POPMODERN
Veranstaltungs GmbH
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.824,00 |
3.236,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.824,00 |
3.236,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.755.813,77 |
1.682.242,39 |
| I.
Vorräte |
8.508,53 |
4.358,32 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
293.684,40 |
159.113,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.453.620,84 |
1.518.770,67 |
| Aktiva |
1.761.637,77 |
1.685.478,39 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.138.050,31 |
1.114.122,12 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.089.122,12 |
942.974,79 |
| IV.
Jahresüberschuss |
23.928,19 |
146.147,33 |
| B.
Rückstellungen |
62.696,87 |
263.072,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
117.036,98 |
146.234,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
117.036,98 |
146.234,88 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
443.853,61 |
162.049,12 |
| Summe
Passiva |
1.761.637,77 |
1.685.478,39 |
Anhang
Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften des HGB
für Kapital- gesellschaften
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. von § 267 Abs. 1 und 4 HGB.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften für die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften § 264 (1)
HGB (BilRUG).
Bei der Entwicklung des Anlagespiegels wurde
allerdings aus Vereinfachungsgründen aufgrund der
Befreiung der §§ 288 (1) Nr. 1 HGB i. V. m.
§ 284 (3) S. 3 HGB insoweit auf die ansonsten
geforderten Detailangaben zu den Abschreibungen verzichtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren § 275 (2) HGB gegliedert.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 288 HGB wurde - soweit sich
nachfolgend nichts Gegenteiliges ergibt - entsprechend
Gebrauch gemacht.
Angaben zur Bewertung und Bilanzierung
Die geltenden handels- und steuerrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(going-concern-Prinzip) § 252 (1) Nr. 2 HGB beachtet.
Anlagevermögen
Grundlage der Bewertung des
Sachanlagevermögens sind die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, von denen planmäßige
Abschreibungen vorgenommen werden.
Die beweglichen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden nach der linearen Methode
abgeschrieben.
Die Vornahme der planmäßigen
Abschreibungen erfolgte unter Zugrundelegung der
betriebs-gewöhnlichen Nutzungsdauer. Ein Schrottwert
wurde bei der Bemessung der Abschreibungen nicht
berücksichtigt.
Geringwertige Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungswert von bis zu Euro 800,- wurden im
Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Bewertung des
Warenbestandes erfolgte zu Anschaffungskosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen. Soweit notwendig wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten und der
Kassenbestand sind mit dem Nennwert angesetzt.
Passiva
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Im Rahmen der Anpassung an die
Rechnungslegungsvorschriften des BilMoG wurden die im
Vorjahr aktivierten ausgewiesenen eigenen Anteile nach der
Nettomethode vom gezeichneten Kapital abgesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
nach Auffassung der Geschäftsführung alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen,
sie sind ausreichend bemessen
und nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
der Höhe nach notwendig.
Sie wurden mit ihren jeweiligen
Erfüllungsbeträgen gem. § 253 (1) S. 2 und
(2) S.1 HGB
gebildet.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie die sonstigen
Verbindlichkeiten wurden mit den jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen passiviert; sie haben alle
eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Bei den
Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um
Kartenvorverkäufe für das Festival im Jahr 2024
sowie um bestehende Kartenvorverkäufe aus dem Jahr
2019 für das aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallene
Festival 2020, diese werden voraussichtlich bis Ende 2024
zurückgezahlt sein.
Gewinn- und Verlustrechnung
Aufwendungen und Erträge wurden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
Sonstige Angaben
1) Geschäftsführung: Zum
Geschäftsführer war
bestellt:
Carsten Helmich
2) Der Gewinnvortrag per 31.12.2023 wird mit dem
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorgetragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.04.2025
festgestellt.
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