Volz-Stopa
Automatisierungs- und Datensysteme GmbH i. L.
Achern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.437,39 |
32.167,39 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.479,00 |
2.320,00 |
| II.
Sachanlagen |
18.805,00 |
19.194,00 |
| III.
Finanzanlagen |
153,39 |
10.653,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
388.320,48 |
434.655,22 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
92.483,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
189.963,80 |
79.209,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
198.356,68 |
262.962,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
8.405,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
409.757,87 |
475.228,15 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
255.273,25 |
103.303,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
153.387,56 |
153.387,56 |
| II.
Verlustvortrag |
50.084,49 |
-246.371,82 |
| III.
Jahresüberschuss |
151.970,18 |
-296.456,31 |
| B.
Rückstellungen |
37.848,30 |
143.452,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
116.636,32 |
228.472,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
409.757,87 |
475.228,15 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Volz-Stopa GmbH i.L. wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in
§ 267 HGB angegebenen Größenklassen
ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Aufgrund des Liquidationsbeschlusses zum 31.12.2011
wird nicht mehr von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Größenabhängige Erleichterungen wurden in
Anspruch genommen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
grundsätzlich zu Veräußerungswerten, jedoch
höchstens zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern
sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde grundsätzlich
zu Veräußerungswerten, jedoch höchstens zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, wurde bis
einschließlich 2009 bei Anschaffungskosten
zwischen € 150 und € 1.000 im Jahr des Zugangs
ein steuerlicher Sammelposten gebildet, der über
fünf Jahre linear abgeschrieben wird. Abgänge
innerhalb dieses Zeitraums werden nur handelsrechtlich
erfasst. Betragen die Anschaffungskosten bis zu € 150,
werden sie im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Ab dem Jahr 2010 wurden Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu € 410, die einer
selbständigen
Nutzung fähig sind, im Jahr des Zugangs in
voller Höhe abgeschrieben und als Anlagenabgang
erfasst.
Die Forderungen wurden zum Nennwert abzüglich
Wertberichtigungen für erkennbare Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und die
Flüssigen Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbare
Verpflichtungen gebildet und mit dem wahrscheinlichen
Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen passiviert.
Angaben zu den Restlaufzeiten und zur Besicherung der
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Sonstige Pflichtangaben
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von €
3.100,00.
Es wurden Rückstellungen für Altersteilzeit
mit einer bestehenden Rückdeckungsversicherung
verrechnet. Der Buchwert der verrechneten
Rückdeckungsversicherung beträgt €
96.962,03, der beizulegende Zeitwert beträgt €
96.962,03. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem
Deckungskapital zuzüglich der
Überschussbeteiligung. Der (diskontierte)
Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitrückstellung
beträgt € 115.310,33. In der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden Erträge aus dem
Deckungsvermögen von € 0,00 verrechnet.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
waren Herr Dieter Pletschke und Herr Gerhard Bähr zu
Geschäftsführern bestellt. Beide üben
berufsmäßig die Führung der Geschäfte
aus.
Herr Gerhard Bähr war vom 01.01. - 16.07.2012
als alleiniger Liquidator bestellt. Mit
Gesellschafterbeschluss vom 16.07.2012 wurde Herr Bähr
als Liquidator abberufen und gleichzeitig Frau Carmen
Kämmerer-Vogel, Steuerberaterin, als alleinige
Liquidatorin bestellt.
Achern, den 20.08.2012
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Carmen Kämmerer-Vogel, Liquidatorin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.08.2012 festgestellt.
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