Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Markwart GmbH
An der Piwipp 68, 40468 Düsseldorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer, gen. Ramon Koch seit 5.2.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
ACONTEC Immobilien GmbHAufgelöst | 50.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Markwart GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANGFÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2009 I ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Der Jahresabschluss wurde gemäß §§ 238 ff. und der ergänzenden Regelungen der §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Absatz 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Absatz 2 und Absatz 3 HGB und ist unverändert zum Vorjahr. Wie im Vorjahr wurde im Berichtsjahr das Ausweiswahlrecht nach § 265 Abs. 5 S. 2 HGB wahrgenommen. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir unverändert zum Vorjahr das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2 HGB angewandt. II ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN Die angewandten Bewertungsgrundsätze entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften und sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Steuerliche Bewertungsvergünstigungen im Bereich des Anlagevermögens sind teilweise in Anspruch genommen worden. Alle Anlagegüter werden nach Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer entweder linear oder degressiv abgeschrieben (§ 254 HGB). Die gemäß § 7 Absatz 3 EStG mögliche Umstellung erfolgt in dem Jahr, in dem der Übergang zu einem höheren Abschreibungsbetrag führt als bei Fortführung der degressiven Absetzung. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr und in den folgenden vier Jahren gemäß der steuerrechtlichen Bewertung des § 6 Absatz 2 EStG mit je einem Fünftel abgeschrieben. Umlaufvermögen Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips. Die unfertigen Leistungen wurden mit direkt zurechenbaren Einzelkosten und den notwendigen Gemeinkosten unter Berücksichtigung des Fertigstellungsgrades bewertet. Die geleisteten Anzahlungen sind mit den Nennwerten berücksichtigt. Für die erhaltenen Anzahlungen wurde das Ausweiswahlrecht der offenen Saldierung mit den Vorräten (§ 268 Abs. 5 S. 2 HGB) ausgeübt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkannte Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung des nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestandes Rechnung getragen. Die übrigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nominalwert abgesetzt. Rechnungsabgrenzung In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind ausschließlich Ausgaben vor dem Anschlussstichtag berücksichtigt, soweit sie Aufwand für folgende Geschäftsjahre enthalten. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um allen am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken Rechnung zu tragen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing und Mietverträgen für (TEUR 70,0 p.a.) mit einer Restlaufzeit maximal bis 2011. Währungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind nicht zu verzeichnen. III ANGABEN ZUR BILANZ Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital Die ausstehenden Einlagen sind im Berichtsjahr geleistet worden. Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind in einer gesonderten Aufstellung als Erläuterungen des Anhangs dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben ausschließlich eine Restlaufzeit von einem Jahr. Rechnungsabgrenzung Als Rechnungsabgrenzung werden Zinsabgrenzung, Versicherungen und KFZ-Steuern ausgewiesen, die Aufwand der folgenden Geschäftsjahre sind. Gewinnvortrag Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 wird ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 12.786,69 ausgewiesen. Die Bilanz wird nicht unter teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. Rückstellungen Als Steuerrückstellungen werden Ertragssteuern des laufenden Geschäftsjahres sowie der Vorjahre ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Garantie- und Jahresabschlusskostensowie Rückstellungen für ausstehende Leistungen. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten: bis zu einem Jahr: EUR 872.638,99 von zwei bis fünf Jahren EUR 455.089,54 EUR 1.327.728,53 V SONSTIGE ANGABEN Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt sind im Kalenderjahr 2009 11 Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt gewesen. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den ausgewiesenen Jahresüberschuss des Jahres 2009 in Höhe von EUR 11.518,41 auf neue Rechnung vorzutragen. VI ORGANE DER GESELLSCHAFT Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2008 an: Herr Stefan Strüngmann, Düsseldorf (bis 05.05.2009) Herr Rainer Koch, Düsseldorf (ab 05.02.2009) Die Angabe der Aufwendungen für Organmitglieder unterbleibt gemäß § 288 Absatz 1 HGB. Düsseldorf, ................................................. RAINER KOCH - Geschäftsführer -
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