Comara
GmbH
St. Georgen
im Schwarzwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.084,00 |
9.458,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
16,00 |
732,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.068,00 |
8.726,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.045.467,90 |
1.032.549,01 |
| I.
Vorräte |
34.449,06 |
61.684,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.010.616,81 |
969.452,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
402,03 |
1.412,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.395,11 |
7.926,73 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
0,00 |
13.009,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.057.947,01 |
1.062.942,93 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
35.418,05 |
35.418,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
52.500,00 |
52.500,00 |
| III.
Verlustvortrag |
42.081,95 |
42.081,95 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
306.224,19 |
171.022,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
713.622,46 |
849.304,84 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.682,31 |
7.197,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.057.947,01 |
1.062.942,93 |
Anhang der Comara GmbH, St. Georgen im Schwarzwald
,
für das Geschäftsjahr
2021
A.
Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im
Jahresabschluss der Comara GmbH, St. Georgen im Schwarzwald
(Amtsgericht Freiburg, HRB 715417), die Vorschriften des
HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt
worden.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des
Jahresabschlusses entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen.
Die
entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen
werden linear über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer von drei Jahren vorgenommen.
Das
Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen
Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Im Geschäftsjahr 2016 wurden abnutzbare
bewegliche geringwertige Anlagegüter mit
Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00
analog § 6a Abs. 2a EStG in einen Sammelposten
eingestellt und linear über einen Zeitraum von
fünf Jahren abgeschrieben. Ab dem Geschäftsjahr
2017 werden geringwertige Anlagegüter mit
Anschaffungskosten bis zu einem Wert von EUR 410,00 bzw. ab
2018 bis zu einem Wert von EUR 800,00 voll abgeschrieben,
ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten
angesetzt. In den Herstellungskosten werden neben den
direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt.
Der
aktive Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung im Vorjahr resultiert aus der
Saldierung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB von
Altersversorgungsverpflichtungen mit
Vermögensgegenständen, die ausschließlich
der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtung
dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger
entzogen sind.
Die
Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten
ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und
Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der
Verpflichtung berücksichtigt.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2021 im
Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine
Verminderung der Rückstellung in Höhe von EUR
0,00 (
Unterschiedsbetrag).
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und
insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur
Erfüllung von Schulden aus Pensions- verpflichtungen
dienen (
Deckungsvermögen) werden gemäß
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den
korrespondierenden Schulden verrechnet. Das
Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet.
Die übrigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
Die
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
B.
Erläuterungen zur Bilanz
I.
Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betreffen in Höhe von
EUR 854.813,84 (i. V. EUR 866.510,87) Forderungen gegen
Gesellschafter.
2.
Pensionsrückstellungen
Die
Pensionsverpflichtungen wurden mit dem
Deckungsvermögen verrechnet.
Angaben zur Verrechnung des Deckungsvermögens
nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
|
31.12.2021
|
|
EUR
|
Pensionsverpflichtung
|
-102.931,05
|
Deckungsvermögen
(beizulegender Wert)
|
100.155,54
|
Pensionsrückstellung
|
-2.775,51
|
Deckungsvermögen
(Anschaffungskosten)
|
92.583,51
|
3.
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
|
31.12.2021
|
|
31.12.2020
|
|
EUR
|
|
EUR
|
Restlaufzeit bis 1 Jahr
|
546.728,57
|
|
639.799,67
|
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre
|
166.893,89
|
|
170.444,96
|
Restlaufzeit über 5
Jahre
|
0,00
|
|
39.060,21
|
|
713.622,46
|
|
849.304,84
|
Die
Verbindlichkeiten beinhalten in Höhe von EUR
213.684,37 (i. V. EUR 266.738,85) Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter.
Für die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den
gelieferten Gegenständen.
C.
Sonstige Angaben
1. Personal
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres 2021 beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 17.
2.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer ist:
Herr Holger Langhans, Rottenburg am Neckar
3. Konzernverhältnisse
Die Walter AG, Tübingen, hält 100 Prozent
der Anteile an der Comara GmbH, St. Georgen im Schwarzwald.
Die Gesellschaft wird als Tochterunternehmen der
Walter AG, Tübingen, und mittelbar als
Tochterunternehmen der Sandvik Holding GmbH,
Düsseldorf, in den Konzernabschluss der Sandvik AB,
Sandviken/Schweden, einbezogen.
4. Haftungsverhältnisse
Es besteht die Haftung nach § 73 AO für
Steuerschulden, die der Organträger (Walter AG,
Tübingen) aufgrund des mit der Comara GmbH, St.
Georgen im Schwarzwald, bestehenden
Organschaftsverhältnisses schuldet.
Da die Schuldnerin, für die gehaftet wird,
bisher ihren Verpflichtungen uneingeschränkt
nachgekommen ist, ist eine Inanspruchnahme aus diesem
Haftungsverhältnis höchst unwahrscheinlich. Eine
Passivierung von Verbindlichkeiten war daher nicht
erforderlich. Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor, dass
sich an dieser Einschätzung etwas ändern wird.
Die Comara GmbH ist in das zentrale
Cash-Pooling-System der SANDVIK Gruppe eingebunden.
Für hieraus resultierende Verbindlichkeiten haftet die
Gesellschaft gesamtschuldnerisch mit allen anderen im Cash
Pooling einbezogenen Gesellschaften der SANDVIK Gruppe
gegenüber der Deutsche Bank AG.
5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Miet- und Leasingverträgen in Höhe von EUR
163.911,31.
St. Georgen im Schwarzwald, 25. April 2022
Holger Langhans
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.08.2022
festgestellt.
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