Gerhard
Bürenhaus GmbH
Rheda-Wiedenbrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
485.525,65 |
491.157,39 |
| I.
Sachanlagen |
175.064,00 |
186.291,00 |
| II.
Finanzanlagen |
310.461,65 |
304.866,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
539.446,25 |
427.741,44 |
| I.
Vorräte |
90.434,77 |
99.756,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
159.558,52 |
127.312,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-1.000,00 |
-716,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
289.452,96 |
200.672,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.632,20 |
3.423,31 |
| Aktiva |
1.030.604,10 |
922.322,14 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
707.265,56 |
664.454,05 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
681.700,97 |
638.889,46 |
| davon
Gewinnvortrag |
638.889,46 |
587.936,50 |
| B.
Rückstellungen |
295.780,88 |
200.235,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.557,66 |
57.632,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
27.557,66 |
57.632,48 |
| Passiva |
1.030.604,10 |
922.322,14 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gerhard Bürenhaus GmbH hat ihren Sitz in
Rheda-Wiedenbrück und ist beim Amtsgericht
Gütersloh im Handelsregister, Abteilung B, unter der
Nummer HRB 5981 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches
(HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs
werden die Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB teilweise
in Anspruch genommen.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die
Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1
Satz 4 HGB verzichtet.
Bei der Offenlegung werden die
Erleichterungsvorschriften gemäß § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie
die Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgdenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der
Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern
der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge
des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig
vorgenommen.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und
Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren
beizulegenden Werten und die Ausleihungen
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.
Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen
sind auf den Barwert abgezinst.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu
niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten
Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe, des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten TEUR 96
Forderungen gegen Gesellschafter.
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von
TEUR 638 enthalten.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Der Unterschiedsbetrag gemäß
§ 253 Abs. 6 S. 1 HGB zwischen dem
Ansatz der Rückstellung für
Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren sowie aus den
vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt
TEUR 11. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt
gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB
einer Ausschüttungssperre.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenspiegel (in TEUR):
|
Restlaufzeit
|
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
|
|
bis zu
1 Jahr
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|
mehr als
1 Jahr
|
mehr als
5 Jahre
|
Gesamt-
betrag
|
|
zum 31.12.2022
|
|
zum 31.12.2022
|
zum 31.12.2022
|
zum 31.12.2022
|
Verbindlichkeiten
|
(Vorjahr)
|
|
(Vorjahr)
|
|
(Vorjahr)
|
- aus Lieferungen und
Leistungen
|
2
|
|
0
|
0
|
2
|
|
(24)
|
|
(0)
|
|
(24)
|
- sonstige
|
25
|
|
0
|
0
|
25
|
|
(33)
|
|
(0)
|
|
(33)
|
Gesamt
|
27
|
|
0
|
0
|
27
|
|
(57)
|
|
(0)
|
|
(57)
|
3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Zinsaufwendungen
In der Position "Zinsen und ähnliche
Aufwendungen" in Höhe von insgesamt TEUR 5 (Vorjahr
TEUR 4) sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 5
(Vorjahr TEUR 5) aus der Abzinsung gemäß
§ 253 Abs. 2 HGB enthalten.
Mitarbeiter
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 6 Mitarbeiter beschäftigt.
Rheda-Wiedenbrück, den
21.08.2023
gez.
Gerhard Bürenhaus, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.08.2023
festgestellt.
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