THOWA GmbH
23mKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Pescheck seit 13.9.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Pescheck Elektronik GmbHWeingartenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH- Gesetzes beachtet. Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Eine BilMoG-Eröffnungsbilanz war nicht zu erstellen, es wurden keine Umstellungseffekte dokumentiert. Größenmerkmale § 267 HGB
Nach § 267 Abs. 1 HGB handelt es sich hierbei um eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 1 HGB § 268 Abs. 1 Satz 2 HGB Die Bilanz wurde ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. § 268 Abs. 2 HGB Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind aus der Anlage 4 zu diesem Jahresabschlußbericht ersichtlich. § 268 Abs. 7 HGB Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB lagen auskunftsgemäß am Bilanzstichtag wie folgt vor: Erläuterungs- und Angabepflichten nach § 284 Abs. 2 HGB § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungen nach § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes aufgrund der amtlichen Abschreibungstabelle. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Einkaufspreisen bewertet. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde nicht durch eine Pauschalwertberichtigung (1%) berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB Abweichungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres sind nicht vorhanden. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB § 285 Nr. 1 a HGB In der Bilanz sind Verbindlichkeiten ausgewiesen, die eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben. 98.566,17 € § 285 Nr. 1 b HGB Von den gesamten Verbindlichkeiten sind 0,00 € durch Eigentumsvorbehalte gesichert. Von den gesamten Verbindlichkeiten sind durch Globalabtretung und Bürgschaft gesichert. 0,00 € § 285 Nr. 9 c HGB Vorschüsse und Kredite an Organe wurden nicht gewährt. Haftungsverhältnisse zugunsten der Organe bestehen nicht. § 285 Nr. 10 HGB Namensangaben der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans: Ralf Pescheck, Hänlehof 3, 88250 Weingarten
Weingarten, den 08.02.2013 Ralf Pescheck Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2011 - 31.12.2011 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 98.566,17 EUR. 1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 97.590,27 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 08.02.2013 festgestellt. |
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