Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 10351
Vorher
Zweirad Brachem GmbH
Eingetragen
22.12.1988
Branche
Einzelhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörEinzelhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und ZubehörGroßhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Gegenstand
Einzelhandel mit Zweirädern und Zweiradzubehör einschließlich Textilien

Historie

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Management

NameRolle
Bernhard Hirschbolz
seit 7.8.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Bernhard Hirschbolz
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Bernhard Hirschbolz
Laurentiushöhe 34, 89407 Dillingen a. d. Donau
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

2-Radstadl GmbH

Wertingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013

Bilanz

Aktiva

30.9.2013
EUR
30.9.2012
EUR
A. Anlagevermögen 16.285,15 19.398,15
I. Sachanlagen 9.894,00 13.007,00
II. Finanzanlagen 6.391,15 6.391,15
B. Umlaufvermögen 406.814,66 324.812,01
I. Vorräte 187.464,86 177.193,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.937,23 4.997,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 214.412,57 142.621,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 250,00 250,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 423.349,81 344.460,16

Passiva

30.9.2013
EUR
30.9.2012
EUR
A. Eigenkapital 358.765,74 308.866,11
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 6.000,00 5.000,00
III. Bilanzgewinn 327.201,15 278.301,52
B. Rückstellungen 14.700,48 6.536,00
C. Verbindlichkeiten 49.883,59 29.058,05
Bilanzsumme, Summe Passiva 423.349,81 344.460,16

Anhang für das Geschäftsjahr 2013

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geänderten Vorschriften wurden berücksichtigt. Die sich hieraus ergebenden Abweichungen sind nur von untergeordneter Bedeutung, so dass auf die Erstellung einer gesonderten Steuerbilanz verzichtet wurde.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Gesellschaft richtet sich bei der Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff HGB.

Die Wertansätze in der Bilanz der 2-Radstadl GmbH zum 30.09.2012 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Sonstige Angaben

Geschäftsführer (§285 Nr. 10. HGB)

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist bestellt:

Bernhard Hirschbolz, Dillingen.

Gesamtbezüge der Geschäftsführung (§285 Nr. 9. HGB)

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Hinweis auf §286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Gewinnvortrag am 01. Oktober 2012 (§ 268 I HGB)

Der Gewinnvortrag des Vorjahres belief sich auf 278.301,52

Ergebnisverwendungsvorschlag

Aufgrund der Schutzvorschrift des § 325 I Satz 3 HGB wird auf eine Angabe verzichtet.

Fristigkeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten

(§ 268 Abs. 4 und 5 HGB i.V.m. SABI 3/86 und § 285 Nr. 1a HGB)

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich der Fristigkeit wie folgt auf:

Verbindlichkeiten unter 1 bis 5 über
1 Jahr Jahre 5 Jahre Gesamt
Gesamt 49.883,59 € 0,00 € 0,00 € 49.883,59 €

Von den Verbindlichkeiten ist ein Gesamtbetrag von € 0,-- durch Pfandrechte gesichert.

Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB)

Es bestehen im branchenüblichen Umfang Gewährleistungsverpflichtungen.

Ein Wechselobligo besteht zum Bilanzstichtag in Höhe von €.....

Weitere Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen nicht.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 5.5.2014.

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