ESN Sports ACE GmbH
Selbe AdresseErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Säger seit 20.12.2023 | Prokura |
Hans Dr. Persson seit 3.2.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
R&GN Familienstiftung, Stiftung des bürgerlichen Rechts | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ESN Technology Group GmbHHofheimKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernlagebericht 2022I. Grundlagen des Konzerns 1. Geschäftsmodell des Konzerns Der Konzern ESN Technology Group GmbH (ESN Group) mit ihren Tochtergesellschaften ESN Deutsche Tischtennis Technologie GmbH (ESN DTT), SPINSIGHT ESN Digital GmbH (SPINSIGHT) und ESN Sports ACE GmbH (ACE) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2022 erstmalig freiwillig konsolidiert. Die ESN DTT beschäftigt als das größte Tochterunternehmen auch den Großteil der Mitarbeiter (216 von 241) und verzeichnet eine langjährige Wachstumsgeschichte seit 1991. Alle ESN-Unternehmen haben Ihren Stammsitz in Hofheim in Unterfranken. Die ESN DTT hat sich auf die Entwicklung und Produktion von Belägen für Tischtennisschläger aus Elastomeren spezialisiert, welche, einzelverpackt angeboten, im Vereins- und Leistungssport eingesetzt werden und ist der Entwicklungspartner und Produzent für viele der wichtigsten Markenfirmen der Tischtennisbranche. Aus diesem Grund tritt die ESN DTT nicht direkt auf dem Markt in Erscheinung. Ziel der ESN Group ist die Technologieführerschaft im Bereich der Entwicklung und der Produktion von Tischtennisschlägerbelegen. Das Knowhow in allen Fertigungsstufen und die vollständige Eigenproduktion der Beläge macht die ESN DTT zu einem wichtigen Partner in der Tischtennis Branche. Die ESN DTT agiert weltweit und bedient nationale wie internationale Kunden. SPINSIGHT hat sich auf die Entwicklung digitaler Dienstleistungen für den Tischtennissport spezialisiert. Sie erbringt im Bereich B2C direkt Dienstleistungen für die Endverbraucher (Spieler/Trainer/Assoziationen). Im Einzelnen entwickelt SPINSIGHT i) Anspruchsvolle Soft- und Hardware für die Kategorie der Spitzenspieler und professionellen Trainingszentren ii) APP-basierte Dienste für den Tischtennisbreitensport. SPINSIGHT befindet sich noch im Aufbau des digitalen Tischtennismarktes und der entsprechenden Dienstleistungen. ACE ist ebenfalls ein neu gegründetes Tochterunternehmen, das sich auf die Entwicklung von Spitzenspielern und Talenten im Tischtennis konzentriert. ACE nutzt hauptsächlich externe Fachberatungsdienste (Trainer, Spezialisten) zur Unterstützung der Spielerentwicklung. Sie unterstützt und ergänzt mit Ihrer Tätigkeit das Portfolio der ESN Group und ermöglicht eine praxisnahe Entwicklung der Beläge der ESN DTT und der Dienstleistungen der SPINSIGHT. 2. Forschung und Entwicklung Der Anspruch der ESN Group ist es Technologieführer zu sein und den Tischtennismarkt weiterzuentwickeln. Um diesen Anspruch gerecht zu werden liegt ein großer Fokus der ESN Group auf der Forschung und Entwicklung (F&E) sowie die Innovation. Deshalb haben wir uns zum Ziel gesetzt, ein erstklassiges F & E-Team aufzubauen. Die Abteilung F & E besteht derzeit aus 21 Mitarbeitern darunter Doktoranten, Chemiker, Physiker und Ingenieure. Darüber hinaus bauen wir externe Kooperationen mit akademischen Instituten und Zulieferern auf, um sicherzustellen, dass wir neue Technologien beherrschen. Wir investieren stetig in unsere F & E-Ausrüstung für Analyse und Simulation. Die gesamten F & E-Aufwendungen im Jahr 2022 beliefen sich auf rund 5,2 % des Umsatzes. Der Schwerpunkt der Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2022 lag in der Entwicklung einer besseren Funktionalität der TT-Beläge sowie von Produkten mit spezifischen Eigenschaften für den chinesischen Markt. