CS Versorger GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hermann Dr. Riess seit 15.1.2025 | Geschäftsführer |
Gabriele Maraß seit 23.1.2020 | Prokura |
Christian Anton Götz seit 17.12.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 9.30% | |
| 9.30% | |
| 9.30% |
| Name | Anteil |
|---|---|
CitrinSolar GmbHEigenbeteiligung | 9.30% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
5 von 11 Anteilseignern sichtbar
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CitrinSolar GmbHMoosburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres 20231. Grundlagen des Unternehmens 1.1. Geschäftsmodell 1.1.1. Geschäftszweck Die CitrinSolar GmbH, Moosburg, Landkreis Freising, (CitrinSolar) produziert seit der Gründung 2002 in Moosburg hocheffiziente Systemlösung für die Energiebranche. Unveränderte Schwerpunkte der Tätigkeit der CitrinSolar sind die selbsthergestellten solarthermischen Kollektoren und Heizungsspeicher als auch die schlüsselfertig installierten Photovoltaiksysteme sowie Ingenieursdienstleistungen rund um Wärme, Strom und Mobilität. Die CitrinSolar führt den Betrieb im Wesentlichen auf dem von der Schwester- und Beteiligungsgesellschaft CS Grund- und Gebäude Verwaltungs GmbH + Co. KG, Moosburg a.d.Isar, Landkreis Freising (CS Grund) angemieteten Grundbesitz sowie auf einem eigenen Erweiterungsgrundstück mit einer Produktionshalle für Solaranlagen. Die CitrinSolar ist mit 100 % an der CS Versorger GmbH, Moosburg (Versorger) sowie mit 70 % an der Trinergy GmbH, Moosburg (Trinergy) beteiligt. Die Versorger erbringt regenerative Energieversorgungsdienstleistungen an die von der CS Wohnbau UG (haftungsbeschränkt) + Co. KG, Moosburg (CS Wohnbau) neben dem Betriebsstandort errichtete und vermarktete Sonnensiedlung sowie die CitrinSolar. Die Trinergy erbringt energietechnische Beratungsdienstleistungen an Dritte. Gesellschafter haben sich zudem unter PV 11 GbR, Moosburg zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Hallendächern der CitrinSolar und CS Grund zusammengeschlossen. Diese Unternehmen bilden die Firmengruppe CitrinSolar. Die Firmengruppe CitrinSolar hält sämtlichen betrieblichen Grundbesitz und Produktivanlagen in eigenem Vermögen. Ins Leitbild stellt das Unternehmen seine Kunden und Mitarbeiter, ein nachhaltiges Produkt für Mensch und Umwelt und effiziente Systemlösungen. 1.1.2. Betrieb und Produktion Die weiterhin hohe Nachfrage nach Puffer- und Kombispeicher konnte auch mit durchgängigem 2-Schicht-Betrieb und Einstellung von zusätzlichen Mitarbeitern und Leihpersonal nicht gedeckt werden. Dadurch waren längere Lieferzeiten für die Kunden die Folgen, die sich zum Jahresende hin entspannten. Kleinere Effizienzsteigerungen werden am jetzigen Standort weiterhin ausgearbeitet und umgesetzt. Allerdings sind diese aufgrund von Platzproblemen nur im geringen Umfang möglich. Die im Februar 2023 umgesetzte Automatisierung im Solarthermie-Bereich steigerte nach kurzer Erprobungsphase die Produktionseffizienz bei der Fertigung von Flachkollektoren. 1.1.3. Beschaffung Die Beschaffungssituation entspannte sich gegenüber dem Vorjahr, wodurch gerade in den letzten beiden Quartalen Material in allen Bereich in ausreichender Menge zur Verfügung stand. Die Einkaufspreise stabilisierten sich in 2023. Es war jedoch weiterhin unrealistisch, Einkaufspreise auf einem Niveau von 2021 oder gar 2020 zu erzielen. Die Vermeidung von Produktionsstillstand durch Abriss von Lieferketten, konnte durch vorausschauende Planung und intensiven Dialog mit unseren Partnerlieferanten zu jeder Zeit vermieden werden. Aufgrund der nachlassenden Auftragseingänge im Herbst 2023 reagierte die Unternehmensführung und ordnete den koordinierten Abbau des Lagerbestands an. Dieser konnte bis zum Jahresende deutlich gesenkt werden. Teilweise werden zur Leistungserbringung bei Bedarf auch Fremddienstleistungen durch Subunternehmer herangezogen. 