Five Star Group GmbHLiquidiert

06862 Dessau-Roßlau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 20467
Vorher
Easy Pic Library GmbH
Eingetragen
14.4.1997
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen, Körperpflegemitteln, Putz- und Reinigungsmitteln
Gegenstand
Erwerb und Verkauf eigener Immobilien, die Verwaltung eigener und fremder Immobilien sowie der Export und Import von Parfums und Kosmetika.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Vaclav Nejdir
seit 24.3.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25000
50.00%
25000
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Five Star Group GmbH

(vormals: Easy Pic Library GmbH)

essau-Roßlau

(vormals: Prien a. Chiemsee)

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012

Bilanz

AKTIVA
31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. UMLAUFVERMÖGEN 1.224,56 2.328,01
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1.063,30 1.022,50
II. Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
161,26 1.305,51
SUMME Aktiva 1.224,56 2.328,01
PASSIVA
31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. EIGENKAPITAL 384,34 1.204,80
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
- Nicht eingeforderte ausstehende
Einlagen
-12.782,30 -12.782,30
Eingefordertes Kapital 12.782,29 12.782,29
II. Bilanzgewinn 0,00 151,40
III. Bilanzverlust -12.397,95 -11.728,89
IV. buchmäßiges Eigenkapital 384,34 1.204,80
B. RÜCKSTELLUNGEN 700,00 600,00
C. VERBINDLICHKEITEN 140,22 523,21
SUMME Passiva 1.224,56 2.328,01

Anhang zum 31. Dezember 2012

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.1 HGB einzustufen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Gliederungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 2 HGB. Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung sind grundsätzlich aufbauend auf dem Vorjahresabschluss ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt worden (§ 252 Abs. 1 HGB).

Eine weitergehende Gliederung wurde abweichend von §§ 266, 275 HGB vorgenommen, als dies zur besseren Übersicht zweckmäßig war. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip; § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB).

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs.1 Nr. 3 HGB).

Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden (Verrechnungsverbot; § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen dienen, sind mit den Schulden zu verrechnen; entsprechend ist mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen zu verfahren (Verrechnungsgebot; § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Übersteigt der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände den Betrag der Schulden, ist der übersteigende Betrag unter einem gesonderten Posten zu aktivieren.

Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs.1 Nr. 4 HGB).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (zweifelhafte Forderungen) wurden durch Einzelwertberichtigungen ausreichend berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag passiviert worden. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch die Geschäftsführer:

Herr Alois Gastager, Prien am Chiemsee

Frau Iris Willer, München

Von den Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

Bocholt, den

Alois Gastager Iris Willer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung am 10. April 2014 festgestellt.

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