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Das abgelaufene Geschäftsjahr wurde beeinflusst durch die Auswirkungen des Ukrainekrieges und damit einhergehend vor allem durch die Energiekrise und Engpässe in der Beschaffung verbunden mit überdurchschnittlich hohen Inflationsraten. Durch die weltweite Vernetzung der Lieferketten wurden die Schwierigkeiten in der Beschaffung von Rohstoffen, Waren und Gütern nochmals verstärkt. Die deutsche Wirtschaft wuchs im Jahr 2022 preisbereinigt um 1,9 %. ESN konnte diese Entwicklungen durch längerfristige Kontrakte mit Lieferanten abfedern; musste aber Preissteigerungen hinnehmen. Entgegen diesen Entwicklungen konnte erfreulicherweise kein Einbruch beim Auftragseingang verzeichnet werden. Hohe Auftragseingänge und Verzögerungen bei der Auslieferung der Beläge hatten jedoch zur Folge, dass sich der Auftragsbestand deutlich erhöht hat. Während der Tischtennismarkt in den europäischen Kernländern stagniert, wächst der asiatische Markt teilweise weiter. Allerdings führt ein zunehmender Wettbewerb in den wichtigsten asiatischen Absatzländern in Kombination mit der Stagnation in Japan und Korea, zu einer Unsicherheit hinsichtlich des Wachstumspotenzials. Das größte Erweiterungspotenzial liegt in China, wo immer mehr Tischtennisspieler hochwertige Marken aus dem Ausland kaufen und deutsche Waren ein hohes Ansehen genießen. Das 2008 in Kraft getretene Verbot der Verwendung von lösemittelhaltigen Klebstoffen für das Schlägertuning verändert den Markt weiterhin zugunsten der ESN Group. Die ESN-Technik "TENSOR" (fest regelkonform eingebauter Effekt der Leistungssteigerung ohne Gesundheitsschädigung) verlagert weiterhin die Marktanteile von klassischen Belägen auf hochwertigere TENSOR-Beläge. Weltweit ist die ESN DTT heute der mit Abstand größte Hersteller von hochwertigen Tischtennisschlägerbelägen. Die Wettbewerber befinden sich ausschließlich in Japan und China. Immer mehr Spitzenspieler setzen unsere Produkte ein, insbesondere der schwedische Spitzenspieler Truls Möregard, die japanische Spitzenspielerin Mima Ito und der Brasilianer Hugo Calderano. 2. Geschäftsverlauf Da der Konzern zum 1. Januar 2022 entstanden ist existieren keine Vergleichswerte aus dem Vorjahr. a) Ertragslage Trotz der verschiedenen wirtschaftlichen und weltweiten Krisen verzeichnet die ESN Group im Jahr 2022 einen hohen Auftragsbestand und eine steigende Nachfrage nach den Produkten. So konnte eine Gesamtleistung im Konzern in Höhe von 31.932 T€ erzielt werden. Es ergibt sich ein Rohergebnis in Höhe von 25.224 T€. Die Personalkosten belaufen sich auf 13.680 T€. Die Quote der Personalkosten im Verhältnis zum Rohergebnis liegt bei 54,2 %. Die Abschreibungen werden mit 7.306 T€ ausgewiesen. Die Quote der sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegt bei 20,4 % des Rohergebnisses. Das Finanzergebnis beträgt 93,5 T€, sodass sich ein EBITDA in Höhe von 6.410 T€ ergibt. b) Finanzlage Die Finanzlage des Konzerns ist als sehr stabil und solide zu bezeichnen. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets unter Ausnutzung von Skonti und ansonsten stets innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen. Bei den Forderungen wird darauf geachtet, diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele zu vereinnahmen. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen keine. Die von den Banken zur Verfügung gestellten Kreditlinien wurden während des gesamten Jahres nicht in Anspruch genommen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 1.079 T€. Ihr Anteil an der Bilanzsumme beträgt 1,3 %. Sämtliche Verbindlichkeiten wurden im Jahr 2022 innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele beglichen. Der operative Cashflow beträgt 4.118 T€. