Beteiligungsgesellschaften
Marienheim Wettringen GmbH
Unter den Linden 12, 48493 Wettringen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rüdiger Böckenfeld seit 30.3.2026 | Prokura |
Michael Niehues seit 24.7.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Katholische Kirchengemeinde St. Petronilla | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Marienheim Wettringen GmbHWettringenJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Geschäfts- und Rahmenbedingung I. Darstellung der Grundlagen und des Geschäftsverlaufs Gegenstand und Zweck der Marienheim Wettringen GmbH (nachfolgend kurz "Gesellschaft" oder "Marienheim" genannt) ist die Behindertenhilfe. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung mehrerer Wohneinrichtungen für psychisch und geistig behinderte Menschen. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Steinfurt unter der Nr. HRB2688. Der Firmensitz befindet sich Unter den Linden 12 in 48493 Wettringen. Das Marienheim unterhält in Wettringen mehrere Einrichtungen und Dienste:
Das Ambulant betreute Wohnen wird auch in den angrenzenden Städten und Gemeinden im Kreis Steinfurt angeboten. Die vorhandenen stationären Plätze für behinderte Menschen decken den Versorgungsbedarf der hilfesuchenden Menschen im Kreis Steinfurt nicht ab. Obwohl in den vergangenen Jahren viele Menschen in ambulanten Wohnformen eine andere Wohn- und Versorgungsform gefunden haben, besteht weiterhin ein Bedarf an zusätzlichen, vollstationären Plätzen. II. Wirtschaftliche Lage der Gesellschaft Die Auslastung des Marienheimes lag im Kalenderjahr 2023 planmäßig mit 97,4 % nahezu konstant zur Belegung im Vergleich zum Vorjahr (97,7 %). Die Betreuungsleistungen im Bereich des Ambulant Betreuten Wohnens konnten planmäßig weiter ausgebaut werden. Die wirtschaftliche Situation des Berichtsjahres war unverändert positiv und stabil. Die Leistungsentgelte (Grund- und Maßnahmepauschalen, Entgelte für das ambulant betreute Wohnen) sind vereinbarungsgemäß im Kalenderjahr 2023 erhöht worden. Die Nachwirkungen aus dem Tarifabschluss zum 01.04.2022, die Kosten für die neu zu gewährenden Regenerationstage und die Kosten für den tariflich bedingten Anspruch auf Zahlung der Inflationsausgleichsprämie (IAP) konnten im Rahmen der Vergütungsverhandlungen in die Entgelte eingepreist werden. Zum 01.03.2024 steigen die Löhne und Gehälter entsprechend den tarifrechtlichen Vorgaben um einen Sockelbetrag von 200 € und anschließend um 5,5%, mindestens jedoch um 340 €. Die Höhe der Vergütungs- und Entgeltbestandteile ist bis zum 31.12.2024 befristet. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat zu einem erheblichen Preisauftrieb geführt. Insbesondere werden aufgrund der zum 31.12.2023 ausgelaufenen Preisbindungen für Strom und Gas die Bezugskosten für Energie zum 01.01.2024 erheblich steigen. Die Versorgungslage mit Lebensmitteln und Energie ist unverändert stabil. Nach wie vor ist die Versorgungslage jedoch immer noch nicht als zwingend gewährleistet anzusehen, da insbesondere eine Erdgasversorgung aus Russland nicht mehr gegeben ist. Alternative Energiebelieferungen aus anderen Ländern sind auch heute noch nicht vollständig und dauerhaft gesichert. Die Aufwendungen aus dem Brandereignis im Dezember 2022 entstandenen Sachschaden wurden vollständige durch den Versicherer übernommen. Für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen hat die Gesellschaft in 2023 Tsd. € 209,8 aufgewandt. B. Vermögens- Finanz- und Ertragslage I. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme zum 31.12.2023 beläuft sich auf Tsd. € 13.011,2 und ist damit um rd. Tsd. € 463,3 gestiegen. Im Anlagevermögen von Tsd. € 9.262,8 sind Grundstücke und Betriebsbauten mit Tsd. € 7.135,3 enthalten. Das Umlaufvermögen einschl. RAP (Rechnungsabgrenzungsposten) beträgt Tsd. € 3.748,4. Das Aktivvermögen ist wie folgt finanziert:
Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Zahlungsfähigkeit ist auch für die Folgejahre sichergestellt. II. Ertragslage Der Jahresüberschuss ist um Tsd. € 465,7 auf Tsd. € 560,6 gestiegen. Die Erträge haben sich erwartungsgemäß im abgelaufenen Geschäftsjahr leicht positiv entwickelt. Die Umsatzerlöse der Gesellschaft lagen am Jahresende 2023 bei Tsd. € 7.741,9 und sind damit gegenüber dem Vorjahr um Tsd. € 597,7 (8,4 %) gestiegen. Die erhöhten Erträge liegen zum Teil an Erstattungen vom Versicherer für die Instandsetzungsarbeiten des Brandschadens aus Dezember 2022. Im Geschäftsfeld "Betreutes Wohnen" haben sich die Fallzahlen erhöht. Die Umsätze sind in diesem Segment um 15,8 % gestiegen. Die Belegung im stationären Wohnbereich ist in etwa konstant. Der Personalaufwand ist im Berichtsjahr um Tsd. € 24 (0,4 %) auf Tsd. € 5.846 gestiegen. Ein niedrigerer Personaleinsatz (-2,0 Vollkräfte) war ursächlich für den geringen Anstieg. Der Sachaufwand ist insgesamt um Tsd. € 224 auf Tsd. € 1.072 gestiegen. Die Erhöhung ist im Wesentlich auf Maßnahmen für Gebäudeinstandsetzungen, teilweise verursacht durch den bereits erwähnten Brand im Vorjahr, und Aufwendungen für Leiharbeit begründet. C. Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken Das Marienheim ist eine seit Jahrzehnten bestehende, etablierte Einrichtung der Behindertenhilfe im Kreis Steinfurt. Durch die zentrale Lage der Einrichtung, ist eine fußläufige Erreichbarkeit von öffentlichen Einrichtungen, Haltestellen des ÖPNV, verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten und Apotheken gewährleistet. In einem Radius von 300 Metern können viele Anlaufstellen der v. g. Infrastruktur aufgesucht werden. Das Anfrageverhalten / die Nachfrage an Plätzen ist höher, als die Anzahl der Personen die aufgenommen werden können. Wir sehen hierin gute Chancen, dass freiwerdende Heimplätze zeitnah wieder belegt werden können. In Ergänzung des stationären Wohnens wird das Ambulant betreute Wohnen mit angeboten. Für beide Wohnformen ist ein erhöhter Nachfragebedarf vorhanden. Im Bereich des Ambulant betreuten Wohnens wird weiterhin mit einem geringen Wachstum gerechnet. Der Wohnungsmarkt ist im gesamten Kreisgebiet unverändert stark unter Druck. Es gibt zu wenig Wohnraum. Insbesondere fehlt barrierefreier Wohnraum, auf die Klienten des Ambulant betreuten Wohnens zunehmend mehr angewiesen sind. Die Gesellschaft ist Mitglied bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse in Köln (KZVK). Die KZVK hat ein neues Finanzierungssystem zum 1. Januar 2020 eingeführt. Die von der KZVK bis zum 31.12.2001 erhoben Umlagen reichen nicht aus, um die bis dahin eingegangen Verpflichtungen aus Zusagen und Rentenansprüchen zu finanzieren. Zum Ausgleich der Verpflichtungen der Gesellschaft in Höhe der von KZVK ausgewiesenen Deckunglücke wurde eine Pensionsrückstellung gebildet um für diese Verpflichtungen gegenüber den Versorgungsempfängern anteilig einstehen zu können. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist seit dem 01.01.2020 ausschließlich noch Kostenträger für den Teil der Fachleistung der hier lebenden Bewohner. Aufgrund der schwierigen, defizitären Haushaltssituation beim LWL erwarten wir insoweit auch bei den Vergütungsverhandlungen Auswirkungen. Die Kosten für Wohnraumüberlassung, den Sachaufwand für Verpflegungsleistungen und Materialkosten der Hauswirtschaft zahlen die Bewohner selbst. Soweit kein eigenes Einkommen oder nicht ausreichendes Einkommen zur Verfügung steht, besteht Anspruch auf (ergänzende) Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung). Zu den Grundsätzen einer neuen Leistungs- und Vergütungssystematik bezogen auf die Leistungen der Eingliederungshilfe haben die Träger der Eingliederungshilfe und die Vereinigungen der Leistungserbringer in NRW unter Mitwirkung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung einen Landesrahmenvertrag gem. § 131 SGB IX geschlossen. In Anlage U dieses Landesrahmenvertrages ist zur