KPH Grundstücksgesellschaft mbHLiquidiert

07749 Jena, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 505823
Eingetragen
2.9.2010
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
ist der Erwerb, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Schatz
seit 31.3.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Simone Kühne
Jena
85.000 €
85.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

KPH Grundstücksgesellschaft mbH

Weimar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen   468946,02   478490,58
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00   0,00  
II. Sachanlagen 468946,02   478490,58  
III. Finanzanlagen 0,00   0,00  
B. Umlaufvermögen   10882,99   7264,20
I. Vorräte 0,00   0,00  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 284,42   141,03  
III. Wertpapiere 0,00   0,00  
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10598,57   7123,17  
C. Rechnungsabgrenzungsposten   0,00   0,00
Summe Aktiva   479829,01   485754,78

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   90841,65   95122,06
I. Gezeichnetes Kapital 100000,00   100000,00  
II. Kapitalrücklage 0,00   0,00  
III. Gewinnrücklagen 0,00   0,00  
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -4877,94   -1413,68  
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -4280,41   -3464,26  
B. Rückstellungen   0,00   2000,00
C. Verbindlichkeiten   388987,36   388632,72
D. Rechnungsabgrenzungsposten   0,00   0,00
Summe Passiva   479829,01   485754,78

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Firma KPH Grundstücksgesellschaft mbH wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Handelsbilanz entspricht auch der Steuerbilanz (=Einheitsbilanz), da bei der handelsrechtlichen Bewertung der Bilanzpositionen die steuerrechtlichen Vorschriften beachtet wurden und eingehalten werden konnten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Bilanz wurde entsprechend den Vorschriften des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB gegliedert. Aufbau und Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr. Die Wertansätze aus der Bilanz zum 31. Dezember 2012 wurden unverändert übernommen.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft und somit nicht prüfungspflichtig.

B. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden; § 284 Abs. 2 HGB

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. § 253 Abs. 1 HGB.

Abschreibungen wurden linear vorgenommen.

Bei der Bemessung der Rückstellungen und der sonstigen Verbindlichkeiten ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.

§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, § 249 Abs. 1 HGB.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB.

C. Angaben zu den Verbindlichkeiten; §§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 7970,20 €

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: 379617,16

Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind: keine

Art und Form der Sicherheiten: entfällt

D. Eventualverbindlichkeiten; §§ 251 u. 268 Abs. 7 HGB

bestanden nicht

E. Sonstige Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz

siehe Anlagen- und Abschreibungsverzeichnis

F. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführer; § 285 Nr. 10 HGB

Ingo Hölzig, Weimar

2. Forderungen gegenüber Gesellschaftern; § 42 Abs. 3 GmbHG

keine

3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern; § 42 Abs. 3 GmbHG

keine

 

Weimar, den 29. Dezember 2014

Ingo Hölzig

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.12.2014

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