Pethke
GmbH
Monheim am
Rhein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
261.382,00 |
|
| I.
Sachanlagen |
261.382,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
189.645,01 |
16.502,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
83.067,91 |
14.156,87 |
| davon
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
106.577,10 |
2.346,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.208,44 |
|
| Aktiva |
452.235,45 |
16.502,99 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
83.803,46 |
10.922,72 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
14.077,28 |
|
| III.
Jahresüberschuss |
72.880,74 |
-14.077,28 |
| B.
Rückstellungen |
53.950,37 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
314.481,62 |
4.580,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
298.089,42 |
4.580,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
16.392,20 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
9.697,52 |
3.450,00 |
| Passiva |
452.235,45 |
16.502,99 |
Anhang
Pethke GmbH, Monheim
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
(1) Allgemeine Angaben
Die Pethke GmbH hat ihren Sitz in Monheim und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Düsseldorf unter der HRB 95117.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ist
nach den Rechnungslegungsvorschriften für
Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 HGB.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des §
266 Abs.1 Satz 3 HGB Gebrauch und stellt eine
verkürzte Bilanz auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
Bilanzierung und Bewertung der Bilanzposten
Sachanlagen sind mit Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger linearer
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden
Werte einzelner Vermögens-Gegenstände ihren
Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschrei-bungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung
geringwertiger Wirtschaftsgüter wird
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des
§ 6 Abs. 2 EStG angewendet.
Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungskosten,
vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag,
für das einzelne Wirtschaftsgut € 800 nicht
übersteigen.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Alle
erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und/oder niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Wertabschläge berücksichtigt. In allen
Fällen wurde
verlustfrei bewertet, d.h. soweit die
voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum
Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren
beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende
Abwertungen vorgenommen. Die Ermittlung der
Anschaffungskosten bei den Waren erfolgt anhand der
sogenannten FIFO-Methode (first in - first out).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag
angesetzt bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden
niedrigeren Wert angesetzt.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass
die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in
Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
(3) Erläuterungen zu Bilanzposten
Sachanlagen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden
Geschäftsjahres sind im Anlagespiegel gesondert
dargestellt.
Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene Eigenkapital
beträgt € 25.000,00.
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag sind von den Verbindlichkeiten
€ 298.792,42 (Vorjahr € 4.580,27) innerhalb eines
Jahres fällig.
Von den Verbindlichkeiten haben € 16.392,20
(Vorjahr € 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
€ 9.697,52 (Vorjahr € 3.450,00) enthalten.
Sonstige Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern von € 859,74
(Vorjahr € 0,00), sowie Verbindlichkeiten im
Rahmen der sozialen Sicherheit von € 579,40
(Vorjahr € 0,00).
(4) Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2022 waren 4 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Geschäftsjahr:
· Herr Ulrich Pethke, Unternehmer,
Solingen
· Herr Constantin Carl, Unternehmer,
Solingen
· Herr Rene Wirtz, Unternehmer,
Leverkusen
Pethke GmbH
Monheim, den 22.
März 2024
gez.
Ulrich Pethke, Geschäftsführer
gez.
Constantin Carl, Geschäftsführer
gez.
Rene Wirtz, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2024
festgestellt.
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