Bestattungen Schlichting GmbH

Mönchsmatten 17, 77704 Oberkirch, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 724532
Eingetragen
1.7.2021
Branche
BestattungsinstituteFriedhöfe und KrematorienBetrieb von Baumschulen
Gegenstand
Der Betrieb eines Bestattungsunternehmens.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Martin Schlichting
seit 1.7.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Martin SchlichtingSchlichting Beteiligung GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bestattungen Schlichting GmbH

Oberkirch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 251.591,00 308.271,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 101.803,00 114.204,00
II. Sachanlagen 149.788,00 194.067,00
B. Umlaufvermögen 533.210,45 342.532,08
I. Vorräte 25.906,29 23.455,78
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 290.735,25 75.677,64
davon gegen Gesellschafter 24.187,34 3.807,37
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 216.568,91 243.398,66
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.822,71 1.648,18
Aktiva 788.624,16 652.451,26

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 554.930,38 397.604,42
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 372.604,42 199.887,35
III. Jahresüberschuss 157.325,96 172.717,07
B. Rückstellungen 31.014,51 26.666,83
C. Verbindlichkeiten 202.679,27 228.180,01
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 56.441,27 68.010,01
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 146.238,00 160.170,00
davon gegenüber Gesellschaftern 3.570,00  
Summe Passiva 788.624,16 652.451,26

Anhang

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Bestattungen Schlichting GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen des HGB (§§266,275) gegliedert.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB)
und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethode

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss enthält alle ansatzfähigen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten.
Das Saldierungsverbot gem. § 246 (2) HGB wurde beachtet.

Die gebildeten Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Rückstellungen wurden nur aufgelöst, soweit der Grund für die Rückstellung entfallen ist.

Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldenposten erfolgte gem. dem Grundsatz der Vorsicht und berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.

Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 (1) HGB wurde Rechnung getragen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Soweit steuerlich zulässig, wurde degressiv abgeschrieben. Die Möglichkeit des Übergangs von der degressiven auf die lineare Abschreibung wurde in Anspruch genommen.

Die Nutzungsdauer der abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde auf der Basis der steuerlichen Afa-Tabellen geschätzt.
Die Zugänge der Vermögensgegenstände mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu Euro 800,00 werden entsprechend der steuerlichen Vereinfachungsregelung des § 6 (2) EStG hinsichtlich geringwertiger Wirtschaftsgüter in voller Höhe abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen.
Hierunter fallen auch die Forderungen gegenüber dem Gesellschafter.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag passiviert. Hierzu gehören auch die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter.

 

Bühl, 12.03.2025


Martin Schlichting

Gez.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2025 festgestellt.

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