TURBINA ENERGY AGLiquidiert

82008 Unterhaching, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 204829
Eingetragen
18.4.2013
Branche
Herstellung von TurbinenElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungHerstellung von Elektromotoren und Generatoren
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Windturbinen und Wind-/Solarhybridsystemen, die der Stromerzeugung dienen.

Historie

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Management

NameRolle
Aleksandar Vucak
seit 18.4.2013
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

TURBINA ENERGY AG

Unterhaching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

33.455,00

37.120,00

II. Sachanlagen

284.340,45

312.286,64

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

228.233,15

195.674,32

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

163.563,70

213.030,28

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

177.095,56

1.736.018,69

C. Rechnungsabgrenzungsposten

13.146,31

39.679,30

Summe Aktiva

899.834,17

2.533.809,23



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

1.163.320,00

1.056.203,00

II. Kapitalrücklage

9.873.390,29

8.263.028,28

III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-7.342.853,27

-2.212.486,20

IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-3.392.754,97

-5.130.367,07

B. Rückstellungen

303.554,34

426.454,47

C. Verbindlichkeiten

295.177,78

130.976,65

Summe Passiva

899.834,17

2.533.809,23

ANHANG

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzbuches (AktG) sowie der Statuten der Satzung zu beachten.

Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden jedoch nur teilweise in Anspruch genommen. Da die Turbina Energy AG als Gesellschaft keinen organisierten Markt gemäß § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nimmt, hatte sie nicht gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften zu beachten.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach Maßgabe der Vorschriften für Kapitalgesellschaften des HGB und des AktG, insbesondere §§ 266, 275 HGB, §§ 150 bis 160 AktG.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab-grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb auf Dauer zu dienen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (inkl. geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände) sowie Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um Abschreibungen bilanziert. Abschreibungen erfolgen planmäßig entsprechend der linearen Abschreibungsmethode über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Ausschüttungssperre gem. §268 Abs. 8 S. 1 HGB wurde berücksichtigt.

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert oder mit dem am Stichtag beizulegenden niedrigeren Wert, wenn dieser voraussichtlich von Dauer ist.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Stichtag beizulegen ist.

Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit deren ihnen am Stichtag beizulegenden Werten bilanziert, wenn diese niedriger waren.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bilanziert. Von der Bildung einer Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde abgesehen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sowie der Kassenbestand wurden zum Nominalwert bilanziert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Zahlungen vor dem Stichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, ausgewiesen.

Das Grundkapital sowie die gesetzliche Rücklage sind mit dem Nennbetrag bilanziert.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken in ausreichendem Umfang Rechnung tragen.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Nennwert oder mit ihrem höheren Erfüllungsbetrag passiviert.

2.1. Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden mit Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten vermindert um Anschaffungspreisminderungen und planmäßigen Abschreibungen angesetzt.

Die Abschreibungen werden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 bis 15 Jahren angesetzt. Selbständig nutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis zu
EUR 410,00 werden entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften (§ 6 Abs. 2 EStG) bei Zugang in voller Höhe abgeschrieben. Im Berichtszeitraum wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, sowie auf Gegenstände des Sachanlagevermögens vorgenommen.

2.2. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel entsprechen ihren Nominalwerten. Auf fremde Währung lautende Bankguthaben werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

2.3. Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert angesetzt.

2.4. Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Sämtliche erkennbare Risiken werden berücksichtigt. Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wurde sofern diese abgezinst werden die Brutto Methode verwendet.

2.5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt bzw. bewertet. Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die sich hieraus ergebenden Währungsgewinne und -verluste werden gesondert ausgewiesen.

3. Erläuterungen zum Jahresabschluss3.1. Erläuterungen zur Bilanz3.1.1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Anlage 4) dargestellt.

3.1.2. Umlaufvermögen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Positionen unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden als werthaltig angesehen und mit dem Nennwert angesetzt. Größte Position hierbei ist die Umsatzsteuerforderungen mit einem Betrag in Höhe von TEUR 50. Diese resultiert aus dem Aufbau des Unternehmens im abgelaufenen Jahr.

3.1.3. Rechnungsabgrenzungsposten

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 13 sind im Wesentlichen vertraglich vereinbarte und im Berichtszeitraum bereits bezahlte Versicherungsprämien, KFZ-Steuer, Leasingsonderzahlungen (IT, CAD, KFZ) des Geschäftsjahres 2016 bilanziert.

3.1.4. Grundkapital, genehmigtes Kapital sowie Kapitalerhöhungen

Das gezeichnete Kapital zum 31. Dezember 2015 beträgt TEUR 1.163 und ist auf 1.163.320 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von je EUR 1,00 eingeteilt.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. April 2020 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 528.101,00. (Genehmigtes Kapital 2015/I) gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Das Genehmigte Kapital 2015 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung am Bilanzstichtag noch EUR 420.984,00.

3.1.5. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2015 TEUR 9.873.

Die Kapitalrücklage besteht wie im Vorjahr vollumfänglich aus dem Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteile über den Nennbetrag erzielt wird (§ 272 (2) Nr. 1 HGB).

Im Berichtsjahr 2015 erfolgte eine Erhöhung der Kapitalrücklagen in Höhe von TEUR 1.610.

3.1.6. Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 303 sind enthalten:

31.12.2015

TEUR

Ausstehende Rechnungen, Einfuhrumsatzkosten

7

Jahresabschlusserstellungs-, Jahresabschluss-
prüfungs-, Beratungskosten

6

Personal (fehlende Rechnungen externe, Sozialabgaben, Urlaubsrückstellung, Abfindung)

167

Aufsichtsrat (Vergütung und Reisekosten)

35

Aufbewahrung

2

217

Die Rückstellungen für Gewährleistung wurden in Höhe von TEUR 87 gebildet.

3.1.7. Verbindlichkeiten

davon mit einer Restlaufzeit

bis zu einem Jahr

zwischen einem und fünf Jahren

von mehr als fünf Jahren

Gesamtbetrag

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen

247

0

0

247

erhaltene Anzahlungen

18

0

0

18

sonstige Verbindlichkeiten

30

0

0

30

295

0

0

295

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von TEUR 26.

4. Sonstige Angaben4.1. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer

In der Gesellschaft waren im Berichtsjahr durchschnittlich 27 Mitarbeiter beschäftigt.

4.2. Vorstand

Mitglieder des Vorstands waren im Geschäftsjahr 2015:

Herr Aleksandar Vucak, München, Kaufmann, Vorstandsvorsitzender

4.3. Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr an:

Herr Dr. Joachim Hausser, Kaufmann, Deutschland (Vorsitzender)

Herr Oliver Gosemann, Diplom Ingenieur, Deutschland (stellv. Vorsitzender)

Herr Dirk Kohlen, Kaufmann, Deutschland (Mitglied)

4.4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen / Haftungsverhältnisse

Die Turbina Energy AG hat Mietverträge über Büroräume und einer Produktionshalle mit einer Laufzeit bis zum 31. August 2018 abgeschlossen. Der Mietzins bis zum 31. August 2018 beläuft sich auf TEUR 474. Weiterhin bestehen Leasingverträge für Kfz und die Telefonanlage/IT mit einer durchschnittlichen Restlaufzeit von bis 1 Jahr, für die jährliche Leasingzahlungen in Höhe von TEUR 29 anfallen.

 

Unterhaching, den 20. April 2016

gez. Aleksandar Vucak

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.04.2016

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