Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
vetafab Software GmbH
Konrad-Adenauer-Straße 32, 64401 Groß-Bieberau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Günther Eufinger seit 1.6.2007 | Geschäftsführer |
Ingmar Schäfer seit 1.6.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
vetafab Software GmbHDarmstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011BILANZ
Anhang für 2009/10Rechtliche Grundlagen Die vetafab Software GmbH wurde mit notariellem Vertrag vom 14.03.2007 gegründet und hat ihren Sitz in Darmstadt. Die Eintragung im Handelsregister B erfolgte am 01.06.2007 unter der Nummer HR B 85928. Das Wirtschaftsjahr geht vom 01.04. bis zum 31.03. Für den Zeitraum von Gründung 14.03.2007 bis zum 31.03.2007 bestand ein Rumpf-Wirtschaftsjahr. Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden brauchten mit Ausnahme der Positionen ausstehende Einlagen und gezeichnetes Kapital nicht geändert zu werden. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt nicht vor (vgl. Artikel 67 Absatz 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten angesetzt. Es werden Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesban kguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Ausstehende Einlagen, die nicht eingefordert sind, wurden vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche erkennbaren Risiken und sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von Euro 12.750,40 enthalten. Die Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 860,11. Sonstige Angaben Personalstand Im Geschäftsjahr waren keine Mitarbeiter beschäftigt. Geschäftsgegenstand Die vetafab Software GmbH entwickelt und vertreibt Software. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Ingmar Schäfer und Herrn Günther Eufinger. Sie sind jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Darmstadt, den 23.03.2012 Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.03.2012 |
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