Umstellung auf diese neue Leistungs- und Vergütungssystematik eine Umstellungsphase vereinbart worden, welche bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein sollte. Der kurze Zeitraum, Verzögerungen durch die Pandemie und der Fachkräftemangel haben dazu geführt, dass der Umsetzungszeitraum bis zum 31.12.2025 verlängert wurde. Bis zur erfolgten Umstellung gilt bezogen auf die Erbringung und Vergütung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe die bis zum 31.12.2019 vereinbarte Systematik mit Pauschalen für Betreuungsleistungen gemäß den Leistungstypen und ggf. Hilfebedarfsgruppen fort. Ein Zeitplan, wann mit der Umstellung im Marienheim begonnen werden soll, liegt noch nicht vor. Der Überfallkrieg auf die Ukraine hat zu einem enormen Energiepreisanstieg geführt, von dem die Gesellschaft bislang kaum betroffen wurde. Die wichtigsten Strom- und Gaslieferverträge haben eine Preisbindung bis Ende 2023. Die allgemeine Inflation hat jedoch zu erheblichen Sachkostensteigerungen geführt. Es wurden zum 01.01.2024 neue Energielieferverträge mit Preisbindung geschlossen. Die Kosten für den Energiebezug steigen dabei erheblich. Um den steigenden Energiekosten entgegenzuwirken, soll insbesondere der Zukauf von elektrischer Energie gesenkt werden. Dafür wurde im Berichtsjahr in einer weiteren Wohneinheit die elektrische Beleuchtung auf LED-Beleuchtung umgestellt. Weitere Umstellungen werden erfolgen. Ebenfalls wurde in die Eigenstromerzeugung mittels Fotovoltaikanlagen weiter investiert. Die Gesellschaft verfügt in ihren Mitarbeitern über eine enorm hohe Kompetenz vor allen Dingen in ihren Kernprozessen. Dieses Potential gilt es zu heben, zu sichern und als Chance für die weitere Entwicklung des Marienheimes zu nutzen. So wie die Gewinnung von Fachkräften zukünftig eine große Herausforderung auf der einen Seite darstellt, so gilt es auf der anderen Seite das Potential einer ausgezeichneten fachlichen Kompetenz durch eine Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen sicherzustellen. Dieses wird in Zukunft ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein. Beides ist in den letzten Jahren gelungen, was sich unter anderem in der Teilnahmequote am Lebensarbeitszeitmodell ausweist. In den vergangenen Jahren wurde mehrfach eine Mitarbeiterbefragung durch das Institut Great Place to Work® durchgeführt, aus der in vielen Bereichen eine hohe Zufriedenheit der Mitarbeiter bestätigt wurde. Auf Basis dieser Mitarbeiterbefragung wurde die Marienheim Wettringen GmbH zuletzt auf Bundes- und Regionalebene in verschiedenen Kategorien ausgezeichnet. Es wurden Auszeichnungen in den Bereichen "Beste Arbeitgeber Deutschlands", "Beste Arbeitgeber Gesundheit & Soziales" und "Beste Arbeitgeber Münsterland" verliehen. Dies unterstützt die Personalakquise und -bindung. Beides bedarf allerdings eines weiterhin steigenden Bedarfes an Maßnahmen und Aktivitäten auf dem Arbeitsmarkt. Insbesondere werden in den nächsten Jahren die geburtenstarken Jahrgänge berentet. Dieses löst einen erheblichen Nachwuchsbedarf aus. Angebote und Dienste der Einrichtung auf Dauer aufrecht zu erhalten wird davon abhängen, ob es gelingen wird ausreichend neue fachlich und persönlich geeignete Mitarbeitende zu gewinnen. Viele Unternehmen stehen vor dem gleichen Problem. Es wird einen zunehmenden Wettbewerb um Mitarbeitende geben. Um die Betreuungsangebote langfristig in der qualitativ geforderten notwendigen Form aufrecht erhalten zu können, braucht es insbesondere einen Zulauf in den Heilerziehungspflegenden Berufen. Aber auch in den weiteren Berufsfeldern der Erziehung, Pflege, Therapie, Hauswirtschaft und Verwaltung zeichnet sich für die nächsten Jahre ein hoher Bedarf ab. Ob dieser Bedarf aus dem Inland her gedeckt werden kann, ist fraglich. Das zuletzt beschlossene Fachkräftezuwanderungsgesetz formuliert hohe Anforderungen an außereuropäische Kräfte. Zu hohe Anforderungen um der Sozialbranche