Alof
GmbH
Marienhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9,00 |
10,00 |
| I.
Sachanlagen |
9,00 |
10,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
542.768,05 |
583.001,08 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.425,51 |
4.961,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.491,40 |
4.297,96 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
531.342,54 |
578.040,05 |
| Aktiva |
542.777,05 |
583.011,08 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
82.448,63 |
170.072,22 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
56.884,04 |
144.507,63 |
| davon
Gewinnvortrag |
144.507,63 |
187.179,51 |
| B.
Rückstellungen |
454.028,00 |
403.781,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.300,42 |
9.157,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
6.300,42 |
9.157,86 |
| Passiva |
542.777,05 |
583.011,08 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Alof GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB)
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
II. Angaben zur Bilanz
Unterschiedsbetrag bei Altersversorgungsverpflichtungen
(§ 253 Abs. 6 HGB)
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von
3.636 Euro, welcher einer Ausschüttungssperre
unterliegt.
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung (§ 268 Abs. 1 HGB)
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von
144.507,63 Euro einbezogen.
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr (§ 268 Abs. 1 HGB)
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt
4.491,40 Euro (Vorjahr: 4.297,96 Euro).
Verrechnung von Vermögensgegeständen und
Schulden (§ 285 Nr. 25 HGB)
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
826.159,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
377.431,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
377.431,00
|
III. Angaben zur GuV
Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen (§
246 Abs. 2 Satz 2 HGB)
Für die Saldierung von Aufwendungen aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit Erträge aus
verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden
folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Erträge und
Aufwendungen
|
Euro
|
verrechnete Aufwendungen
|
23.882,00
|
verrechnete Erträge
|
15.805,00
|
IV. Angaben zu Mitarbeitern und Organen
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
(§ 285 Nr. 7 HGB)
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 3,0.
V. Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
Marese Alof
Frau Alof ist einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Unterschrift der Geschäftsführung
Alof GmbH
Marienhausen, 27.11.2023
Marese Alof
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2024
festgestellt.
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