1.1.4. Investitionen Die Gesellschaft hatte im Jahr 2022 eine Fabrik- und Neubauplanung in Auftrag gegeben welche vom Generalübernehmer in 2023 an die Gesellschaft abgerechnet wurden. Die Beauftragung zum Bau wurde allerdings in 2023 von der CS Grund vorgenommen. Entsprechend wurden die Planungskosten der Gesellschaft von T€ 1.296 an die CS Grund abgerechnet. Wesentliche Investition im Jahr 2023 war nach dem nicht Zustandekommen der Drittfinanzierung des Neubaus durch die CS Grund, eine Finanzinvestition mit einem Mieterdarlehen als sonstige Ausleihung an die CS Grund im Gesamtvolumen zum Stichtag von € 4,5 Mio. Diese entfällt mit T€ 320 auf eine im Vorjahr bestehende Forderung, mit T€ 1.296 auf die bezahlten Planungskosten und mit T€ 2.896 auf die Vorfinanzierung im Jahr 2023. Aufgrund der Erhöhung der Mitarbeiterzahl sowie dem Ausbau der Automatisation und Digitalisierung wurde in Hard- und Software investiert. Das Projekt Solarfertigungsstraße wurde aufgrund von Lieferverzögerungen erst im Jahr 2023 fertiggestellt. Hierfür wurde bereits im Jahr 2021 eine Anzahlung geleistet. Das Gesamtinvestitionsvolumen belief sich auf T€ 274 was im Jahr 2023 über ein Sale and Lease back Geschäft finanziert wurde. 1.1.5. Finanzierungsmaßnahmen Die CitrinSolar hat mit genehmigten Wertpapierprospekt vom 22.11.2023 eine Inhaber-Schuldverschreibung (Anleihe) im Gesamtnennbetrag von bis zu 30 Mio. € zum Emissionstag 01.01.2024 emittiert. Der Wertpapierprospekt wurde von der Luxemburgischen Wertpapieraufsichtsbehörde gebilligt und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) notifiziert. Die Anleihe ist am 31.12.2029 endfällig und wird ab dem 01.01.2024 bis zum Endfälligkeitstag jährlich mit einem festen Zinssatz von 8 % p.a. verzinst. Die Anleihe begründet unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten der CitrinSolar. Die Mittelverwendung der Nettoemissionserlöse war über die Finanzierung des Neubaus durch Weiterleitung als Ausleihung an die CS Grund hinaus, für den Erwerb von Produktionsmaschinen und Anlagen für den neuen Produktionsstandort, sowie für Wachstumskapital vorgesehen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 wurden 263 T€ an Anleihekapital mit Zuschuss von 4 T€ an Mitarbeiter eingeworben. Die Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen des Geschäftsjahres wurden aus dem Cashflow getätigt. Die laufenden Kredite wurden planmäßig getilgt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht zur Besicherung von Verbindlichkeiten abgetreten. Die Gesellschaft betreibt kein Factoring. 1.1.6. Personal- und Sozialbereich Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter stieg im Jahr 2023 an. Im Jahresdurchschnitt lag die Zahl der Mitarbeiter bei 137 (118). Für Bedarfsspitzen wurde regelmäßig auf Leihpersonal zugegriffen. 1.1.7. Vertrieb Der Vertrieb unserer Produkte erfolgt unverändert in einem größeren aber regionalen Umfeld sowie auch im D-A-CH Bereich. Der Vertrieb erfolgt im Wesentlichen über eine eigene Außendienst Mannschaft. 