MF Verwaltung GmbHLiquidiert

64372 Ober-Ramstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 88543
Eingetragen
18.1.2010
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Malerbetrieb Flierl GmbH & Co. KG in Ober-Ramstadt

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MF Verwaltung GmbH

Ober-Ramstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 726,20 0,00
I. Finanzanlagen 726,20 0,00
C. Umlaufvermögen 12.500,00 12.574,51
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.500,00 78,37
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 12.496,14
Bilanzsumme, Summe Aktiva 13.226,20 25.074,51

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 11.685,82 23.982,69
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 25.000,00
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 -1.017,31
III. Bilanzverlust 814,18 0,00
B. Rückstellungen 1.500,00 500,00
C. Verbindlichkeiten 40,38 591,82
Bilanzsumme, Summe Passiva 13.226,20 25.074,51

Anhang


A. Allgemeine Angaben

Gemäß § 264 Abs. 2 HGB vermittelt der vorliegende Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Umstände, die dem entgegenstehen, waren zum Aufstellungszeitpunkt nicht bekannt.


B. Angaben zu den angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs.1 Nr.2 HGB).

Auf die Posten der vorliegenden Bilanz wurden folgende Bilanzierungs- bzw. Bewertungsmethoden ange­wendet:

Anlagevermögen

Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Teilwert bewertet. Gründe für eine Wert­aufholung bei Finanzanlagen haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet worden.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung entsprechend der handels­recht­lichen Vorschriften zum Erfüllungsbetrag gebildet und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen abgezinst.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Zum 01.01.2010 hat sich aus dem Übergang zur Bewertungsmethodik des BilMoG kein Unterschiedsbetrag ergeben.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen (Erfüllungsbetrag) passiviert.


C. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz

Anlagevermögen

Der Beteiligungsansatz wurde entsprechend der Veränderung innerhalb der Bilanz der Malerbetrieb Flierl GmbH & Co. KG spiegelbildlich gebucht. Dieses Buchungsverhalten verstößt nicht gegen das Anschaffungskostenprinzip, da es sich bei der Position um einen entnahmefähigen Anspruch handelt.


D. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wurde im gesamten Geschäftsjahr von Herrn Matthias Flierl, Malermeister, wahrgenommen.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Befreiung ist im Handelsregister eingetragen.
 

E. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung der Gesellschaft schlägt folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss des laufenden Jahres wird mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr zusam­men­gefasst.

Der entstandene Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

64372 Ober-Ramstadt, den 28. Dezember 2011




(Matthias Flierl)
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.

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