LOB Holding UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Vanya Atanasova seit 12.6.2023 | Prokura |
Gérard Szatvanyi seit 27.7.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
OSF Global Services Inc. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OSF Digital Germany GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht & Bestätigungsvermerk WirtschaftsprüferinInhaltsverzeichnis I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2. Geschäftsverlauf und Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 3. Finanzielle Leistungsindikatoren 4. Gesamtaussage III. Zweigniederlassungsbericht IV. Prognosebericht V. Chancen- und Risikobericht I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell OSF Digital ist ein weltweit führendes Unternehmen für Digitale Transformation. Wir unterstützen Mittelständler und große Unternehmen in den Bereichen E-Commerce, Marketing, Sales, Service, Analytics, Loyalty und Digital Experience. Mit der globalen Erfahrung aus über 400 E-Commerce und Multi-Cloud-Projekten begleitet OSD Digital Unternehmen erfolgreich auf dem gesamten Weg der Digitalisierung. Mit 40 Standorten weltweit und über 20 Jahren Erfahrung erfüllt OSF Digital die Anforderungen unserer Kunden mit der Expertise und Skalierbarkeit eines Global Players und mit der persönlichen Aufmerksamkeit eines Boutique-Partners. Dank unserer umfassenden Erfahrung aus über 400 E-Commerce- und Digital-Projekten sind wir in der Lage, umfassende Lösungen mit speziellen Banchen und Marktanforderungen für Unternehmen umzusetzen. Seit mehr als 10 Jahren ist OSF Digital Salesforce Top-Partner, der für sämtliche Clouds zertifiziert ist. OSF Digital ist insbesondere Experte für B2B und B2C E-Commerce und alle Digital- und Multi-Cloud-Projekte. Wir erfassen Innovationsmöglichkeiten während eines Projekts. Für unsere innovativen E-Commerce-Lösungen wurden wir bereits mehrfach mit Innovationsawards von Salesforce ausgezeichnet. In der DACH-Region1 werden alle Services von OSF analog zum weltweiten Vertrieb angeboten. Diese umfassen unter anderem: - B2B Loesungen - B2C Implementierungen - Marketing Cloud Loesungen - OMS Integrationen - Mobile App Entwicklungen Der Fokus im Vertrieb wird verstaerkt auf das Angebot von Multi-Cloud Implementierung gelegt. Im Geschäftsjahr 2023 verzeichneten wir einen Rückgang der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Rückgang ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, darunter Markttrends, Wettbewerb, Konjunktur. Wir haben Maßnahmen ergriffen, um auf diese Herausforderungen zu reagieren und unsere Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Trotz des Umsatzrückgangs konnten wir durch Kostenoptimierung und Kundenbindung einen größeren Verlust vermeiden. Wir sind zuversichtlich, dass diese Maßnahmen dazu beitragen werden, unsere Position am Markt zu festigen und zukünftiges Wachstum zu ermöglichen - über 2.200 Mitarbeiter weltweit - über 1.300 realisierte Projekte - über 2.500 Salesforce Zertifizierungen In der DACH-Region waren zum 31.12.2023 100 Mitarbeiter angestellt. Es wurden ueber 30 erfolgreiche Projekte implementiert. Neben der Administration mit den Bereichen HR, Finance, IT und Marketing besteht das Kernteam aus Team-Mitgliedern im Bereich Projektleiter, Entwickler, Designer, QA-Spezialisten und Architekten. Alle Mitarbeiter der DACH-Region haben insgesamt ueber 90 Salesforce Zertifizierungen. 1 Deutschland, Österreich, Schweiz BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangFirma OSF Digital Germany GmbH, Mühlenstr. 60, 10243 Berlin► Rechtliche Verhältnisse
Nach dem Handelsregisterauszug des Amtsgerichts Charlottenburg (HRB 191061 B) wird das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH betrieben.