1.2. Forschungs- und Entwicklungsbericht Im Bereich der selbsthergestellten Kollektoren und Heizungsspeicher wurde eine neue Aufdachaufstellung der Kollektoren entwickelt. Ziel bei diesem Projekt ist eine höhere Montagegeschwindigkeit bei reduzierten Kosten zu erzielen. Diese Aufdachaufstellung wurde im Berichtsjahr erfolgreich eingeführt. Darüber hinaus wurde für die Unterkonstruktion ein optimierter Schienenverbinder entwickelt. Im Bereich der Heizungsspeicher Behältertechnik wurde die Entwicklung des WP-Fresh ecoline, der Wärmenetz Übergabespeicher und das Kältespeicherportfolio vorangetrieben. Der WP-Fresh ecoline ist ein hocheffizienter Puffer, insbesondere für Wärmepumpenanwendungen, der mit einer Frischwasserstation für Trinkwasser ausgestattet ist. Dieser Speicher stellt eine kosteneffiziente Alternative gegenüber konventionellen Trinkwasserspeichern dar, der auch bei geringsten Platzverhältnissen, hygienisches Trinkwasser bereitet. Beim Wärmenetz Übergabespeicher rückt durch die wachsenden Wärmenetzanwendungen in Deutschland die Wärmespeicherung und -übertragung immer mehr in den Vordergrund. Der CitrinSolar Übergabespeicher vereint sowohl die Wärmespeicherung als auch die -übertragung. Durch dezentrale Pufferspeicher im Wärmenetz können so intelligente Steuerungen greifen, die die Netzverluste senken und Spitzen abpuffern. Die Überarbeitung des Kältespeicherportfolio betrifft Kälte- bzw. Klimaanwendungen, die in den vergangenen Jahren einen großen Zuwachs erfuhren. Durch die Überarbeitung spielen Kältespeicher, die sich von konventionellen Wärmespeichern unterscheiden, eine dominantere Rolle. Im Zuge der Portfolio Überarbeitung stellt sich das Unternehmen in diesem Bereich durch eine höhere Vielfalt an Kältespeichern, die spezifisch auf Kundenwunsch gefertigt werden können, besser auf. Zusätzlich wurden verstärkt Marketingmaßnahmen für diesen Produkttyp veranlasst. Neben den Entwicklungen der Speichertypen spielt die Dämmung der Behälter eine wesentliche Rolle. Laut Verbandsinformation könnte sich in den nächsten Jahren die Energieeffizienzklasse der Behälter von C auf B ändern. Hierfür ist eine bessere Dämmung der Speicher notwendig. Eine Änderung auf EU-Ebene würde frühestens 2025 greifen. Um möglichst einen Wettbewerbsvorteil zu erarbeiten, begann CitrinSolar bereits in 2023 mit der Weiterentwicklung der aktuellen Dämmung. Bei den schlüsselfertigen Photovoltaiksystemen kommt die Entwicklung des optimierten Schienenverbinders ebenfalls zum Einsatz. Im Bereich Ingenieursdienstleistungssektor konnte weiteres Expertenwissen in den Bereichen Wärmenetze, integrale Energiekonzepte und E-Mobilität aufgebaut werden. Die Erkenntnisse fließen dabei in die Produktentwicklung der CitrinSolar-Komponenten. Wir beantragen gegebenenfalls Förderungen durch Forschungszulage und Forschungszuschüsse. 1.3. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Den allgemeinen Gesetzen und Richtlinien im Bereich Umweltschutz werden wir gerecht. Darüber hinaus waren keine zusätzlichen Investitionen oder Maßnahmen im Geschäftsjahr 2023 erforderlich. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Rahmenbedingungen 2.1.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) fiel in 2023 gegenüber 2022 (Abbildung 1). Im zweiten und dritten Quartal 2023 stagnierte die Wirtschaftsleistung im Vergleich zum Vorjahr und sank dann im vierten Quartal. Laut ifo sind zwei aufeinander folgende Quartale, in denen das BIP sinkt, ein starker Indikator für eine beginnende Rezession. Abbildung 1 zeigt den Verlauf des Bruttoinlandsprodukts der letzten Jahre.
