Erbringung von Dienstleistungen von Psychotherapeutinnen und -therapeuten, klinischen und Gesundheitspsychologinnen und -psychologen, ohne ärztliche Therapien
Baersus Medien GmbHLiquidiert
68165 Mannheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Wilhelm Hoffmann seit 18.10.2005 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Baersus Medien GmbH(vormals: Arktos Media GmbH)MannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG für das Geschäftsjahr 2010A. Allgemeine Angaben Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Geschäftsjahr nach den Vorschriften Handelsgesetzbuch in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB. Durch die Einbeziehung der Regelungen des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurden die im vergangenen Jahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht vollumfänglich fortgeführt. Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit haben wir die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Angaben und Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, insgesamt im Anhang aufgeführt. Auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG und dadurch bedingter Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben wir nach Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB verzichtet. B. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung der einzelnen Positionen werden die folgenden Grundsätze angewendet: 1. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Anlagegüter werden nach Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer i.d.R. linear aber auch degressiv abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von € 50,00 bis € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben; solche mit Anschaffungskosten bis € 50,00 werden mit der Anschaffung als Aufwand gebucht. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. 2. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeiten der Bestände ermittelt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. 3. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie die Material- und die Fertigungsgemeinkosten, die nach den steuerlichen Vorschriften aktivierungspflichtig sind. Für ungängige und technisch veraltete Erzeugnisse werden ausreichende Bewertungsabschläge vorgenommen. Die Erzeugnisse sind verlustfrei nach den Verhältnissen am Absatzmarkt bewertet. Handelswaren werden zu Anschaffunskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt und am Absatzmarkt, aber unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeiten der Bestände ermittelt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. 4. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet. 5. Die Bewertung der Kassenbestände sowie der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu Nominalwerten. 6. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt ab 2010 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Der Renten- und Gehaltstrend sowie die Fluktuation wurden dabei mit 0% berücksichtigt. Der ermittelte Betrag wird pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzins abgezinst, der sich bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren ergibt. Als Rechnungsgrundlagen dienten die Kommutationswerte des Aktivenbestandes aus "Richttafeln 2005G" von Dr. Klaus Heubeck, Köln. 7. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Langfristige Rückstellungen werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen werden jeweils gesondert unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" sowie "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. 8. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. 9. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlußstichtag zum Stichtagkurs umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren (bei Aktivposten) oder höher lagen (bei Passivposten). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in lokale Währung werden erfolgswirksam erfaßt und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. 10. Nach § 274a HGB werden eventuelle Latente Steuern nicht abgegrenzt. C. Erläuterungen zum Jahresabschluß I. Erläuterung der Bilanz 1. Anlagevermögen Entwicklung des Anlagevermögens in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr. 3. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben alle Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr. In der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" sind solche aus sozialer Sicherheit in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 0) und aus Steuern in Höhe von T€ 2 (Vorjahr: T€ 10) enthalten. II. Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufwendungen für Altersversorgung betrugen im Geschäftsjahr T€ 10 (Vorjahr: T€ 18). Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen betrugen im Geschäftsjahr T€ 0 (Vorjahr: T€ 1). III. Sonstige Angaben 1. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an:
2. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Mannheim, 20.12.2011 Baersus MEDIEN GmbH - Die Geschäftsführung -
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.12.2011 |
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