Herr Gerard Szatvanyi ist in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Dauer der Gesellschaft auf unbestimmte Zeit. ► Steuerrechtliche Verhältnisse Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 (1) GewStG. ► Buchführung Für das Unternehmen besteht nach den §§ 238/239 HGB Buchführungspflicht. ► Jahresabschluss A. Allgemeines Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als mittelgroße Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten, bei Wertminderung abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen bilanziert (§ 253 Abs. 3 Satz 4 HGB). Die Gesellschaft hält eine 100-prozentige Beteiligung an der im Handelsregisteramt des Kantons Zürich unter der Firmennummer CHE-163.285.487 eingetragenen OSF Digital Switzerland AG. Das Aktienkapital der AG beträgt 100.000 CHF, infolge der am Bilanzstichtag vorgenommenen Umrechnung in Euro ist die Beteiligung auf dem Konto 850 mit 91.752,79 EUR ausgewiesen. Die OSF Digital Germany GmbH hat im Jahr 2023 beschlossen, eine Kapitalrücklage in Höhe von 109.497,83 EUR an die OSF Digital Switzerland AG zu leisten. Diese erhöht die Anschaffungskosten der Beteiligung. Aufgrund der schwierigen finanziellen Situation der OSF Digital Switzerland AG erfolgte im gleichen Zuge eine außerplanmäßige Abschreibung an der Beteiligung in gleicher Höhe. Die Wertminderung wird als nicht dauerhaft eingestuft. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Zum Bilanzstichtag bestanden 4.186.003,85 EUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, davon 1.858.375,80 EUR gegenüber verbunden Unternehmen. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit Restlaufzeit am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als einem Jahr handelt es sich um ein über die HypoVereinsbank Potsdam aufgenommenes ERP Gründerdarlehen der KFW. Besondere Sicherheiten für dieses Darlehen war nicht zu stellen. Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 718.121,81 EUR. Die Umrechnungen Euro erfolgte zum Bilanzstichtag zum jeweiligen Kurswert. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Latente Steuern Das Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde nicht in Anspruch genommen. C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Lediglich die Leistungen freiberuflicher Mitarbeiter im Jahr 2023 flossen in den Materialaufwand (Konto 5900) ein, während im Vorjahr diese Leistungen dem Bereich "verschiedene betriebliche Kosten" zugeordnet wurden. D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von 12.500,00 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen Im Jahresabschluss sind keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung enthalten, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind. E. Ergebnisverwendungsvorschlag:Nach dem Vorschlag der Geschäftsleitung soll das Jahresergebnis 2023 auf neue Rechnung vorgetragen werden. F. Sonstige Angaben Nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 sind keine Ereignisse eingetreten, über die zu berichten wäre. Nach Auskunft der Geschäftsleitung ist die Gesellschaft keinerlei Haftungsverhältnisse und Bürgschaften gegenüber Dritten eingegangen. Die Gesellschaft ist im Jahr 2023 Mietverhältnisse mit einer Nettosumme inklusive Nebenkosten in Höhe von 468.547,47 EUR eingegangen. Bei der Volkswagen Leasing GmbH besteht ein Leasingvertrag für das Fahrzeug B-S 6555 mit einer monatlichen Leasingrate von netto 631,77 EUR und ab Oktober 2023 netto 329,24 EUR und für das Fahrzeug HH-MB 4432 von netto 730,00 EUR. Bei der Volvo Financial Services GmbH besteht ein Leasingvertrag für das Fahrzeug HH-JC 136E mit einer monatlichen Leasingrate von netto 392,98 EUR, hier wurden in 2023 auch Sonderzahlungen von netto 1.287,79 EUR. Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Herr Gerard Szatvanyi Auf den Ausweis der Vergütung wird gem. §286 (4) HGB verzichtet. Anzahl der Arbeitnehmer In der Gesellschaft waren im abgelaufenen Wirtschaftsjahr durchschnittlich 130 Mitarbeiter beschäftigt. Davon waren der Betriebstätte in Berlin 91, der in Hamburg 34 und der in Nürnberg 5 zugeordnet. Im vorausgegangenen Wirtschaftsjahr waren insgesamt 152 Mitarbeiter beschäftigt. Davon waren der Betriebstätte in Berlin 110, der in Hamburg 37 und der in Nürnberg 5 zugeordnet. G. Unterschrift der Geschäftsführung
Berlin, 02.05.2024 gezeichnet Gerard Szatvanyi sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die OSF Digital Germany GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der OSF Digital Germany GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der OSF Digital Germany GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge deckt wer den, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Potsdam, 11.07.2024 Dr.
Knabe GmbH
Prof. Dr. Stephan Knabe, Wirtschaftsprüfer Sabine Paul, Wirtschaftsprüferin |
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