Abbildung 1: Verlauf des Bruttoinlandsprodukts in den vergangenen Jahren (Destatis) Die Wirtschaftsleistung in Industrie und im Bau reduzierte sich im Oktober um 0,5 % respektive 2,2 %. Gegenüber 2022 erhöhten sich die Verbraucherpreise um 5,9 %. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2023 stabil trotz der vergangenen Krisen, wie etwa die Milliardenhilfe zur Reduzierung der Energiepreise. Jedoch trübt insbesondere der angeordnete Sparkurs, u.a. wegen dem 60 Mrd. € Haushaltsloch, den Ausblick für 2024. 2.1.2. Branchenentwicklung Die Bundesregierung trat 2015 dem Pariser Klimaabkommen bei. Darin wurde festgehalten, die CO 2 -verursachte Erderwärmung einzubremsen. Mehr als 70 % des CO 2 -Ausstoßes in Deutschland entfällt auf den Wärmesektor, insbesondere auf die veralteten Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden (Destatis 2024). Als Folge zum Abkommen wurde im Jahr 2019 ein Förderprogramm zur Erneuerung von Heizungsanlagen auf den Weg gebracht. Diese Förderung lief im Corona-Jahr 2020 erfolgreich an. Abbildung 2 zeigt den Absatz der Wärmeerzeuger zwischen 2014 und 2023.
Abbildung 2:Hohe Absatzentwicklung der Wärmeerzeuger in Deutschland insbesondere seit 2020 (BDH 2024) Die Grafik stellt deutlich den zunehmenden Ausbau an erneuerbaren Heizungen dar - wie etwa bei Biomassesystemen oder Wärmepumpen. Mit dem Regierungswechsel im Jahr 2021 wurde eine Novellierung der etablierten Förderung angestoßen, um bis 2045 Klimaneutralität im Bereich der Wärmeversorgung zu erreichen. So müssen seit Januar 2024 alle Neubauten mindestens 65 % der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen. Mit dem Gebäudeenergiegesetz und der damit verbundenen Bundesförderung für effiziente Gebäude müssen auch Bestandsgebäude umgerüstet werden. Hierfür sind Förderquoten von bis zu 70 % festgelegt worden. Derzeit erzeugen über 29 Mio. Bestandsgebäude Wärme mit fossilen Erzeugern (Destatis 2019). Angesichts der gesetzlich verankerten Transformationspläne (Fördergelder in 2024 für Heizungstausch: 16 Mrd. €) stellt dies eine nachhaltige und gesicherte Wachstumsmöglichkeit für die CitrinSolar GmbH dar. Zum Leidwesen der Heizungsindustriebranche und deren Verbänden wurde die sehr gut ausgestatte Förderung durch kontroverse politische Diskussionen in den Medien in ein negatives Licht gerückt. Die medienwirksame Auseinandersetzung mit dem sogenannten "Heizungsgesetz" verunsicherte allen voran die Verbraucher in der Bundesrepublik. Dies lässt sich unter anderem an dem Rekordabsatz von konventionellen Ölheizungen in 2023 erkennen (Abbildung 2), der dadurch unnötigerweise auf einem 10-Jahres-Hoch gipfelte. Leider hat sich die Einführung des "Heizungsgesetzes" in 2023 derart verzögert, dass das Programm erst Ende Februar 2024 anlief. Es war also bis zum I. Quartal 2024 nicht möglich Förderungen für eine Heizungserneuerung, die gesetzlich initiiert ist, überhaupt abzugreifen. Erschwerend hinzu kommt, dass Förderungen nicht mehr bei der BAFA beantragt werden, sondern nun über die KfW laufen. Dadurch haben sich nicht nur die kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner geändert, sondern auch der Prozess an sich. Bedingt durch Anlaufschwierigkeiten im Prozess und in der Bearbeitung wird es bei der Beantragung zu vielen Rückfragen und damit hohen Klärungsbedarf führen, wodurch Anträge verzögert werden. 