Sommer
Fensterbau GmbH
Deuna
(vormals: Osnabrück)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
422.122,22 |
455.506,72 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.693,50 |
10.917,50 |
| II.
Sachanlagen |
415.428,72 |
444.589,22 |
| B.
Umlaufvermögen |
344.768,24 |
291.742,02 |
| I.
Vorräte |
65.686,59 |
84.714,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
260.318,41 |
150.644,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.763,24 |
56.383,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.755,23 |
2.411,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
772.645,69 |
749.660,62 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
249.347,65 |
210.079,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
110.079,89 |
109.806,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
39.267,76 |
273,89 |
| B.
Rückstellungen |
45.213,00 |
93.181,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
478.085,04 |
446.398,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
772.645,69 |
749.660,62 |
Anhang
I.
Allgemeines
Der Jahresabschluss der Sommer Fensterbau GmbH zum
31. Dezember 2016 wurde erstmals nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Im Rahmen der erstmaligen Anwendung der Vorschriften
des BilRUG wurden, soweit erforderlich, die Vorjahreszahlen
in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
angepasst.
Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten,
deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar
sind.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zur Klarheit der Darstellung werden "Davon-Vermerke"
nicht in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,
sondern im Anhang vorgenommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind
zu Anschaffungskosten bewertet. Sie werden
planmäßig entsprechend ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bewertet. Die planmäßige
Abschreibung erfolgt linear nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden
im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte werden zu durchschnittlichen
Einstandspreisen bewertet. Soweit niedrigere
Wiederbeschaffungspreise vorliegen, werden diese unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für die
zu erwartenden Skontoinanspruchnahmen, das allgemeine
Kreditrisiko und den Zinsverlust wird eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % gebildet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Die Bewertung der Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte unter
Anwendung des versicherungsmathematischen
Teilwertverfahrens nach den Richttafeln 2005 G von Prof.
Dr. Klaus Heubeck und einem Rechnungszinssatz in
Höhe von 6%.
Sonstige Rückstellungen werden für
ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Finanzanlagen
Genossenschaftsanteile wurde im Berichtsjahr und den
Finanzanlagen ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis
unter den sonstigen Vermögensgegenständen. Zur
besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreszahlen
entsprechend angepasst.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Fälligkeit
von unter einem Jahr.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
In den Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Verrechnungen
von Vermögensgegenständen vorgenommen:
|
|
EUR
|
Erfüllungsbeträge der verrechneten Schulden
|
|
171.801,00
|
Beizulegende Zeitwerte
der verrechneten Vermögens- gegenstände
|
|
-161.588,00
|
Saldierter Betrag
verrechneter Pensionsrückstellungen
|
|
10.213,00
|
Die beizulegenden Zeitwerte der verrechneten
Vermögensgegenstände entsprechen den
fortgeführten Anschaffungskosten.
Verbindlichkeiten
Einzelheiten über die Zusammensetzung der
Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel:
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamt-
|
|
|
|
|
betrag
|
bis zu 1 Jahr
|
mehr als 1 Jahr
|
mehr als 5 Jahre
|
Art der Verbindlichkeit
|
T-EUR
|
T-EUR
|
T-EUR
|
T-EUR
|
zum
|
(Vorjahr
|
(Vorjahr
|
(Vorjahr
|
(Vorjahr
|
31.12.2016
|
T-EUR)
|
T-EUR)
|
T-EUR)
|
T-EUR)
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
343
|
77
|
161
|
105
|
|
(329)
|
(41)
|
(148)
|
(141)
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
58
|
35
|
23
|
0
|
|
(41)
|
(18)
|
(23)
|
(0)
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
77
|
77
|
0
|
0
|
|
(76)
|
(76)
|
(0)
|
(0)
|
Summe
|
478
|
189
|
184
|
105
|
|
(446)
|
(135)
|
(171)
|
(141)
|
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 343.447,33. Die Verbindlichkeiten
sind besichert durch Sicherungsübereignung von
Anlagevermögen, Grundschuldeintragung (Gemarkung
Deuna, Blatt 1611. Abt. III, lfd. Nr. 2 a), Abtretung einer
Risikolebensversicherung in Höhe von EUR 100.000,00
sowie einer selbstschuldnerischen Bürgschaft durch
Herrn Hans-Jürgen Sommer in Höhe von EUR
50.000,00.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in
Höhe von EUR 46.473,74 Steuern (Vorjahr: EUR
47.888,67) und in Höhe von EUR 508,60
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
(Vorjahr: EUR 471,16).
IV.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2016 wurde erstmals das neue
Gliederungsschema gem. § 275 HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) zugrunde
gelegt. In der neuen Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung nach BilRUG wurde der Posten
"Außerordentliche Aufwendungen" sowie das
Zwischenergebnis "Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit" gestrichen. Stattdessen wurde
ein neues Zwischenergebnis "Ergebnis nach Steuern"
eingefügt.
Die Neudefinition der Umsatzerlöse nach BilRUG
führt bei der erstmaligen Anwendung zur
Einschränkung der Vergleichbarkeit der
Umsatzerlöse im Berichtsjahr. Aus diesem Grund wurden
die Vorjahreszahlen entsprechend des § 277 Abs. 1 HGB
n. F. angepasst.
Personalaufwand
Im Personalaufwand sind Aufwendungen für
Altersversorgung in Höhe von EUR 6.318,72 (Vorjahr:
EUR 19.604,40) enthalten.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Im Zuge der BilMoG-Umstellung hat die Gesellschaft
von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs.1 Satz 1 EGHGB Gebrauch
gemacht und den Aufwand aus der Umstellung der
Pensionsrückstellungen über einen Zeitraum von
max. 15 Jahren verteilt. Für das Vorjahr wurden EUR
2.344,47 innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen
als "Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB" erfasst.
Im Vorjahr erfolgte der Ausweis unter den
außerordentlichen Aufwendungen.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im
Zusammenhang mit der Verrechnung von
Pensionsverpflichtungen und Vermögensgegenständen
Aufwendungen und Erträge für das Vorjahr
verrechnet. Im Vorjahr erfolgte keine Verrechnung.
V.
Ergänzende Angaben
Geschäftsführung
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die
Geschäfte durch folgende Personen geführt:
Anzahl Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 17 Arbeitnehmer.
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte
Finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz
enthaltenen Geschäften im Sinne des
§ 285 Nr. 3 HGB bestehen in Höhe von
EUR 68.452,05.
Bei den nicht in der Bilanz enthaltenen
Geschäften handelt es sich um Leasingverträge
für fünf Fahrzeuge. Die Restlaufzeiten der
Leasingverträge belaufen sich auf 3 bis 46 Monate. Die
Bewertung der finanziellen Auswirkungen erfolgt mit dem
Barwert der Leasingverpflichtung ohne Umsatzsteuer.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz enthalten sind im Sinne des
§ 285 Nr. 3a HGB bestehen in Höhe von
EUR 24.057,84.
Bei den sonstigen finanziellen Verpflichtungen
handelt es sich um den Mietvertrag für das
Betriebsgrundstück mit einer Laufzeit von einem Jahr.
Die Bewertung der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag.
Handelsregister
Die Sommer Fensterbau GmbH ist eingetragen im
Handelsregister beim Amtsgericht Jena unter der Nummer
513184.
Unterschrift der Geschäftsführung
Deuna, den
|
27. September 2017
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gez. Sebastian Kumm
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.09.2017 festgestellt.
|