Großhandel mit Werkzeugmaschinen
7BusinessConsulting AG
Silvanerweg 32, 74376 Gemmrigheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Böhm seit 12.9.2006 | Vorstandsmitglied |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
7BusinessConsulting AGGemmrigheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2012A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die 7BusinessConsulting AG ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2012 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Die gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften lassen es zu, bestimmte Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wahlweise gesondert beim betreffenden Posten oder im Anhang zu machen. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. B. Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Allgemeine Angaben Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. 2. Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Anlagevermögen Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Zu den Herstellungskosten zählen die einzeln zurechenbaren Kosten durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des durch den Entwicklungsprozess veranlassten Werteverzehrs von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden planmäßig nach der linearen Methode pro rata temporis über die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 150 Euro; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 410 Euro nicht übersteigen. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Kapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Abgrenzung der latenten Steuern nach § 274 a Nr. 5 HGB als auch von der Angabepflicht der Berechnung der latenten Steuern nach § 288 Abs. 1 HGB i.V.m. § 285 Nr. 29 HGB befreit. C. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist vorstehend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens wurden anhand der zum 31. Dezember 2012 festgestellten Börsenkurse bewertet. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge beläuft sich auf EUR 18.180,00. Er gliedert sich wie folgt auf:
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2012 auf insgesamt 11.568,63 Euro (Vj. 71 TEuro), davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 11.568,63 Euro (Vj. 71 TEuro) bzw. mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre 0,00 Euro (Vj. 0 TEuro). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 6.753,88 (Vj. 6 TEUR), die unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Sonstige Pflichtangaben Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an: Herr Jürgen Böhm, 74376 Gemmrigheim Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an: Herr Thomas Kähler, 74357 Bönnigheim Frau Bettina Freund-Böhm, 74376 Gemmrigheim Herr Dr. Holger Manfred Spiegel, 10439 Berlin (bis 05/2012) Herr Wolf-Peter Seuffert, 71083 Herrenberg (ab 06/2012) Das Grundkapital der Gesellschaft wurde in voller Höhe durch den Gründer Herrn Jürgen Böhm übernommen. Weitere Angabepflichten nach dem Aktiengesetz Angaben über die Gattung der Aktien Das Grundkapital von 50.000,00 ist eingeteilt in: 1.000 Stammaktien zum Nennwert von je 50,00 Euro Die Aktien lauten auf den Inhaber. Es handelt sich um Namensaktien. Die Aktien wurden gegen Bareinlage zum Nennbetrag ausgegeben.
Gemmrigheim, den 2. August 2013 7BusinessConsulting AG Vorstand Jürgen Böhm sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.08.2013 festgestellt. |
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