2.2. Geschäftsverlauf der Gesellschaft Die CitrinSolar profitierte in allen Geschäftsbereichen von der sehr guten Auftragslage, die jedoch gegenüber 2022 aufgrund des "Heizungsgesetzes" bereits sank. Im Jahr 2022 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das sogenannte Heizungsgesetz angestoßen. Dies führte bereits damals zu großen Verunsicherungen in der Bevölkerung. Aufgrund der außerordentlichen Lage (Ukraine-Krise) und der Kritik an der politischen Umsetzung wurde die Novellierung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) bis 2023 zurückgestellt. Leider verunsicherte die medial geführte Debatte die Bevölkerung, wodurch die Nachfrage nach Wärmeerzeugern in 2023 rückläufig wurde. Durch den hohen Auftragsüberhang aus dem vorhergehenden Jahr waren jedoch die Auftragsbücher über 2023 hinweg außerordentlich gut gefüllt. Im Berichtsjahr 2023 wurde so der höchste Umsatz in der Firmenhistorie erwirtschaftet. Der Markt für Heizungsbehälter veränderte sich 2023 (BDH 2022 und 2023) wie folgt: Heizungsbehälter in Stück: 2023 gegenüber 2022
In den Jahren 2021 bis 2023 kam es wegen Materiallieferengpässen, der sehr hohen Marktnachfrage und dem Fakt, dass bei jedem Heizungstausch ein Behälter benötigt wird, zu sehr angespannten Lieferzeiten. Von Bestellung bis zur Lieferung vergingen über 12 Monate, was sehr außergewöhnlich für die Heizungsbranche war. Übliche Lieferzeiten für einen Behälter sind zwei bis drei Wochen. Diese Lage bedingte einen sehr großen Auftragsaltbestand, der im Jahr 2023 allmählich abgebaut wurde. Die Normalisierung der Lieferzeiten gerade zum Jahresende hin war nur möglich, da neue Aufträge durch die geführte Debatte um das Heizungsgesetz nachließen. Die eigene Behälterproduktion lief, wie auch im Jahr 2022, an der Auslastungsgrenze, sodass keine wesentliche Absatzsteigerung in 2023 möglich war. In Summe ging deutschlandweit der Kollektormarkt im Vergleich zu 2022 zurück: Bruttokollektorfläche in m 2 : 2022 gegenüber 2023
Hohe Auftragseinbrüche mussten laut Branchenverband neben der Solarthermie auch die Wärmepumpe (-60 %) und die Biomasse (-80 %) verbuchen. Trotz der dynamischen Marktsituation konnte CitrinSolar, wie in den Jahren zuvor, den Marktanteil bei solarthermischen Flachkollektoren weiterhin steigern. Der Umsatz bei den solarthermischen Flachkollektoren ging gegen die Marktentwicklung nur um 30 % zurück. Ein wesentlicher Schlüssel zu diesem Erfolg ist die erbrachte Dienstleistung, wie etwa Dachmontagen sowie eine intensive vertriebliche und technische Beratung bei Großhandel und Handwerk. Ein weiterer Wachstumsbereich im Unternehmen ist die Sparte Photovoltaik. Nach einer Steigerung von 2021 auf 2022 um 88 % fiel das Jahr 2023 nochmals besser aus. Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Umsatz mehr als verdoppelt. CitrinSolar tritt als Komplettanbieter auf. D.h. von der Planung, Genehmigung, Lieferung, Montage bis zur Inbetriebnahme erhält der Kunde alles aus einer Hand. In Summe stieg deutschlandweit der PV-Markt im Vergleich zu 2022 um eine verbaute Leistung von rund 7 GWp mit 85 % an (Abbildung 3), sodass die Veränderung bei CitrinSolar mit rund 150 % deutlich über der Marktentwicklung lag.
