweit steuerlich
zulässig und es dem tatsächlichen
Wertverzehr entspricht - degressiv
abgeschrieben.
Für die Zugänge wird die Abschreibung
zeitanteilig angesetzt.
Die
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten oder
bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert gem.
§ 253 Abs. 2 Satz 3 HBG
angesetzt.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgt zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert gem. § 253
Abs. 4 HGB.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Der
Kassenbestand wird mit dem Nominalwert angesetzt.
Passiva
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten gem. § 249
Abs. 1 HGB. Sie sind mit den nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen
(d.h. einschließlich zukünftiger
Kosten- und Preissteigerungen)
angesetzt. Gegebenenfalls erfolgt eine
restlaufzeitabhängige Abzinsung gem.
§ 253 Abs. 2 HGB.
Die Bewertung der
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen erfolgt gem. § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB aufgrund von
versicherungsmathematischen Berechnungen. Die
Pensionsrückstellungen betragen € 448.192,00.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz
I.
Pensionsrückstellungen
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von
€ -4.204,00.
II.
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von
€ 148.159,20 sonstige finanzielle
Verpflichtungen.
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Für das Berichtsjahr und das Vorjahr waren
Pflichtangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung nicht
vorzunehmen.
E.
Sonstige Angaben
I.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs
beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 90.
sonstige Berichtsbestandteile
II.
Unterschrift der Geschäftsführung
Ditzingen, den
28.11.2024
...................................................
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...................................................
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Caroline Ihle
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Hansjörg Kirchner
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2024
festgestellt.
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