C&C
Wertstoff GmbH
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
60.745,00 |
159.543,00 |
| I.
Sachanlagen |
35.745,00 |
134.543,00 |
| II.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
434.025,69 |
318.399,96 |
| I.
Vorräte |
13.297,16 |
10.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
419.236,72 |
294.612,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.491,81 |
13.786,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.746,00 |
2.794,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
496.516,69 |
480.737,12 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
218.589,85 |
287.325,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
193.025,26 |
261.761,16 |
| B.
Rückstellungen |
57.635,00 |
75.480,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
220.291,84 |
117.931,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
214.646,90 |
99.734,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
496.516,69 |
480.737,12 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Grundlagen und Methoden
Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2012 wurde nach den
Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB
unter Berücksichtigung des BilMoG erstellt.
Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls
berücksichtigt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem
Vorjahr unverändert geblieben, soweit das BilMoG keine
Abweichungen vorsieht.
Die Posten des Jahresabschlusses sind insoweit mit
den Vorjahreszahlen vergleichbar.
Die Vorschriften des BilMoG wurden gem. Art. 66 Abs.
3 EGHGB ab dem Geschäftsjahr 2010 erstmalig
angewendet.
Abweichungen gegenüber dem Vorjahr, Beibehaltungs-
und Fortführungswahlrechte
Das
Beibehaltungs- und Fortführungswahlrecht von
Bilanzpositionen nach dem alten Recht vor dem BilMoG wurde
gem. Art. 66 und 67 EGHGB in Anspruch genommen.
Eine
Eröffnungsbilanz nach BilMoG und HGB n.F. wurde
daher zulässigerweise nicht erstellt, da keine
Bilanzpositionen nach zwingenden Vorschriften des BilMoG,
HGB n.F. sowie der Art. 66 und 67 EGHGB zu ändern
waren.
Soweit die
Vereinfachungs- und Übergangsregelungen des
BilMoG nach den Art. 66 und 67 EGHGB
die Fortführung der Bewertungsregelungen der
Vorjahresbilanzwerte erlauben, wurden diese in Anspruch
genommen.
Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich
insoweit daher nicht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die Bewertung der
Neuzugänge des Anlagevermögens erfolgte
gem. § 252 HBG n.F.
Der Altbestand wurde gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB in der
Bewertung nach § 252 HGB a.F. fortgeführt.
Gegenstände des
immateriellen Anlagevermögens wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet und um die planmässige
Abschreibung vermindert.
Der Wertansatz der
Sachanlagen berechnete sich aus den
Anschaffungskosten, vermindert um planmässige
Abschreibungen.
Die
planmässigen Abschreibungen wurden linear bzw.
degressiv vorgenommen unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Ergibt der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung im Ergebnis eine höhere
Jahresabschreibung, wird der Übergang vollzogen.
Bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert in
Höhe von 410 € netto wurden im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben, da nach herrschender
Meinung § 254 HGB a.F. weiter angewendet werden kann
analog
§ 6 Abs. 2 EStG, wenn der Wert dieses
Bilanzpostens von untergeordneter Bedeutung ist.
Die Bilanzposition der beweglichen
Wirtschaftsgüter mit einem Wert von 150 € bis
1.000 € aus Vorjahren wurde weiterhin auf 5 Jahre
unabhängig von Ihrem tatsächlichen Wert und
Bestand typisiert entsprechend den Vorgaben des § 6
Abs. 2a EStG 2008-2009 fortgeführt, da nach
herrschender Meinung diese Position beibehalten werden
kann, wenn der Wert von untergeordneter Bedeutung ist
( § 254 HGB a.F. analog).
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum
Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.
Die Vorratsbewertung der Berichtspflichtigen wurde
lt. der von der GmbH erstellten Inventur ungeprüft
übernommen.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden mit
den Herstellungskosten angesetzt. War der Tageswert zum
Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.
Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere
wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen
Die übrigen Rückstellungen betreffen
ausschließlich sonstige Rückstellungen. Diese
werden so bemessen, daß sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
passiviert. Falls die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert
ausgewiesen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren lagen am Bilanzstichtag nicht vor.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Verbindlichkeiten aus der Übertragung von
Wechseln, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel-
und Scheckbürgschaften bestanden nicht.
Ebenso wurden Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten nicht bestellt.
Latente Steuern
Nach § 274 HGB sind latente Steuern in der
Handelsbilanz auszuweisen.
Latente Steuern lagen nicht vor, da die Handelsbilanz
mit der Steuerbilanz übereinstimmt (Einheitsbilanz).
Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Das Bilanzergebnis 2012 wird mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von € 31.264,10
ausgewiesen.
Mit Gesellschafterprotokoll vom 25.04.2012 wurde eine
Ausschüttung in Höhe von 100.000,00 € auf
den Bilanzgewinn 2011 vorgenommen.
Der Bilanzgewinn zum 31.12.2012 beträgt €
193.025,26. Dieser Bilanzgewinn wird in voller Höhe
auf neue Rechnung vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen lagen nicht
vor.
Der Gesamtbetrag, der nach § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00
€.
Im Wirtschaftsjahr 2012 waren durchschnittlich 4
Personen beschäftigt.
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
-Geschäftsführer: Marlene Campo
Melanie Campo
Liste der Gesellschafter nach dem Stand vom 31.12.2012
1. Marlene Campo
Raaffpark 18
B-4731 Eynatten
Betrag der Stammeinlage: 12.782,30 €
2. Melanie Campo
Wegestr. 7
B-4731 Eynatten
Betrag der Stammeinlage: 12.782,30 €
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschafterinnen bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Verrechnungskonto Euro
# 1792 Verrechnungskonto Marlene Campo 91.886,21 S
# 1793 Verrechnungskonto Melanie Campo 4.445,58 H
Aachen, den
C&C Wertstoff GmbH
(Geschäftsführer)
Feststellungsdatum: 25.06.2013
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