helfen zu können. Es wird in wenigen Jahren ein Mangel an Betreuungs- und Pflegekräften erwartet, der den Weiterbetrieb von sozialen Einrichtungen im vorhandenen Umfang gefährden kann. Wie bereits erwähnt, konnten die Kosten des Tarifabschlusses vollumfänglich in die Vergütungssätze eingepreist werden. Zum Jahresbeginn war noch nicht klar, ob die Kosten für die in 2022 eingeführten Regenerationstage refinanzierungsfähig gestellt werden. Die in 2022 vorsorglich gebildeten Rückstellungen konnten entsprechend aufgelöst werden und haben zur Ergebnisverbesserung beigetragen. Aufgrund dieser Entwicklung und weiteren zuvor beschriebenen Effekten wurde die Vorjahresprognose übertroffen. Negative Einflüsse, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit liegen, können durch den weiterhin andauernden Ukrainekrieg verursacht werden. Auf dem Fundament einer sehr guten Vermögens- und Finanzlage ist das wirtschaftliche Ziel, die Ertragslage möglichst stabil zu halten und wieder ein positives zu erreichen. Bereinigt um Einmaleffekte aus der im Nachgang Refinanzierungsfähig gestellten Kostensteigerung erwarten wir ein Ergebnis das in etwa halb so hoch sein wird wie das Vorjahresergebnis. Diese Aussage ist abhängig von der Refinanzierungsfähigkeit der weiteren Kostensteigerungen.
Wettringen, 31. Januar 2024 Michael Niehues, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Marienheim Wettringen GmbH hat ihren Sitz in Wettringen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Steinfurt Reg.Nr. HRB 2688. Der Jahresabschluss der Marienheim Wettringen GmbH zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des HGB und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es handelt sich um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare planmäßige Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungssätze der verschiedenen Anlagegüter richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 1000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) werden im Jahr des Zugangs abgeschrieben und im Anlagennachweis in die Abgänge einbezogen. Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nominalwerten. Die Guthaben bei Kreditinstituten und der Kassenbestand sind zu Nominalwerten angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge erfolgt entsprechend dem Zeitablauf. Die Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen entsprechen den Buchwerten der Anlagegüter, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mit diesen Mitteln finanziert wurden. Die Gesellschaft hat im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 vom Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB dahingehend Gebrauch gemacht, dass mittelbare Pensionsverpflichtungen gegenüber den Anspruchsberechtigten der KZVK (831 TEUR; Vorjahr 875 TEUR) bilanziert werden. Der Ansatz der entsprechenden Rückstellung erfolgt im Jahresabschluss 2023 mit dem annäherungsweise ermittelten notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 HGB, wobei zur Ermittlung des Erfüllungsbetrags die für das Vorjahr ermittelte Unterdeckung linear bis zum Jahr 2040 verteilt wurde. Für die Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 HGB wurde der durchschnittliche Marktzins, der sich aus den letzten 10 Geschäftsjahren für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, berücksichtigt. Der Zinssatz beträgt zum Bilanzstichtag 1,82 %. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt 12 TEUR. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen, und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus Zeitwertkonten gegenüber Mitarbeitern, für die grundsätzlich eine Rückstellung zum Nominalwert bilanziert wird. Den Verpflichtungen stehen insolvenzgesicherte Wertguthaben in Höhe des Nominalbetrags von 1.498 TEUR (Vorjahr 1.285 TEUR) auf der Aktivseite der Bilanz gegenüber, so dass nach Verrechnung der Wertguthaben mit den Verpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB keine Rückstellung auszuweisen ist. Die Verbindlichkeiten werden mit Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge erfolgt entsprechend dem Zeitablauf. 