Friseursalon Simone GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
144,00 |
189,00 |
| I.
Sachanlagen |
144,00 |
189,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.115,27 |
6.853,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.587,24 |
23,60 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.528,03 |
6.830,16 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
15.489,24 |
18.181,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.748,51 |
25.223,86 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
43.745,69 |
46.110,21 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.691,86 |
2.364,52 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
15.489,24 |
18.181,10 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
2.540,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
22.548,51 |
22.683,86 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
22.548,51 |
22.683,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.748,51 |
25.223,86 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Be-wertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 I HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses
werden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die
bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend nicht angepasst.
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften den § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i. S. § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
B. Ergänzende Angaben
Die Bilanzierung erfolgte trotz bestehender
bilanzieller Überschuldung unter Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip -
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB), da die Gesellschafterin zur
Vermeidung einer Überschuldung oder eines sonstigen
Insolvenzgrundes bezüglich ihres
Gesellschafterdarlehens mit allen gegenwärtigen und
zukünftigen Ansprüchen im Rang hinter alle
gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der
Schuldnerin zurückgetreten ist.
Die Erfüllung der nachrangigen Ansprüche
kann nur aus frei verfügbarem Jahres- oder
Liquidationsüberschuss oder sonstigem frei
verfügbaren Vermögen geltend gemacht werden, und
zwar nur nach Befriedigung sämtlicher
Gesellschaftsgläubiger im Sinne des § 199 S. 2
InsO.
Geschäftsführer
Im Geschäftsjahr gehörten der
Geschäftsleitung an: Frau Simone Muschter
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 15.920,25 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 6.572,47
EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 15.846,48 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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