Telefonbau-May GmbH
Wesseling
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.025,00 |
2.381,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.065,00 |
1.421,00 |
| II.
Finanzanlagen |
960,00 |
960,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.979,66 |
23.214,25 |
| I.
Vorräte |
500,00 |
500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.223,83 |
22.458,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
255,83 |
255,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.866,65 |
1.340,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
137.719,95 |
121.143,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
155.591,26 |
148.078,34 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
65.000,00 |
80.500,00 |
| III.
Verlustvortrag |
227.207,68 |
243.911,30 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
137.719,95 |
121.143,09 |
| B.
Rückstellungen |
2.850,00 |
4.850,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
152.741,26 |
143.228,34 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
24.991,65 |
27.996,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
155.591,26 |
148.078,34 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der
Telefonbau May GmbH wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
(§§ 242 ff., 264 ff. HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
einschlägigen Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten.
Die einzelnen Posten werden nachfolgend in den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden näher
erläutert.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses 2010
waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im
Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
"davon-Vermerke" entsprechen den gesetzlichen
Vorschriften.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch die
tatsächlichen Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten aktiviert und nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter
Höchstsätze vermindert.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von dem
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
III. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden
Geschäftsjahres sind im Anlagenspiegel gesondert
dargestellt.
Die Gliederung und Entwicklung der
Rückstellungen ist im Rückstellungsspiegel
gesondert dargestellt.
IV. Sonstige Angaben
Es besteht ein Bürgschaft zu Lasten von Herrn
Helmut May in Höhe von € 215.000,00 zur
Absicherung des Kontokorrentkredites und der Darlehen. Die
Gesellschaft ist überschuldet. Der nicht durch
Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt €
137.719,95. Die Geschäftsführung schlägt
vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Helmut May
Der Gesellschafterbestand und die Beteiligungsquoten
blieben unverändert.
Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine
Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten,
über die zu berichten wäre.
Wesseling-Betzdorf,
gez.Helmut May
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.
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