Abbildung 3: Der Markt für Photovoltaik stieg insbesondere in dem Zeitraum zwischen 2022 und 2023 rapide an Das Unternehmen konnte aufgrund der genannten Faktoren die Umsatzerlöse 2023 gegenüber dem Vorjahr um 11,7 % steigern. 2.3. Lage des Unternehmens 2.3.1. Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Beurteilung der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage zum 31. Dezember 2023 ergibt sich aus dem nachfolgenden Mehrjahresvergleich (Finanzielle Leistungsindikatoren).
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Stichtag 31.12.2023 war positiv zu beurteilen. Das Unternehmen hat im Geschäftsjahr 2023 insgesamt ein deutlich besseres, als das erwartete leicht positive, Ergebnis erzielt. Der Umsatz ist etwas mehr als erwartet gestiegen. Die erwarteten Kosten im Zusammenhang mit dem Neubau und der Finanzierung sind nicht voll angefallen. Das Unternehmen verfügt über eine ausreichende Eigenkapitalausstattung. Auf den Umsatzeinbruch im folgenden Jahr 2024 und seine Folgen wird ausführlich im Risiko- und Prognosebericht eingegangen. Im Anhang wird im Nachtragsbericht unter VI. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres auf die Ereignisse und Gegebenheit zur Unternehmensfortführung hingewiesen. 2.3.1.1. Vermögenslage Im Zuge der um T€ 2.158 gestiegenen Bilanzsumme ist die Eigenkapitalquote mit 66,8 % nach 68,1% im Vorjahr auf hohem Niveau geblieben. Auf der Aktivseite betraf dies im Wesentlichen die Ausleihung an die CS Grund und auf der Passivseite das Eigenkapital sowie die sonstigen Verbindlichkeiten. Das Anlagevermögen beträgt 6.711 T€ und beläuft sich auf 44,9 % der Bilanzsumme. 2.3.1.2. Finanzlage Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt T€ 3.133 nach T€ 1.319 im Vorjahr und ist damit deutlich gestiegen. Dem im Vorjahr zu Liquiditätsabflüssen führenden deutlichen Aufbau der Vorräte und Forderungen steht im laufenden Jahr ein leichter Abbau entgegen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit mit T€ - 4.515 betrifft im Wesentlichen mit T€ 1.296 die später weiter belasteten Auszahlungen für Planungskosten und mit T€ 2.896 den Aufbau der Ausleihungen an die CS Grund zur Finanzierung des von CS Grund begonnenen Neubaus. Es wurde zudem ein kleineres Sale- and Lease-Back Geschäft mit T€ 274 über die Kollektorfertigung abgeschlossen. Durch den Abschluss des Bauvertrags bei der CS Grund bestand zum 31.12.2023 eine erhebliche Investitionsverpflichtung der Firmengruppe ohne gesicherte Finanzierung. Nach der Beurteilung wurden erfolgversprechende Finanzierungsverhandlungen geführt. Im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit sind erste Zuflüsse aus der Begebung der Anleihe mit T€ 263 sowie die gezahlten Dividenden für das Jahr 2022 mit T€ 200 (T€ 100) enthalten. Die planmäßige Auszahlung zur Tilgung von Finanzkrediten betrug T€ 68 (T€ 173). Die nicht genutzten Kreditlinien betrugen zum 31.12.2023 T€ 1.200. Im Finanzmittelfonds sind die Guthaben bei Kreditinstituten um T€ 1.441 auf T€ 1.524 gesunken, was letztlich die beginnende Finanzierung der CS Grund anzeigt. 