Kohnle Treuhand GmbH
Bachstraße 44, 72669 Unterensingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Jürgen Dr. Gittel seit 11.1.2024 | Geschäftsführer |
Youlian Li seit 1.6.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kohnle Treuhand GmbHUnterensingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BilanzAktiva
AnhangBericht über den JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2020 Firma Kohnle Treuhand GmbH, 72669 Unterensingen Inhaltsverzeichnis A. Rechtliche Verhältnisse B. Entwicklung der wirtschaftlichen Grundlagen C. Steuerliche Verhältnisse D. Jahresabschluss E. Buchführung F. Jahresabschluss I. Bestandsnachweise, Ansatz, Bewertung und Gliederung II. Anhang G. Lagebericht Berichtsanhang Kontennachweise zum Jahresabschluss Anlagen Bilanz mit Kontennachweis Gewinn- und Verlustrechnung mit Kontennachweis Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung weitere Erläuterungen zu den Bilanzkonten Lagebericht Anlagespiegel I. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss 2020 A. Rechtliche Verhältnisse
Die Geschäftsführer sind allein vertretungsberechtigt. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB für die Geschäftsführer ist erteilt. B. Entwicklung der wirtschaftlichen Grundlagen für die letzten drei Geschäftsjahre 1. Größenmerkmale
Damit erfolgt die Einordnung in die Größenklasse nach § 267 I HGB als kleine Kapitalgesellschaft. 2. Wirtschaftliche Situation Die wirtschaftliche Situation des Betriebes im vergangenen Geschäftsjahr ergibt sich aus dem Jahresabschluss und dem Lagebericht. C. Steuerrechtliche Verhältnisse Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 UStG 1980. Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG. Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Körperschaft- und Gewerbesteuer vorgenommen. D. Jahresabschluss Bei Erstellung der Steuerbilanz wurden die handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften ebenso beachtet, wie die steuerlichen Vorschriften zur Gewinnermittlung. E. Buchführung Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Finanzbuchhaltung wird mit dem EDV-Buchführungs-System DATEV erstellt. Das Unternehmen erstellt die Grundlagen der Buchführung, insbesondere die Belege und die Grundbücher selbst. Es gibt die für die Erstellung der Buchführung erforderlichen Unterlagen zur EDV-mäßigen Verarbeitung weiter. F. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 I. Bestandsnachweise, Ansatz, Bewertung und Gliederung 1. Bestandsnachweise Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240 Abs. 1 HGB aufgestellt worden. a) Der Bestand des Anlagevermögens wurde überprüft. Die im Anlagebereich befindlichen Vermögenswerte sind in ihrer Entwicklung tabellarisch dargestellt. b) Die Bank- und Kassenbestände stimmen mit den jeweligen Abschlussbelegen überein. Über den Wert der Lieferantenverbindlichkeiten sowie Kundenforderungen liegt dem Unternehmen die entsprechende Saldenliste vor. c) Die in der Bilanz ausgewiesenen "Sonstigen Forderungen", "Sonstigen Verbindlichkeiten", "Rückstellungen" etc., werden im Anschluss nach den "Kontennachweisen zur Bilanz" als Anlage gesondert erläutert. 2. Ansatz Bei der Bilanzerstellung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und Bilanzierungsverbote des HGB ausnahmslos beachtet. Bilanzierungswahlrechte sind durchgängig im Sinne des steuerlichen Bilanzierungsgebots ausgeübt worden. 3. Bewertung Die Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (§ 252 Abs. 1 HGB). a) Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) b) Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) - going concern prinzip - c) Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) d) Prinzip der Vorsicht (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) e) Periodenabgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) sind beachtet worden. Die im Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang angegeben. 4. Gliederung Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. II. Der Anhang Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB. Darüber hinaus sind alle sonstigen im Handelsgesetzbuch und GmbH-Gesetz genannten Einzelvorschriften berücksichtigt, soweit die darzustellenden Sachverhalte vorliegen. G. LageberichtDer Geschäftsführer der Firma Kohnle Treuhand GmbH hat einen Lagebericht gem. § 289 HGB aufgestellt. Berichtsanhang Kontennachweise zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Diese Kontennachweise enthalten mehr Angaben als der "Anhang" im Sinne des § 284 HGB. Der eigentliche "Anhang" ist als Anlage beigefügt. (Die nachfolgenden zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des HGB). 1. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. 