Matsushima Trade & Restaurant GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Yoshiyuki Matsushima seit 28.10.2004 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Matsushima Trade & Restaurant GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2014Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Matsushima Trade und Restaurant GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind grundsätzlich im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Matsushima Trade und Restaurant GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung dieses Anhanges macht die Gesellschaft von den für kleine Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgesehenen Erleichterungen Gebrauch. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert geblieben. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung zugänglich sind und deren Anschaffungskosten nicht mehr als EUR 410,00 betragen, werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben (Geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2 EstG). Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden auf der Grundlag der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß §253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§253 Abs. 2 HGB). Für die nach dem Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 19.08.2002 (BStBl II 2003 S. 131) in Verbindung mit den Anweisungen der Finanzverwaltung gemäß § 249 HGB zu bildende Rückstellung für Archivierungskosten wurde als Schätzung Euro 1320,00 angesetzt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Steuern vom Einkommen und Ertrag Steuern vom Einkommen und Ertrag ergeben sich infolge des Jahresfehlbetrags nicht. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Der Verlustvortrag in Höhe von Euro-33.520,16 und der Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro -7.225,36 werden auf neue Rechnung vorgetragen. Sonstige Angaben Namen der Geschäftsführer Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer war im Berichtszeitraum bestellt: Yoshiyuki Matsushima Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264 c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschafter bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Die Verbindlichkeiten wurden verzinst. Unterzeichnung nach § 245 HGB
Frankfurt a.Main, den 12. Juni 2015 Yoshiyuki Matsushima, Gesellschafter-Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.06.2015 festgestellt. |
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