Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 41602
Eingetragen
16.2.2011
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauAnbringen von Stuckaturen, Gipserei und VerputzereiFußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei
Gegenstand
Das Verlegen von Estrichen und sonstige Belagsarbeiten sowie der Innenausbau.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Heike Meter-Schu
seit 12.1.2026
Prokura
Geschäftsführer
Peter Meter
seit 8.4.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Finn Olbermann
54426 Heidenburg
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Peter Meter GmbH

Heidenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 378.131,00 340.136,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.786,00 1.248,00
II. Sachanlagen 373.345,00 338.888,00
B. Umlaufvermögen 1.403.808,36 1.551.625,65
I. Vorräte 17.258,66 70.271,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 785.066,35 897.533,52
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 601.483,35 583.820,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.321,24 6.822,73
Aktiva 1.800.260,60 1.898.584,38

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.307.037,44 1.213.651,36
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.188.651,36  
III. Jahresüberschuss 93.386,08  
IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust   1.188.651,36
davon Gewinn-/Verlustvortrag   999.172,86
B. Rückstellungen 197.490,29 202.974,37
C. Verbindlichkeiten 295.732,87 481.958,65
Passiva 1.800.260,60 1.898.584,38

Anhang

1. Allgemeines

Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB als kleine Gesellschaft einzustufen.

Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbu­ches angewandt worden. Die damit verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in jeder Hinsicht befolgt.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.

Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen­des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen nicht vor, § 264 (2) HGB.

Sofern in diesem Anhang keine Angaben über sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Sachanlagen wurden gem. § 253 (3) HGB zu den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis 800,00 Eur) wurden gem. § 6 (2) EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g (5) EStG wurde kein Gebrauch gemacht, § 281 (2) HGB i.d.F. vor BilMoG.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen, § 277 (3) HGB.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich einer Einzelwertberichtigung und einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet.

Der Kassenbestand sowie Kontensalden bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 HGB gebildet.

Latente Steuern wurden entsprechend wortgetreuer Auslegung des § 274a Nr. 4 HGB nicht bilanziert; dies gilt auch für den Fall, dass passive temporäre Differenzen gem. § 274 (1) S. 1 HGB vorliegen.

Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.d. §§ 251, 268 (7), 285 Nr. 3a HGB (Bürgschaften, Gewährleistungsverträge, Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, etc.) bestehen nicht.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden ggü. dem Vorjahr fand nicht statt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Vorschüsse, Ausleihungen, Kredite und/oder Haftungsverhältnisse an bzw. für Mitglieder der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane des Unternehmens wurden wie folgt gewährt bzw. eingegangen, § 285 Nr. 9c HGB, § 42 (3) GmbHG:
Darlehen an Geschäftsführer Finn Olbermann in Höhe von 96.115,15 € (Vorjahr: 102.081,78 €)

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 123.347,83 € (Vorjahr: 129.497,84 €), § 268 (4) HGB.

Von Gesellschaftern wurden keine Darlehen an die Gesellschaft gewährt, § 285 Nr. 9c HGB, § 42 (3) GmbHG.

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 255.881,27 € (Vorjahr: 465.674,37 €), § 268 (5) HGB.

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren beträgt 24.836,67 € (Vorjahr: 16.284,28 €).

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 15.014,93 € (Vorjahr: 0,00 €), § 285 Nr. 1a HGB.

Von den Verbindlichkeiten ist ein Teilbetrag in Höhe von 55.433,74 € (Vorjahr: 27.277,15 €) durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert, § 285 Nr. 1b HGB:
- Darlehen Peter Meter, Abtretung des Forderungs- und Warenbestandes in jeweiliger Darlehenshöhe
- Darlehen Bank 11, Sicherungsübereignung des Pkw Ford Transit, WILL-PM 101, Wert: 39.293,19 €

Es wurde weder ein Posten für aktive latente Steuern (§ 274 (2) HGB) noch eine Rückstellung für latente Steuern (§ 274 (1) HGB) gebildet.

4. Angaben zu Mitarbeitern und Organen der Gesellschaft

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 21 Arbeitnehmer (Vorjahr: 21 Arbeitnehmer); § 285 Nr. 7 HGB.

Alleinige und vom Verbot des Selbstkontrahierens befreite Geschäftsführer der Peter Meter GmbH sind:
- Frau Heike Meter-Schu, Kauffrau
- Herr Finn Olbermann, Estrichlegermeister

Heidenburg, den 11.10.2024

für die Peter Meter GmbH

Heike Meter-Schu, Geschäftsführerin
Finn Olbermann, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.10.2024 festgestellt.

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