3. Angaben zu den Posten der Bilanz Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres verweisen wir auf den Anlagenspiegel als Bestandteil dieses Anhangs. Von den Bankguthaben entfallen 120 TEUR (Vorjahr 114 TEUR) auf Treuhandguthaben der Bewohner. In gleicher Höhe stehen auf der Passivseite Treuhandverbindlichkeiten gegenüber. Der Jahresabschluss ist unter teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. Aus dem Jahresüberschuss von 561 TEUR (Vorjahr 95 TEUR) und dem Gewinnvortrag von 5 TEUR (Vorjahr 11 TEUR) wurden 553 TEUR (Vorjahr 100 TEUR) in die Gewinnrücklagen eingestellt; der verbleibende Betrag wird als Bilanzgewinn ausgewiesen. Ergänzende Angaben zu den Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten in Höhe von 2.284.779,09 EUR sind durch Grundpfandrechte besichert. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beläuft sich auf 1.596.413,45 EUR. Zu den Verbindlichkeiten in Höhe 145.919,02 EUR bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. 4. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die im Rohergebnis enthaltenen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten u. a. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 116 TEUR (Vorjahr 119 TEUR). In den Personalaufwendungen sind als außergewöhnliche Aufwendungen der Verbrauch der Rückstellungen für mittelbare Pensionsverpflichtungen in Höhe von 56 TEUR (Vorjahr Verbrauch 56 TEUR) enthalten. Der Materialaufwand beinhaltet im Berichtsjahr aufgrund der Corona-Pandemie mit 9 TEUR Aufwendungen für medizinisch-pflegerischen Bedarf. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind der Verwaltungsbedarf mit 109 TEUR (Vorjahr 91 TEUR), Instandhaltungen und Instandsetzungen mit 439 TEUR (Vorjahr 233 TEUR) sowie Abgaben und Versicherungen mit 60 TEUR (Vorjahr 56 TEUR) enthalten. 5. Sonstige Angaben Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug 123 , davon 83 Teilzeitkräfte. Kirchliche Zusatzversorgungskasse Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung gewährt, die über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts (KZVK), Köln, abgewickelt wird. Die Zusatzversorgung umfasst eine Alters-, Erwerbsminderungs- sowie eine Hinterbliebenenversorgung, für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Die Beiträge zur KZVK werden für alle ständig Beschäftigten der Gesellschaft entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2023 auf 6,0 % (Vorjahr 6,0 %) der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte. Seit dem 1. Juli 2016 beteiligt die Gesellschaft ihre Arbeitnehmer, entsprechend dem Beschluss der AVR Bundeskommission vom 16. Juni 2016, an der Beitragserhebung. Die Hälfte des 5,2 % des zusatzversicherungspflichtigen Entgelts überschreitenden Anteils des Beitrags wird dabei vom Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers einbehalten. Die Summe der der Beitragserhebung zugrunde liegenden umlagepflichtigen Entgelte beträgt 4.408 TEUR (Vorjahr 4.254 TEUR). Bezüglich der Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus Zusagen, die vor dem 1. Januar 2002 (Umstellungsstichtag auf kapitalgedeckte Zusagen) von der Gesellschaft getätigt wurden, reicht das Vermögen der KZVK für eine vollständige Deckung nicht aus. Die Erfassung dieser Rentenansprüche und Rentenanwartschaften erfolgte ursprünglich in dem sog. Abrechnungsverband S der KZVK. Nach Zusammenlegung der bisher getrennten Abrechnungsverbände S und P der Pflichtversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 2020 sind zur Angleichung der Kapitaldeckung der beiden Abrechnungsverbände für einen Zeitraum von voraussichtlich 7 Jahren bis zum Jahr 2026 von den Beteiligten zusätzlich zu den Regelbeiträgen Angleichungsbeiträge zu leisten, die von der KZVK unter