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt -3.971 T€. Für die ESN Group ergibt sich ein Gesamtcashflow von -1.052 T€. c) Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt 83.933 T€. Die darauf entfallende Eigenkapitalquote liegt bei 78,6 %. Das Anlagevermögen beträgt 65.296 T€ und besteht zu 77,8% aus Immateriellen Vermögensgegenständen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf 7.976 T€ und bilden gemeinsam mit den liquiden Mitteln in Höhe von 6.867 T€ und den Vorräten in Höhe von 3.737 T€ das Working Capital der ESN Group. Die Rückstellungen belaufen sich auf 3.840 T€, wovon 208 T€ auf die Pensionsrückstellungen und 2.436 T€ auf sonstigen Rückstellungen entfallen. Bei den Investitionen 2022 handelt es sich sowohl um Ersatz- als auch um Erweiterungsinvestitionen. Für die Zukunft sind weitere Erweiterungsinvestitionen geplant. Das gesamte Anlagevermögen ist durch das Eigenkapital gedeckt. d) Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Das Unternehmen befindet sich aufgrund der dargestellten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Zeitpunkt der Berichterstellung, trotz der gegenwärtig schwierigen marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, in geordneten finanziellen Verhältnissen. Die Geschäftsleitung erachtet die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2022 insgesamt als zufriedenstellend und weist darauf hin, dass in den ersten beiden Quartalen 2023 eine Steigerung zu beobachten ist. Die ESN Group weist eine Eigenkapitalquote in Höhe von 78,6 % aus und steht auf einer soliden Basis. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Für die interne Konzernsteuerung werden die Kennzahlen Gesamtleistung, EBITDA und Working Capital herangezogen. III. PrognoseberichtDie Bundesregierung und der IWF gehen in ihren Prognosen vom April 2023 von Wachstumsraten für das deutsche Bruttoinlandsprodukt für das Jahr 2023 zwischen 0,1 % und 0,3 % für Deutschland aus. Die bei den Kunden abgefragten Absatzprognosen, der Auftragseingang in den ersten beiden Quartalen 2023 sowie die zu Jahresbeginn umgesetzte Preiserhöhung lassen für das Geschäftsjahr 2023 der ESN Group einen deutlichen Umsatzanstieg gegenüber 2022 erwarten. Auf Grund der Inflation sind für das Jahr 2023 für unseren Hauptrohstoff sowie weiterer Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit höheren Kosten zu rechnen. Ebenso sind höhere Kosten für Energie und Transport zu erwarten. Diesem wirken wir mit geplanten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung entgegen und gehen deshalb von einer nur leicht steigenden Materialeinsatzquote aus. Investitionen in weitere Maschinen sind nur als Ersatzinvestitionen geplant. Im Vergleich zum Vorjahr gehen wir deshalb für das Gesamtjahr 2023 von einer deutlichen Steigerung der Gesamtleistung und einem moderat höherem EBITDA aus. Das Working Capital wird sich auf dem Niveau von 2022 belaufen. Um einen ständigen Abgleich mit den Vorgaben aus der Unternehmensplanung zu gewährleisten, werden regelmäßig Führungskreisrunden einberufen. Dabei werden Kennzahlen besprochen und bei Notwendigkeit entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die Kennzahlen werden abgeleitet aus der Jahresplanung, die in den Gesellschaften erarbeitet wird. Geeignete Kennzahlen werden in allen Unternehmensbereichen berücksichtigt. Die Kernmärkte in Europa und Asien werden im Rahmen der Kundenbetreuer gesteuert, die direkt an die Unternehmensführung berichten. IV. Chancen- und RisikoberichtESN ist als weltweit tätiges Technologieunternehmen unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. Das Risikomanagement ist Teil der Unternehmensführung. Ein generelles Marktrisiko besteht darin, dass Wettbewerber zu der ESN-Technologie und Qualität aufschließen und große Marktanteile übernehmen oder, dass neue konkurrenzfähige Wettbewerber auftreten. Wir begegnen diesen Risiken durch strikte Geheimhaltung unserer Technologie (statt aktiver Patentpolitik) und durch permanente Arbeit an den Produktionsprozessen und unserer Produktivität. Weiterhin werden die Aktivitäten unserer Wettbewerber laufend beobachtet und unter Risikoaspekten bewertet. Wir analysieren regelmäßig unsere Kundenstruktur und beobachten, wie sich die Kunden auf den verschiedenen Märkten und in den verschiedenen Segmenten entwickeln. Dies geschieht u. a. auch um das Risiko einer etwaigen Insolvenz unserer Kunden zu erkennen, zu vermeiden bzw. darauf zu reagieren. Der Kundenstamm der ESN setzt sich ausschließlich aus renommierten Marken des