2.3.1.3. Ertragslage Die Umsatzerwartungen für das Geschäftsjahr 2023 mit einer Steigerung von 10 % wurden leicht übertroffen. Der Umsatz ist nach der Steigerung im Vorjahr damit nochmals um 11,7 % auf TEUR 39.803 gestiegen. Die motivierten und engagierten Mitarbeiter haben zu diesem erfolgreichen Geschäftsjahr maßgeblich beigetragen. Der Umsatzanstieg fiel im Wesentlichen im Bereich Photovoltaik an. Die Gesellschaft konnte das Rohergebnis um T€ 769 und damit um 4,93 % steigern. Der Rohertrag ist gegenüber dem Vorjahr um T€ 801 gestiegen. Die Rohertragsquote liegt mit 41,2 % im Jahr 2023 und 41,0 % im Jahr 2022 jedoch unter den Rohertragsquoten der Jahre 2021 mit 45,8 % und 2020 mit 45,9 %. Dies wird auf die stark gestiegenen Beschaffungspreise im Zusammenhang mit den Folgen des Kriegs gegen die Ukraine zurückgeführt. Wir haben Lieferungen- und Leistungen unter Inanspruchnahme von Skonti bezahlt. Hierdurch entstand ein Kostenentlastung im Materialaufwand in Höhe von T€ 309 (T€ 347). Der Personalaufwand stieg durch Erhöhung des Personals und aufgrund von Lohn- und Gehaltssteigerungen mit insgesamt 6,6 %. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen tragen die außergewöhnlichen Aufwendungen zur Begebung der Anleihe mit TEUR 692 zur Steigerung um 22,1 % bei. Die Anleihekosten werden im Folgejahr nicht mehr in dieser Größenordnung anfallen. In den Betriebskosten sind zudem moderate Steigerungen der Aufwendungen für Leiharbeiter und Mieten und beginnende Vormiete für den Neubau an die CS Grund enthalten. Während die Abschreibungen im Wesentlichen unverändert sind, beruht die Steigerung des Finanzergebnisses mit T€ 49 auf der erstmaligen Verzinsung der Ausleihung des Mieterdarlehens an die CS Grund, die wirtschaftlich mit der Vormiete für den Neubau verrechnete werden muss. Der Steueraufwand beträgt unverändert rund 30 %. Der Jahresüberschusses ist auf T€ 1.463 (T€ 2.010) zurückgegangen. 3. Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung (Prognosebericht) mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Chancen- und Risikobericht) 3.1. Risikobericht In unseren Geschäftsprozessen ist das Abwägen von Chancen und Risiken Grundlage unserer täglichen unternehmerischen Entscheidungen. 3.1.1. Erläuterungen zu den einzelnen Risikoarten 3.1.1.1. Bestandsgefährdende Risiken Bei der Gesellschaft ist im Lauf des Geschäftsjahres 2024, wie im Anhang unter I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss ausführlich angegeben, im Zusammenhang mit einem Umsatzeinbruch im Jahr 2024 von rund 45 % und dem Scheitern der Finanzierung eines begonnenen Neubaus der Beteiligungsgesellschaft CS Grund- und Verwaltungs GmbH + Co. KG im Volumen von rund € 35 Mio. eine wesentliche Unsicherheit eingetreten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwirft. Die von uns mit Unterstützung einer externen Beratungsgesellschaft erstellte integrierte Finanz- Vermögens- und Ertragsplanung bestätigt die Durchfinanzierung für unseren Prognosezeitraum bis Ende 2026. Ausgangspunkt für diese positive Prognose sind die guten Ergebnisse in der Vergangenheit bei einer konservativen Ausschüttungspolitik, was historisch zu einem niedrigen Verschuldungsgrad und einem hohen Eigenkapital geführt hat. Die CitrinSolar ist 2024 von einem branchenweiten Umsatzrückgang betroffen, der sowohl auf die schwächelnde Wirtschaftsleistung in Deutschland als auch auf eine Fördernovelle (Heizungsgesetz) zurückzuführen ist. Firmenhistorisch ist der erwartete Umsatz in 2024 auf Niveau des Jahres 2020 und damit rund 18 Mio. € oder rund 45 % geringer als im Vorjahr 2023. Im Jahr 2022 hat die Firmengruppe mit der Planung eines neuen Werks, vornehmlich für die Behälterproduktion, mit Logistikzentrum und Verwaltungsgebäude begonnen. Bauherr wurde letztlich die CS Grund. Mit dem Bau wurde dann am 14. November 2023 begonnen. Im Risikobericht des Vorjahres war zu den Planungen schon auf