Berücksichtigung des im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 ermittelten Angleichungsbedarfs jährlich neu festgesetzt werden. Im Berichtsjahr 2023 beläuft sich der von der Gesellschaft zu leistende Angleichungsbeitrag auf 44.651,37 EUR. Die dann jeweils noch verbleibende von der KZVK nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte und der Gesellschaft mitgeteilte Barwertdifferenz als Bemessungsgrundlage für den Angleichungsbeitrag aus der ursprünglichen Zugehörigkeit zu dem Abrechnungsverband S beläuft sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 767 TEUR. Die Gesellschaft hat im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 vom Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB dahingehend Gebrauch gemacht, dass mittelbare Pensionsverpflichtungen gegenüber den Anspruchsberechtigten der KZVK bilanziert werden. Eine ertragswirksame (Teil-)Auflösung nach § 249 Abs. 2 Satz 2 HGB der in der Vergangenheit gebildeten Rückstellung aufgrund der Satzungsänderung bzw. Einführung des neuen Finanzierungssystems scheidet aufgrund der weiterhin bestehenden mittelbaren Altersversorgungsverpflichtung aus. Die Rückstellung muss auch im neuen Finanzierungssystem stetig auf Basis der weiterhin bei der KZVK bestehenden Unterdeckung fortgeschrieben werden. Der Ansatz der Rückstellung erfolgt mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 HGB. Die Ermittlung des Barwerts erfolgte dabei unter der Zugrundelegung eines geschätzten Ausgleichszeitraums von insgesamt 25 Jahren. Für das Jahr 2023 ist ein Abzinsungssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB von 1,82 % für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren zur Anwendung gekommen. Insgesamt wurde eine Rückstellung in Höhe von 831 TEUR gebildet. Finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB Die Gesamtsumme jährlicher, vertraglicher Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB beträgt 32 TEUR. Organe Organe der Gesellschaft sind: - Gesellschafterversammlung - Aufsichtsrat - Geschäftsführung Auf den Aufsichtsrat finden die Vorschriften des Aktiengesetzes gemäß 52 Abs. 1 GmbH Gesetz keine Anwendung. Dem Aufsichtsrat gehören an: Markus Strotmeier, Steuerberater - Vorsitzender Petra Lastering, Bankkauffrau Monika Schröer-Merker, Verwaltungsangestellte Christoph Schulze-Bilk, Landwirt - stellvertretender Vorsitzender Dieter Vollenbröker, Angestellter Der Aufsichtsrat hat keine Bezüge erhalten. Zum Geschäftsführer ist der Kaufmann Michael Niehues, Wettringen, bestellt. Die Angabe der Bezüge des Geschäftsführers entfällt unter Bezug auf § 286 Abs. 4 HGB. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 560.632,37 EUR einen Betrag von 553.000,00 EUR in die Gewinnrücklagen einzustellen und 7.632,37 EUR zuzüglich des Vorjahres Bilanzgewinn in Höhe von 5.495,95 EUR als Bilanzgewinn auszuweisen. 6. Anlagenspiegel
Wettringen, 31. Januar 2024 Michael Niehues, Geschäftsführer Vorstehender zur Offenlegung bestimmter und nach § 327 HGB verkürzter Jahresabschluss nebst Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Dem vollständigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der Marienheim Wettringen GmbH, Wettringen, haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Marienheim Wettringen GmbH, Wettringen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Marienheim Wettringen GmbH, Wettringen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.Januar bis zum 31.Dezember2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Marienheim Wettringen GmbH, Wettringen, für das Geschäftsjahr vom 1.Januar bis zum 31.Dezember2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. "
Münster/Westf., 26. Februar 2024 Beratungs-
und Prüfungsgesellschaft BPG mbH
Sven Homm, Wirtschaftsprüfer Reinhold Jucks, Wirtschaftsprüfer In der Gesellschafterversammlung vom 18. April 2024 wurde folgendes beschlossen:
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