FensterTechnik GmbH Neusinger-Christ
Lichtenau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.138,00 |
26.860,00 |
| I.
Sachanlagen |
26.138,00 |
26.860,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
174.363,28 |
94.786,99 |
| I.
Vorräte |
112.068,75 |
51.111,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.833,66 |
24.319,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
39.460,87 |
19.355,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.408,14 |
2.879,74 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
57.185,80 |
76.868,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
260.095,22 |
201.394,81 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
42.749,43 |
40.781,21 |
| III.
Bilanzverlust |
124.935,23 |
142.649,29 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
57.185,80 |
76.868,08 |
| B.
Rückstellungen |
7.903,89 |
8.015,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
252.191,33 |
193.379,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
260.095,22 |
201.394,81 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den
Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches, des
GmbH-Gesetzes und den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen
aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1. HGB.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Auf die Aufstellung einer gesonderten
Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom
25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) wurden wegen
Geringfügigkeit verzichtet.
Eine Anpassung der Vorjahresbeträge aufgrund der
erstmaligen Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl.
I S. 1102) im Geschäftsjahr fand gemäß Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht statt.
Gemäß § 19 Abs. 2 i. d. F. ab
01.01.2011 InsO liegt keine Überschuldung vor, da die
Fortführung des Unternehmens nach den Umständen
überwiegend wahrscheinlich ist.
I.
ANLAGEVERMÖGEN
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Abschreibungen erfolgen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche
Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
II.
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Die Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen
insgesamt 7.984,43 Euro (Vorjahr 4.957,22 Euro).
III.
KAPITAL
Das
gezeichnete Kapital entspricht dem Nennbetrag. Der
Verlustvortrag beträgt -124.935,23 Euro
(Vj. -157.056,64 Euro).
IV.
RÜCKSTELUNGEN
Die
sonstigen Rückstellungen werden so bemessen,
dass sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung tragen.
V.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert. Die Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter betragen insgesamt 0,00 Euro
(Vorjahr 2.982,00 Euro).
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
26.677,54 Euro
- Restlaufzeit bis 1 Jahr 4.881,64 Euro
- Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre 21.795,90 Euro
- Restlaufzeit über 5 Jahre 0,00 Euro
Sonstige Verbindlichkeiten 24.825,13 Euro
- Restlaufzeit bis 1 Jahr 24.825,13 Euro
- Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre 0 Euro
- Restlaufzeit über 5 Jahre 0,00 Euro
Alle weiteren sonstigen Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
C.
Sonstige Angaben
ANGABEN ÜBER DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG
Zu Geschäftsführern waren während des
gesamten Geschäftsjahres bestellt:
Armin Christ, Geschäftsführer, Lichtenau
Michaela Christ, Geschäftsführerin,
Lichtenau
Gemäß § 288 S. 1 HGB erfolgt keine
Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer.
D.
Ergebnisverwendung
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Auf die buchmäßige Überschuldung wird
hingewiesen.
Es wird von der Schutzklausel des § 325 Abs. 1
S. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Lichtenau, 16. März 2012
unterzeichnet von der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.03.2012 festgestellt.
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