Tischtennissports zusammen, daher schätzen wir dieses Risiko als eher gering ein. Ebenso besteht das Risiko, dass der Internationale Tischtennis-Verband (ITTF) durch Regeländerungen unsere Art der Herstellung von Spielmaterial grundsätzlich verändert. Im Bereich der Energieversorgung plant ESN im Geschäftsjahr 2023 Strom aus einer großen Freiflächen-PV-Anlage zu beziehen, um unabhängiger von den Energiemärkten zu werden. Die größten Chancen für die Zukunft liegen in der Erweiterung unseres "Asien-Geschäfts". Die Grundlage hierfür sind neue und marktspezifische Produkte und die Erweiterung unserer Repräsentanz vor Ort. Eine weitere Chance sehen wir in der Digitalisierung des Tischtennissports. Hierfür sind wir mit der Gründung der SPINSIGHT zukunftssicher aufgestellt. Da die Fakturierung ausschließlich in Euro erfolgt, ist die ESN Group keinen Wechselkursrisiken ausgesetzt. Bedingt durch die guten Ergebnisse der letzten Jahre sowie eine zurückhaltende Ausschüttungspolitik verfügt das Unternehmen über ausreichende Liquiditätsreserven. Ein Zinsänderungsrisiko besteht aufgrund nicht vorhandener Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nicht. Die Finanzlage ist stabil. Aus diesem Grund sehen wir keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.
Hofheim, den 23.06.2023 gez. Dr. Hans Persson, Geschäftsführer Konzernbilanz zum 31.12.2022AKTIVA
Konzerngewinn- und -verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
Konzern-Kapitalflussrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022
Konzern-Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2022
Konzernanhang 2022A. Allgemeine Angaben Der Konzernabschluss der ESN Technology Group GmbH, Hans-Elbe-Straße 11, 97461 Hofheim i. Ufr., zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Konzernrechnungslegungsvorschriften der §§ 290 ff. HGB aufgestellt und wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die ESN Technology Group GmbH wird unter HRB 10604 beim Amtsgericht Bamberg geführt. Der Konzernabschluss wurde im Geschäftsjahr 2022 erstmalig und freiwillig aufgestellt. Aufgrund der Erstkonsolidierung im Geschäftsjahr 2022 sowie mangels Vergleichbarkeit werden die Vorjahreszahlen gemäß § 265 Abs. 2 HGB i.V.m. § 298 Abs. 1 HGG nicht angegeben. Das Geschäftsjahr für den Konzern und die konsolidierten Unternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wird in EUR dargestellt. Aus diesem Grund können in Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten. I. Angaben zum Konsolidierungskreis und -stichtag Der Konsolidierungskreis des Konzerns der ESN Technology Group GmbH umfasst im Geschäftsjahr 2022 die folgenden Gesellschaften: § ESN Deutsche Tischtennis Technologie GmbH, Konzernanteil: 100 % Angaben zur Identifizierung des Unternehmens
§ SPINSIGHT ESN Digital GmbH, Konzernanteil: 100 % Angaben zur Identifizierung des Unternehmens
§ ESN Sports ACE GmbH, Konzernanteil: 100 % Angaben zur Identifizierung des Unternehmens
Es wurden sämtliche Tochterunternehmen nach der Methode der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss wurde entsprechend § 299 Abs. 1 HGB auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens ESN Technology Group GmbH, Hofheim i. Ufr., aufgestellt. Die Aufstellung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen erfolgte ebenfalls zu diesem Zeitpunkt. Kein Unternehmen hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr. II. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden Die in die Vollkonsolidierung einbezogenen Abschlüsse wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, einheitlich nach den geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Mutterunternehmens aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung (Erstkonsolidierung) erfolgte im Zuge der Vollkonsolidierung unter Anwendung der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 HGB HGB zum 1. Januar 2022. Die Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem Eigenkapital erfolgte auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der