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I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf. Der Anhang ist nach den
Bestimmungen der §§ 284 ff HGB auf Basis
der geltenden Vorschriften für "kleine
Kapitalgesellschaften" gefertigt. Die
größenabhängigen Erleichterungen
wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss ist unter Zugrundelegung der
Regelungen der §§ 242 ff HGB
aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs.
2 Nr. 1 HGB
Die Bewertung erfolgte nach den Vorschriften der
§§ 252 bis 256 HGB und der
Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 279 bis 283 HGB.
Die Bewertung erfolgt unter der Prämisse
der Unternehmensfortführung
(going-concern-Prinzip). Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet, wobei das Vorsichtsprinzip
beachtet ist. Danach sind vorhersehbare Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden
sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst
zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der
Bilanzaufstellung bekannt geworden sind. Gewinne
sind nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert sind
(Realisationsprinzip).
Die Vermögensgegenstände sind
höchstens mit den Anschaffungskosten,
vermindert um erforderliche Abschreibungen,
bewertet.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar,
um planmäßige lineare Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt
und, soweit abnutzbar, um planmäßige
lineare Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
und entsprechend steuerlicher Vorschriften
vorgenommen, wobei beim beweglichen
Anlagevermögen die lineare und - soweit
zulässig - die degressive Abschreibungsart
angewendet wurde.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigung
berücksichtigt, wenn solche Risiken vorhanden
waren.
Die Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
III. Angaben zur Gliederung gemäß
§ 265 HGB
Die Gliederung der Bilanz wurde nach § 266
HGB vorgenommen.
IV. Angaben zur Bilanz
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit den
Nominalwerten angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden für alle
erkennbaren ungewissen Schulden gebildet und in
Höhe des Betrages angesetzt der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren sind nicht vorhanden.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
V. Sonstige Angaben
Beteiligungen
Die mdm holding GmbH besitzt 100% der Anteile
der mdm consult AG mit Sitz in Usingen.
Der Jahresabschluss der mdm consult AG zum
31.12.2013 weist
- ein gezeichnetes Kapital von 50.000 Euro,
- ein Eigenkapital von 148.809,85 Euro und
- einen Jahresüberschuß von 3.530,53
Euro
aus.
Die mdm consult AG ist eine Gründung der
mdm holding GmbH. Die Aktien der mdm consult AG
sind mit ihrem Anteil am gezeichneten Kapital
aktiviert. Die Beteiligung ist in der Bilanz der
mdm holding GmbH somit mit einem Wert von 50.000
Euro ausgewiesen.
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2012
erfolgte die Geschäftsführung der
Gesellschaft durch den Geschäftsführer:
Martin Duchscherer, Usingen. Außer dem
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr
keine weiteren Organe bestellt.
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