Lux
Dachtechnik GmbH
Greifenstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
70.666,00 |
65.542,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.227,00 |
1.730,00 |
| II.
Sachanlagen |
67.439,00 |
63.812,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
376.330,96 |
56.842,11 |
| I.
Vorräte |
249.616,50 |
15.691,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
118.120,93 |
26.823,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
-1.693,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.593,53 |
14.327,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
590,00 |
1.033,98 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
29.284,61 |
23.338,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
476.871,57 |
146.756,17 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
54.284,61 |
48.338,08 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
29.284,61 |
23.338,08 |
| B.
Rückstellungen |
21.556,07 |
5.706,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
455.315,50 |
141.049,42 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
363.043,50 |
50.854,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
476.871,57 |
146.756,17 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dez.
2010 wurde erstmals auf der Grundlage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
vom 25.05.2009 erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft ist nach dem in § 267 Abs. 1
HGB bezeichneten Größenmerkmalen als
kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Gesellschaft nimmt für die Aufstellung des
Anhangs
größenabhängige Erleichterungen nach
§ 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Eine
Anpassung der Vorjahresbeträge aufgrund der
erstmaligen Anwendung des BilMoG erfolgte nicht (Art. 67
Abs. 8 EGHGB).
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Für
immaterielle Vermögensgegenstände werden
die Abschreibungen nach der linearen Methode berechnet. Bei
dem
abnutzbaren Sachanlagevermögen werden die
Abschreibungen nach der linearen Methode vorgenommen. Beim
abnutzbaren beweglichen Sachanlagevermögen wurden
Abschreibungen "pro rata temporis" berechnet.
Geringwertige Anlagegüter mit
Anschaffungskosten über 150 € bis 1.000 €
werden im Zugangsjahr in einem Sammelposten aktiviert und
zusammen über 5 Jahre abgeschrieben.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren sind mit den gewogenen durchschnittlichen
Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet.
Die
unfertigen und
fertigen Erzeugnisse und Arbeiten sind zu
Herstellungskosten bewertet. Sie enthalten die Einzelkosten
sowie angemessene Teile der zugehörigen Gemeinkosten.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sowie
liquide Mittel wurden zum Nominalwert bilanziert. Die
enthaltenen Risiken sind bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen durch die Bildung von
angemessenen Wertberichtigungen berücksichtigt worden.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden künftige Preis- und
Kostenänderungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Aufwendungen,
die sich durch die Neubewertung der Rückstellungen zum
Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des BilMoG (01.01.2010)
ergaben, wurden als außerordentlicher Aufwand in der
Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt (Art. 67 Abs. 7
EGHGB).
Die
übrigen Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver
latenter Steuern aufgrund sich insgesamt ergebender
Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde
kein Gebrauch gemacht.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
Angaben zu den Posten des Anlagevermögens
Die Entwicklung des
Anlagevermögens ist in dem als Anlage
beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle unter den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesenen
Beträge sind innerhalb eines Jahres fällig.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag
beträgt 29.384,61 €. Auf Grund einer positiv
getroffenen Fortführungsprognose geht die
Geschäftsführerin weiterhin von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus, so
dass der Tatbestand der rechtlichen Überschuldung
beseitigt wird.
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhaltet die im
Geschäftsjahr noch nicht fällige Umsatzsteuer aus
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen..
Sonstige Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für Aufbewahrung
(T€ 0,5) und für Abschlusserstellung (T€
2,5).
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Es bestehen die üblichen
Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind insgesamt innerhalb eines Jahres fällig.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der
sonstigen Verbindlichkeiten sind aus dem
Verbindlichkeitsspiegel zu entnehmen.
Verbindlichkeitsspiegel
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
- davon Restlaufzeit bis zu einem
Jahr 194.830,06 €
Summe
194.830,06 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- davon Restlaufzeit bis zu einem
Jahr
105.929,40 €
Summe
105.929,40 €
sonstige Verbindlichkeiten
- davon Restlaufzeit bis zu einem
Jahr
80.204,04 €
- davon Restlaufzeit zwischen einem und fünf
Jahren
61.260,00 €
- davon Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren
13.092,00 €
Summe
154.556,04 €
Sonstige Angaben
Geschäftsführerin im Geschäftsjahr war
Frau Jasmin Lux, geb. Ofenberg
Die Geschäftsführerin Jasmin Lux ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Vom Schutzrecht nach § 286
Abs. 4 HGB bezüglich der Vergütung der
Geschäftsführungsorgane wird Gebrauch gemacht.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Verlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
Betrag
Ausleihungen
0,00 €
Forderungen
0,00 €
Verbindlichkeiten
48.180,00 €
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.11.2011 festgestellt.
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