jeweiligen erstmaligen Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss. Ein nach der Verrechnung der Anteile an dem verbundenen Unternehmen mit dem Eigenkapital verbleibender aktivischer Unterschiedsbetrag wurde als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Es ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert auf der Ebene der ESN Deutsche Tischtennis Technologie GmbH. Zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung am 1. Januar 2022 ergab sich ein Wert in Höhe von EUR 13.733.000. Die Abschreibung erfolgt linear und erfolgswirksam über 10 Jahre. Im Geschäftsjahr wurde der aktive Unterschiedsbetrag anteilig in Höhe von EUR 1.377.000 abgeschrieben. Die im Rahmen der Erstkonsolidierung zum 01.01.2022 aufgedeckten stillen Reserven in Höhe von T€ 42.000 sind in der Position "Immaterielle Vermögensgegenstände - entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Werten" enthalten. Hierbei werden zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung die stillen Reserven der Marken in Höhe von EUR 25.000.000 und die des Kundenstamms in Höhe von EUR 17.000.000 aufgedeckt und linear über 10 Jahre abgeschrieben. Der abschreibungsbedingte Ergebniseffekt belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 2.500.000 bzw. EUR 1.700.000. Die Ermittlung der Marktwerte der Unternehmensmarken und des Kundenstamms erfolgte anhand eines Lizenzpreisanalogieverfahrens bzw. der Residualwertmethode (kapitalwertorientiertes Verfahren). Hierbei wurden zukünftige Umsatz- und Ertragsprognosen gemäß den Planungsrechnungen zugrunde gelegt. Durch Konsolidierungsmaßnahmen entstanden passive latente Steuern auf Ebene der ESN Deutsche Tischtennis Technologie GmbH, Hofheim i. Ufr., unter Berücksichtigung eines konzerneinheitlichen Steuersatz in Höhe von 26,33 %. Sofern sich bei der Schuldenkonsolidierung, welche gem. § 303 HGB erfolgt, Währungsdifferenzen ergaben, wurden diese erfolgsneutral behandelt. Hierbei wurden Ausleihungen und andere Forderungen sowie Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften im Konzernabschluss aufgerechnet. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgt gem. § 305 HGB durch Verrechnung der Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge zwischen den Konzernunternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen. Zwischenergebnisse wurden gem. § 304 HGB eliminiert. Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Zwischengewinneliminierung werden erfolgsneutral behandelt. Eine Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Einzelabschlüsse nach der modifizierten Stichtagsmethode gemäß § 308a HGB war nicht notwendig. Alle Konzerngesellschaften bilanzieren in EUR. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Konzernabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert beibehalten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Aufstellung des Konzernabschlusses sind, sofern nachfolgend nicht gesondert aufgeführt, die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Die gesetzlich geforderte Einheitlichkeit der Bilanzierung und Bewertung wurde durch entsprechende Konzernrichtlinien sichergestellt. Bei den einbezogenen Gesellschaften wurden im Wesentlichen dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Abweichungen zu den jeweiligen Einzelabschlüssen wurden durch Überleitungsrechnungen in der sogenannten "HB II" berücksichtigt. Dabei wurden einheitlich die Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften beachtet. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über 2 bis 6 Jahre. Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 248 Abs. 2 HGB wurde für die Entwicklung der Soft- und Hardware eines Kamerasystems für Spinnmessung in Anspruch genommen. Die Bewertung erfolgt gem. § 255 Abs. 2a HGB mit den bei der Entwicklung anfallenden Herstellungskosten ab dem Geschäftsjahr 2021. Die Abschreibung erfolgt linear auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Soweit die Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden planmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei beweglichen Sachanlagen werden bei Zugängen während des Geschäftsjahres die anteilsmäßigen Jahresabschreibungsbeträge, bezogen auf den Zeitpunkt des Zugangs, angesetzt. Die Abschreibungen werden grundsätzlich auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linearer vorgenommen. