ESM-Express-Shipment-Merakli GmbH

Brahmsstraße 5, 67551 Worms, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 51045
Eingetragen
22.2.2022
Branche
Paket- und ExpressdiensteErbringung von LogistikdienstleistungenSonstige Post-, Kurier- und Expressdienste a. n. g.
Gegenstand
Die Zustellung von Paketen an den Endkunden sowie die Annahme von Aufträgen / Dienstleistungen in der Logistikbranche.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Ümmügülsum Merakli
Worms
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ESM-Express-Shipment-Merakli GmbH

Worms

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 27.545,00 35.043,00
I. Sachanlagen 27.545,00 35.043,00
B. Umlaufvermögen 279.538,84 417.346,66
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 122.404,25 114.837,29
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 157.134,59 302.509,37
C. Rechnungsabgrenzungsposten 284,00 0,00
Summe Aktiva 307.367,84 452.389,66

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 81.580,33 143.127,38
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 118.127,38 0,00
III. Jahresfehlbetrag 61.547,05 -118.127,38
B. Rückstellungen 67.138,81 52.387,01
C. Verbindlichkeiten 158.648,70 256.875,27
Summe Passiva 307.367,84 452.389,66

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis degressiv abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 10.842,39 € ausgewiesen.

Das Stammkapital von 25.000,00 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die Aufwendungen für die Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Ümmügülsüm Merakli

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

, den 10. Dezember 2024, gez. Ümmügülsüm Merakli

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.12.2024.

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