F.C.N.
Bauunternehmen GmbH
Zirndorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.282.598,63 |
4.430.190,63 |
| I.
Sachanlagen |
4.277.598,63 |
4.425.190,63 |
| II.
Finanzanlagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.526.005,41 |
2.416.441,23 |
| I.
Vorräte |
2.850.572,46 |
1.593.111,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
530.288,86 |
551.734,33 |
| davon
gegen Gesellschafter |
40.322,44 |
22.666,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
145.144,09 |
271.595,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
124.279,66 |
43.880,40 |
| davon
Disagio |
107.781,30 |
37.670,84 |
| Aktiva |
7.932.883,70 |
6.890.512,26 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.527.870,86 |
1.346.796,89 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.334.296,89 |
1.152.538,71 |
| III.
Jahresüberschuss |
181.073,97 |
181.758,18 |
| B.
Rückstellungen |
1.243.300,97 |
1.496.581,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.161.711,87 |
4.047.133,41 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
37.011,68 |
| Passiva |
7.932.883,70 |
6.890.512,26 |
Anhang
F.C.N. Bauunternehmen GmbH, Zirndorf
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
I.
Allgemeine Angaben
Die F.C.N. Bauunternehmen GmbH hat ihren Sitz in
Zirndorf. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Fürth
unter HRB 17284 geführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
aufgestellt worden.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und hat
größenabhängige Erleichterungen bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wird von der Fortführung des
Unternehmens und damit dem Ansatz zu
Fortführungswerten ausgegangen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rückstellungen, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die Rückstellungen
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet
(§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Aktiva
Anlagevermögen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear
vorgenommen.
Die Abschreibungszeiträume basieren auf der
jeweils voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die unterjährig erworben wurden,
werden zeitanteilig abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Jahr des
Zugangs abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden
Wert bewertet.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden unter Beachtung des
Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Nennwert
angesetzt.
Passiva
Die Rückstellungen wurden nach Maßgabe des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gemäß
§ 253 Abs. 1 HGB.
Die Sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen mit den
Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.
Beträgt ihre Restlaufzeit mehr als ein Jahr, werden
die Rückstellungen mit einem der jeweiligen
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im
Wesentlichen Versicherungen.
Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital beträgt
€ 25.000,00 und ist zur Hälfte eingezahlt.
Sonstige Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen
Gewährleistungsverpflichtungen, Aufbewahrungskosten
sowie Aufwendungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen 2022.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
€ 171.082,81 (Vorjahr: 2.210.687,75)
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
€ 1.602.999,44 (Vorjahr:
€ 241.976,28).
In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von € 0,00 enthalten (Vorjahr: €
37.011,68).
VI.
Sonstige Angaben
Belegschaft
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 10 Mitarbeiter (Vorjahr 9).
Geschäftsführung
Geschäftsführer ist Herr Kürsat
Cakiray.
Er hat Alleinvertretungsbefugnis und ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in
Höhe von € 181.073,97 zusammen mit dem
Gewinnvortrag in Höhe von € 1.334.296,89 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Zirndorf, 25. Juni 2024
gez.
Kürsat Cakiray, (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2024
festgestellt.
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