SDP
Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals: sander Digital
Pictures GmbH)
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
144.925,50 |
306.186,53 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
56.618,00 |
58.190,00 |
| II.
Sachanlagen |
88.305,50 |
126.641,50 |
| III.
Finanzanlagen |
2,00 |
121.355,03 |
| B.
Umlaufvermögen |
201.844,01 |
254.478,98 |
| I.
Vorräte |
105.436,10 |
95.798,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
95.162,06 |
156.789,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.000,00 |
25.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.245,85 |
1.890,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
588,27 |
135,20 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
355.115,52 |
114.180,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
702.473,30 |
674.981,36 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
83.308,78 |
83.308,78 |
| III.
Bilanzverlust |
468.424,30 |
227.489,43 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
355.115,52 |
114.180,65 |
| B.
Rückstellungen |
476.012,02 |
468.790,84 |
| C.
Verbindlichkeiten |
226.461,28 |
206.190,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
226.461,28 |
206.190,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
702.473,30 |
674.981,36 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
Firma lt. Handelsregister: SDP
Abwicklungsgesellschaft mbH
Sitz der Gesellschaft: Köln
Registergericht: AG Köln
Registernummer: HRB 10982
Sonstige allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Sander Digital Pictures GmbH
zum 31. Dezember 2017 ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert worden.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft hat gem. § 264 Abs. 1 Satz 4
HGB auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Das Anlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und überwiegend nach
der linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis Euro 410,00
werden in voller Höhe abgeschrieben.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten angesetzt. Anhaltspunkte zur
Bewertung mit dem geringeren beizulegenden Wert lagen nicht
vor.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt. Ausfallrisiken wurde durch Bildung von Einzel-
und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Der Wertansatz der "sonstigen Rückstellungen"
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung. Der Ansatz erfolgt zum
Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) passiviert.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Umlaufvermögen
Die Posten für die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände
beinhalten keine Beträge mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr. In diesen Posten sind keine
Forderungen gegen Gesellschafter enthalten.
Aktive latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen höheres
Ergebnis.
Von der Möglichkeit, einen Aktivposten für
latente Steuerbeträge zu bilden, wurde kein Gebrauch
gemacht.
Rückstellungen
Angaben zur Pensionsrückstellung
Die Pensionsrückstellung wird
versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung
biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck
2005 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected-Unit-Credit- Methode) ermittelt. Zukünftig
erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der
Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt.
Gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind
Verpflichtungen aus unmittelbaren Pensionszuzusagen in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen.
Die Abzinsung erfolgt nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB bis
2015 mit einen durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten
sieben Jahr, ab 2016 der letzten zehn Jahre. Für die
Berechnung zum Bilanzstichtag 31.12.2017 wird ein
Rechnungszins von 3,68 % zugrunde gelegt.
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung mit dem
10-Jahresdurchschnitt und der Bewertung mit dem
7-Jahresdurchschnitt beträgt Euro 56.969,00 und ist
mit einer Ausschüttungssperre belegt (§ 253 Abs.
6 HGB).
Der Unterschiedsbetrag durch die Bewertungsumstellung
zum 01.01.2010 (erstmalige Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes) i.H.v. Euro 30.984,00
wurde gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB auf 15 Jahre
verteilt. Folglich wurde die Rückstellung aus dem
Anpassungsbetrag um Euro 2.066,00 erhöht. Der
verbleibende noch nicht zugeführte Anpassungsbetrag
beträgt zum 31.12. des Berichtsjahres Euro 14.456,00.
Eine Saldierung mit den im Umlaufvermögen zur
Sicherung der Pensionsverpflichtung ausgewiesenen
Wertpapieren nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB kommt nicht
in Betracht, da keine Verpfändung zu Gunsten des
Pensionsberechtigten vereinbart wurde.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2017 ermittelt sich wie
folgt:
|
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Pensionszusage gem. Gutachten
|
|
484.910,00
|
./. noch nicht
verrechneter Anpassungsbetrag (Art. 67 Abs. 1 Satz 2
EGHGB)
|
|
14.456,00
|
Bilanzansatz zum
31.12.2017
|
|
470.454,00
|
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden gebildet
für noch ausstehende Rechnungen und
Jahresabschlusskosten.
Die Bewertung erfolgte gem. § 253 Abs. 1 Satz 2
mit dem Erfüllungsbetrag, eine Abzinsung nach §
253 Abs. 2 Satz 1 HGB kommt nicht in Betracht, da es sich
ausschließlich um kurzfristige Rückstellungen
mit Laufzeiten bis zu einem Jahr handelt.
Verbindlichkeiten
Es werden keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren ausgewiesen.
IV. sonstige Angaben
Arbeitnehmeranzahl
Im abgelaufenenen Geschäftsjahr wurden
durchschnittlich 18 Arbeitnehmer beschäftigt.
Anteilsbesitz (§ 285 Nr. 11 HGB)
Name
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Sitz
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Beteiligung
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Eigenkapital 1)
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Jahresergebnis 1)
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Sander Imaging GmbH
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Düsseldorf
|
100%
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0,00 €
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-50.957,03 €
|
Sander Media GmbH
|
Frankfurt
|
100%
|
65.109,82 €
|
-14.289,08 €
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1) Eigenkapital und
Jahresergebnis beziehen auf den letzten
festgestellten Jahresabschluss 2016.
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Geschäftsführung
Geschäftsführer ist:
Herr Rolf D. Röder
Köln, den 05. Oktober 2018
gez. Rolf Röder
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.10.2018 festgestellt.
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