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand behandelt. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 EUR aber nicht mehr als 800,00 EUR, sog. geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wurden innerhalb eines Jahres abgeschrieben (GWG-Sofortabschreibung). Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten wurden Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und Fertigungsgemeinkosten, nicht jedoch allgemeine Verwaltungskosten § 253 Abs. 2 S. 3 HGB und Zinsaufwendungen gemäß § 253 Abs. 3 HGB, einbezogen. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 4 HGB wurde beachtet. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Kassenbestände und Bankguthaben wurden zum Nennwert bewertet. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Anschaffungskosten bewertet. Sie betreffen Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung resultiert aus der Verrechnung des Guthabens aus einer Rückdeckungsversicherung mit einer Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 HGB. Die Rückstellung wurde wie die Rückstellung für Pensionen auf der Passivseite der Bilanz gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Das Guthaben bei der Rückdeckungsversicherung wurde mit dem Zeitwert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) bewertet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Die Steuerrückstellungen enthalten die auf Basis der Steuerbilanzen für die einzelnen Tochtergesellschaften berechneten Ertragsteuern. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in der Höhe des nach kaufmännischer Vorsicht ermittelten Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz abgezinst. Rückstellungen mit einer verbleibenden Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die passiven latenten Steuern ergeben sich aus unterschiedlichen Bilanzansätzen in den Steuerbilanzen und den Handelsbilanzen, die sich in den Folgejahren voraussichtlich wieder ausgleichen werden. Die passiven latenten Steuern wurden nicht unter Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 u. 3 HGB i.V.m. § 306 HGB mit den aktiven latenten Steuern verrechnet. Die latenten Steuern wurden unter Berücksichtigung eines konzerneinheitlichen Steuersatz in Höhe von 26,33 % bewertet. Die Konzerngewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Umsatzrealisierung erfolgt, wenn die Leistung erbracht bzw. die Vermögenswerte geliefert worden sind (Gefahrenübergang). Umsatzerlöse werden unabhängig vom Zeitpunkt der Bezahlung berücksichtigt, wenn sie realisiert sind. Erlöse aus dem Verkauf sind mit dem Übergang der tatsächlichen Verfügungsmacht realisiert. B. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. In der Position "immaterielle Vermögensgegenstände" ist sowohl Markenwerte in Höhe von EUR 22.500.000 (1.Januar 2022: EUR 25.000.000) als auch der Kundenstamm in Höhe von EUR 17.000.000 (1. Januar 2022: EUR 15.300.000) aktiviert. Darüber hinaus wird unter dieser Position des aktivischen Unterschiedsbetrags aus der Erstkonsolidierung, der nicht auf stille Reserven im Sachanlagevermögen entfällt, als Firmenwert in Höhe von EUR 12.396.171 (01. Januar 2022: EUR 13.773.523) gezeigt. II. Umlaufvermögen Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen stellt sich wie folgt dar:
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen eine Darlehensforderung in Höhe von EUR 4.154.506,25 enthalten. Zudem sind folgende antizipative Aktiva in den sonstigen Vermögensgegenständen enthalten:
III. Eigenkapital Zur Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf den Konzern-Eigenkapitalspiegel. Das Konzerneigenkapital beträgt am Bilanzstichtag EUR 65.962.047,72, davon stehen EUR 21.611.383,52 zur Ausschüttung an die Gesellschafter zur Verfügung. Der Gesamtbetrag, der der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 2.020.045,00. Hiervon entfallen EUR 2.010.000,00 auf die Aktivierung von Entwicklungskosten für den selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstand und EUR 10.045,00 auf den Marktzinssatzunterschied gemäß § 253 Abs. 6 HGB. IV. Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen enthalten gedeckte Pensionsverpflichtungen in Höhe von EUR 1.486,00, die mit den Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen saldiert werden. Hierdurch ergibt sich ein Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden in Höhe von EUR 1.486,00. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Der Zeitwert entspricht dem Deckungskapital inkl. Überschussbeteiligung der Rückdeckungsversicherung. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre (1,78 %) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,44 %) ein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB von EUR 10.045. Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt auf:
V. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten sowie die Art der Sicherung ergeben sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind vollständig durch branchenüblichen Eigentumsvorbehalt gesichert. Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
VI. Gewinn- und Verlustrechnung Die Konzerneinheit erzielt ihre Umsätze überwiegend mit der Produktion und dem Verkauf von Belägen für Tischtennisschlägern aus Elastomeren. Die Umsätze des Geschäftsjahres 2022 werden in den folgenden regionalen Märkten erzielt:
Die Konzerneinheit erzielte periodenfremde Erträge in Form von Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 178.705,05. Im Personalaufwand sind soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung und für Unterstützung sind in Höhe von EUR 155.175,03 enthalten, die auf Aufwendungen für die Altersversorgung entfallen. C. Sonstige Pflichtangaben I. Mitglieder und Gesamtbezüge der Geschäftsführung Herr Dr. Hans Persson ist alleiniger Geschäftsführer der ESN Technology Group GmbH. Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung gemäß § 285 Nr. 9 HGB unterbleibt nach § 286 Abs. 4 HGB. II. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahrs im Konzern beschäftigt:
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit : 241 III. Honorar des Abschlussprüfers Im Geschäftsjahr sind Honorare des Abschlussprüfers von EUR 58.000 angefallen, die sich auf die Leistungen aus der Abschlussprüfung beziehen. IV. Befreiung gem. § 264 Abs. 3 HGB Die Tochterunternehmen ESN Deutsche Tischtennis Technologie GmbH, SPINSIGHT ESN Digital GmbH und ESN Sports ACE GmbH nehmen die Befreiungsvorschriften i.S.v. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch. V. Aufstellung nach teilweiser Jahresergebnisverwendung Die ESN Technology Group GmbH schüttet einen Teilbetrag des Jahresergebnisses in Höhe von EUR 1.200.000,00 an ihre Gesellschafterin aus. Weitere Ausschüttungen wurden nicht vorgenommen. Das übrige Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Hofheim, den 23.06.2023 gez. Dr. Hans Persson, Geschäftsführer Entwicklung des Konzernanlagevermögens für das Geschäftsjahr 2022
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ESN Technology Group GmbH, Hofheim Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der ESN Technology Group GmbH, Hofheim i. Ufr., und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und -verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: Konzernlagebericht) der ESN Technology Group GmbH, Hofheim i. Ufr., für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Augsburg, den 23. Juni 2023 SONNTAG
GmbH
gez. Kanus, Wirtschaftsprüfer gez. Wörlein, Wirtschaftsprüfer Sonstige BerichtsbestandteileDer Konzernabschluss per 31.12.2022 ist durch die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2023 gebilligt worden. |
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