1.1 Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses. 1.1.1 Zusätzliche Angaben zur Ermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 II S. 2). 1.1.2 Gliederung (265 I S. 2) Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden entsprechend den neuen gesetzlichen Vorschriften befolgt. Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft zum 31.12.2019 wurden unverändert übernommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 1.2 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung 1.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II Nr. 1) 1.2.1.1 Bilanzierungsmethoden (§ 246 bis § 251) 1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstückslasten verrechnet worden. 3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. 5) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 6) Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden. 1.2.1.2 Bewertungsmethoden 1) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres, stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. 3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. 4) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tage der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. 5) Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibung, bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung, sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum Ansatz gekommen. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzungen sind nicht vorgenommen worden. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 6) Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden. 7) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf die Vorschriften des Handelsgesetzbuches. I. ALLGEMEINES Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden entsprechend den neuen gesetzlichen Vorschriften befolgt. Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft zum 31.12.2019 wurden unverändert übernommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 1. Aufstellung des Jahresabschlusses als Einheitsbilanz Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz Handelsbilanz = Steuerbilanz. Zwingende oder freiwillige Abweichungen haben sich nicht ergeben. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen. Die zugegangenen beweglichen Anlagegüter wurden im Berichtszeitraum nach Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer, in der Regel degressiv abgeschrieben. Die gem. § 7 Abs. 3 EStG mögliche Umstellung von der degressiven Abschreibung auf die gleichmäßige Verteilung des Restwertes auf die Restnutzungsdauer erfolgt in dem Jahr, in dem der Übergang zu einem höheren Abschreibungsbetrag führt, als die Fortführung der degressiven Absetzung. Von der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis € 410.-- gem. § 6 Abs. 2 EStG bzw. bis € 1 000.00 gem. § 6 Abs. 2a EStG wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Aus Vereinfachungsgründen wird im Anlagespiegel im Zugangsjahr gleichzeitig der Abgang im selben Jahr unterstellt. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken wurden berücksichtigt. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und entsprechend der steuerlichen Rechtssprechung bewertet. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist aus dem separaten Anlagespiegel zu entnehmen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden nicht. Hinsichtlich der anderen Verbindlichkeiten sind, soweit es sich nicht um Dienstleistungen handelt, über die allgemeinen Geschäftsbedingungen ausnahmslos Eigentumsvorbehalte vereinbart worden. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen nicht. IV. SONSTIGE ANGABEN Geschäftsführer waren im Berichtsjahr Herr Peter Kohnle sowie Herr Maximilian Kohnle. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht. Es bestanden folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern:
Unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode nach § 267 Abs. 5 HGB wurden im Berichtsjahr durchschnittlich beschäftigt:
Im Wirtschaftsjahr 2020 konnte die Gesamtleistung gegenüber dem Vorjahr wieder verbessert werden. Somit belief sich die Gesamtleistung im Jahr 2020 auf € 142.933,74 gegenüber dem Vorjahr mit € 110.357,00. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Abschreibungen in Höhe von € 12.545,33, verbleibt noch ein positives Jahresergebnis in Höhe von € 6.099,79 welches nach dem Beschluss der Gesellschafterversammlung auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Nach den Erkenntnissen im Zeitraum der Aufstellung des vorstehenden Jahresabschlusses, wird im laufenden Wirtschaftsjahr 2021 wieder mit einem ähnlich positiven Ergebnis zu rechnen sein. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2021 festgestellt. |
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