Reutter
GmbH & Co. KG
Bad
Saulgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
270.980,10 |
253.866,10 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9.625,00 |
12.925,00 |
| II.
Sachanlagen |
248.705,10 |
228.291,10 |
| III.
Finanzanlagen |
12.650,00 |
12.650,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
369.645,31 |
438.576,76 |
| I.
Vorräte |
41.186,47 |
44.774,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
224.875,98 |
168.890,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
103.582,86 |
224.911,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.781,57 |
8.266,21 |
| Summe
Aktiva |
652.406,98 |
700.709,07 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
107.033,80 |
107.033,80 |
| I.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Rücklagen (gesamthänderisch gebunden) |
77.033,80 |
77.033,80 |
| B.
Rückstellungen |
70.257,39 |
92.648,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
475.115,79 |
500.276,80 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
750,00 |
| Summe
Passiva |
652.406,98 |
700.709,07 |
Anhang
Allgemeine Angabenzum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Reutter GmbH & Co. KG mit
Sitz in Bad Saulgau (Registergericht Ulm, HRA 726614 wurde
nach den Vorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften
mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er besteht aus der
Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang.
Komplementärin ist die Reutter Verwaltungs GmbH
(Registergericht Ulm, HRB 738773).
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen
sind zu Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige (und ggf.
außerplanmäßige) Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen werden linear über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet.GeringwertigeWirtschaftsgütermit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR werden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene, einzeln
vorgenommene Abwertungen Rechnung getragen. Hinsichtlich
des allgemeinen Kreditrisikos ist eine
Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem
Liefer- und Leistungsverkehr mit 1% gebildet worden.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 436.453,82
EUR (Vorjahr 452,0 TEUR). Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit mit mehr als einem
Jahr beträgt 38.661,97 EUR (Vorjahr 48,3 TEUR).
Der Gesamtbetrag mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 14,9 TEUR).
Von den Verbindlichkeiten sind durch Grundschuld 609
TEUR (VJ 609 TEUR),gesichert.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten von insgesamt 259.669,87 EUR
(VJ 320,6 TEUR). Weiterhin dienen die selbigen
Grundschuldeintragungen in Höhe von 58.496,92 EUR (VJ
63,7 TEUR) zur Besicherung einer fremden Verbindlichkeit.
Sonstige Angaben
Abweichend von der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist werden folgende Garantiezusagen
in den AGB der Gesellschaft gegeben:
·
Haltbarkeitsgarantie nach Steinschlagreparaturen: Die
Garantiezeit auf die Haltbarkeit der Steinschlagreparatur
von Verbundglasscheiben beträgt 30 Jahre. Sollte sich
das Ergebnis der Reparatur als fehlerhaft herausstellen und
die Scheibe infolgedessen an der reparierten Stelle weiter
reißen, hat der Auftraggeber folgenden Anspruch: Der
Auftraggeber ändert den erteilten Auftrag und
beauftragt den Auftragnehmer mit dem Austausch der Scheibe.
·
Dichtigkeitsgarantie nach Scheibentausch: Auf die
Dichtigkeit von neu eingebauten Verbundglasscheiben
gewährt die Gesellschaft 30 Jahre Garantie. Ein
Dichtigkeitsschaden liegt vor, wenn Wasser durch oder am
Rand der neu eingebauten Front- oder Heckscheibe ins
Fahrzeuginnere gelangt. In solchen Fällen erfolgt eine
Nachbesserung nur durch den Auftragnehmer. Im Falle von
Dichtigkeitsschäden trägt der Auftragnehmer die
Kosten der Nachbesserung jedoch nur bis zur Höhe des
ursprünglichen Rechnungsbetrages.
(Weitere Details zu den Garantiezusagen ergeben sich
aus den aktuell gültigen AGB der Gesellschaft)
Die Gesellschaft ist Anteilseigner der Reutter
Verwaltungs GmbH mit einer Stammeinlage von 25 T€, von
der die Hälfte einbezahlt ist. Es besteht eine
ausstehende Einlage in Höhe von
12,5 T€.
Als sonstige finanzielle Verpflichtungen, soweit
diese nicht in der Bilanz ausgewiesen sind, bestehen:
·
Verpflichtung aus abgeschlossenen Leasingverträgen
für Kfz in Höhe der verbleibenden monatlichen
Ratenzahlungen der vertraglichen Laufzeit mit insgesamt
netto 102,2 T€
·
Verpflichtung aus der Anmietung von
Geschäftsräumen in Höhe von netto
66 TEUR pro Jahr; der Vertrag kann mit einer Frist
von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden
· Verpflichtung
aus der Anmietung von Geschäftsräumen in
Höhe von netto
24 TEUR pro Jahr; vertraglich vereinbarte Laufzeit
bis 31.03.2024. Nach Ablauf der Mietzeit verlängert
sich das Mietverhältnis um jeweils ein Jahr, falls es
nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer
Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Mietzeit gekündigt
wird
·
Verpflichtung aus der Anmietung von
Geschäftsräumen in Höhe von netto
9,6 TEUR bis 30.06. des Folgejahres. Derr Vertrag
kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines
Kalendervierteljahres gekündigt werden
·
Verpflichtung aus der Anmietung von
Geschäftsräumen in Höhe von netto 4.8 TEUR
bis 31.12.2024 befristet.
·
Verpflichtung aus der Anmietung eines Parkplatzes in
Höhe von netto
1.2 TEUR bis 28.02. des Folgejahres; der Vertrag kann
mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden.
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 18 (Vj. 21:) Arbeitnehmer.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführung:
Reutter Verwaltungs GmbH, mit Sitz in Bad Saulgau,
vertreten durch deren Geschäftsführerinnen Traudl
Reutter (Großhandelskauffrau) und Iris Schöpf
(Soziologin M.A.).
Bad Saulgau, den 22. April
2025
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 22.4.2025.
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