Lindenau Full
Tank Services GmbH
Oberhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.010.556,20 |
1.036.575,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
19.903,20 |
42.958,00 |
| II.
Sachanlagen |
971.309,00 |
974.273,00 |
| III.
Finanzanlagen |
19.344,00 |
19.344,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.805.500,82 |
2.953.515,93 |
| I.
Vorräte |
1.345.474,48 |
1.487.738,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
514.577,72 |
444.296,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
945.448,62 |
1.021.481,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.655,41 |
13.385,38 |
| D.
Aktive latente Steuern |
72.247,13 |
89.083,13 |
| Aktiva |
3.902.959,56 |
4.092.559,44 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.326.244,72 |
2.995.795,68 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.593.006,14 |
2.593.006,14 |
| III.
Gewinnvortrag |
377.789,54 |
181.297,77 |
| IV.
Jahresüberschuss |
330.449,04 |
196.491,77 |
| B.
Rückstellungen |
334.502,49 |
324.997,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
241.854,45 |
771.408,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
241.854,45 |
771.408,32 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
357,90 |
357,90 |
| Passiva |
3.902.959,56 |
4.092.559,44 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberhausen und ist
beim Handelsregister Duisburg unter der Nummer HRB 25481
eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§
242 ff. HGB sowie nach den Vorschriften des GmbHG
aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf. Sie wendet jedoch freiwillig
für die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung die
Gliederungsvorschriften für große
Kapitalgesellschaften an.
Die Gliederungen sind gegenüber dem Vorjahr
unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach
dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
bewertet, wobei der Kundenstamm und der Firmenwert über
eine Nutzungsdauer von fünf, die EDV-Software von drei
bis zehn Jahren abgeschrieben werden.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
angesetzt. Die Nutzungsdauern liegen zwischen zwei und
zwölf Jahren. Geringwertige Anlagegüter im Wert von
EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden steuerlich in einem
Sammelposten erfasst, der unabhängig von der
tatsächlichen Verweildauer im Betrieb über
fünf Jahre linear abgeschrieben wird. Da diese
Anlagegegenstände gemessen am gesamten Umfang des
Anlagevermögens von untergeordnetem Wert sind, wird die
steuerliche Handhabung auch in der Handelsbilanz angewandt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt zum letzten Anschaffungswert
(bei Rohmaterial und Ersatzteilen) sowie zu direkten
Material- und Personalkosten bei den unfertigen Leistungen.
Das strenge Niederstwertprinzip wird dabei beachtet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige
Vermögensgegenstände und liquide Mittel werden zu
Nennwerten angesetzt. Ausfallrisken bei Forderungen sind
nicht ersichtlich, so dass keine Wertberichtigungen
erforderlich waren.
Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Höhe
ausgewiesen, in der Ausgaben des Berichtsjahres Aufwand
für künftige Rechnungsperioden darstellen.
Latente Steuern werden in der Höhe abgegrenzt, in
der sich aufgrund zeitlich begrenzter unterschiedlicher
Wertansätze in Handels- und Steuerbilanz Abweichungen
beim Steueraufwand ergeben.
Das Stammkapital ist voll eingezahlt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen umfassen die nach vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbeträge für ungewisse
Verbindlichkeiten. Dabei wurden sämtliche erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ
Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
Die Gesellschaft hat aktive latente Steuern auf den
Kundenstamm und den Firmenwert gebildet. Für die
Körperschaftsteuer wurde ein Steuersatz von 15 %,
für den Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die
Körperschaftsteuer berücksichtigt. Bei der
Gewerbesteuer wurde ein Gewerbesteuermessbetrag von 3,5 %
sowie ein durchschnittlicher Hebesatz der Betriebstätten
Oberhausen und Merseburg/Geusa von 497 % verwendet. Hierdurch
ergeben sich latente Steuerbelastungen in Höhe von EUR
72.247,13.
Hinsichtlich der aktivierten latenten Steuern in
Höhe von EUR 72.247,13 besteht eine
Ausschüttungssperre.
Die Rückstellungen sind mit dem Wert angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Betrachtung
notwendig ist.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert.
IV. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
Aufgrund der Anwendung des Umsatzkostenverfahrens sind
Angaben zum Personalaufwand zu machen, der sich wie folgt
gliedert:
Löhne und
Gehälter EUR
1.581.279,46
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung
| und für
Unterstützung |
EUR 367.174,53 |
| davon für
Altersversorgung: |
EUR 2.114,52 |
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023
durchschnittlich 40 Mitarbeiter beschäftigt.
V. SONSTIGE ANGABEN
Zu Geschäftsführern waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Xiaofeng Ju, Nantong / China, und
Herr Martin Gersch, Teutschenthal.
Die Lindenau Full Tank Services GmbH wird in den
Konzernabschluss der CIMC ENRIC Ltd., Hong Kong / China, nach
der Methode der Vollkonsolidierung einbezogen.
Oberhausen, den 09. August 2024
LINDENAU FULL TANK SERVICES GMBH, OBERHAUSEN
-
Geschäftsführung -
_________________ _____________
Xiaofeng Ju Martin Gersch
sonstige Berichtsbestandteile
Oberhausen, den 09. August 2024
LINDENAU FULL TANK SERVICES GMBH, OBERHAUSEN
-
Geschäftsführung -
_________________ _____________
Xiaofeng Ju Martin Gersch
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.09.2024
festgestellt. |