einen hohen Finanzierungsbedarf für diese Investition hingewiesen worden. Nach den von CitrinSolar beauftragten Planungsvorarbeiten schloss die CS Grund einen Bauvertrag für den Neubau mit einem Generalübernehmer, der von einem Bauvolumen von rund 35 Mio. € ausging. Dabei sollten bei knapp 2 Mio. € Eigenmitteln der CS Grund, rund 2/3 der Bausumme über ein KfW-Darlehen abgesichert werden, weitere 13 Mio. € hätten über die Anleihe finanziert werden sollen. Aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtlage in Deutschland zum Jahresende 2023 und der unerwarteten Absage eines Vertriebspartners für die Anleihe, konnte diese nicht erfolgreich platziert werden. Die CS Grund konnte deshalb die laufenden Baukosten nicht mehr bedienen. Als Komplementär haftet die CitrinSolar GmbH für die Verbindlichkeiten der CS Grund. Ziel war die Bautätigkeit trotz der im Zusammenhang mit dem beginnenden Umsatzeinbruch schwierigen Finanzierungsverhandlungen weiterlaufen zu lassen, jedoch konnte bis dato kein Vertriebspartner oder Großinvestor für die Anleihe und auch keine Alternativfinanzierung erschlossen werden. Abschlagsrechnungen konnten von der CS Grund aus diesem Grund nicht mehr beglichen werden. Danach vereinbarte die CS Grund einen Baustopp mit dem Generalübernehmer. Die Kündigung der Ausleihung der CitrinSolar an die CS Grund wurde für CitrinSolar GmbH ausgeschlossen. Ferner wurde eine Stundungsvereinbarung über die offenen Anzahlungsrechnungen mit dem Generalübernehmer geschlossen. Für die Liquiditätslücke hat CS Grund von der Hausbank im Herbst 2024 eine durch Grundpfandrechte neu gesicherte Überbrückungsfinanzierung von € 7,5 Mio. gewährt bekommen. Die Grundschulden hierfür wurden aktuell im Grundbuch eingetragen. Für die Überbrückungsfinanzierung haben die Gesellschafter der CitrinSolar und der CS Grund zusätzlich Sicherheiten in Form von persönlichen Bürgschaften übernommen, was die Unterstützung durch die Gesellschafter bekräftigt. Die Gewährung der Überbrückungsfinanzierung durch die Hausbank bekräftigt unsere Beurteilung der Unternehmensfortführung. Einerseits werden mit der Überbrückungsfinanzierung die offenen Forderungen gegenüber dem Generalübernehmer zuerst mit € 5,0 Mio. getilgt und andererseits kommen Teile dieser Finanzierung den operativen Mitteln der CitrinSolar zugute, die diese Mittel der CS Grund vorgestreckt hat. Für einen danach weiter bestehenden Finanzierungsteilbetrag von € 2,5 Mio. hat der Generalübernehmer eine Prolongation über den Sommer 2025 hinaus avisiert. Dem Generalübernehmer wurde aktuell hierfür eine Grundschuld von 2,5 Mio. € auf dem Grundstück des Neubaus eingetragen. Die aufrecht zu erhaltende Überbrückungsfinanzierung der CS Grund, mit einer an den EURIBOR gekoppelten variablen Verzinsung, ist ab Oktober 2025 über neun Jahre zu tilgen. Nach der Planung wird die Tilgung durch die CitrinSolar finanziert werden. Durch die relativ hohen Tilgungen muss, über den hier beurteilten Prognosezeitraum hinaus, eine deutliche Verbesserung erreicht werden, die nach unserer Beurteilung auch durch eine Tilgungsstreckung möglich sein kann. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität ist zudem ein Working Capital Management bei der CitrinSolar zur Reduzierung von Vorratsbeständen und Forderungen sowie ein Management der Lieferantenverbindlichkeiten erforderlich. Hierzu gehört auch die Aufrechterhaltung der von drei Banken gewährten und teilweise mit Grundschulden gesicherten und variabel verzinsten Kontokorrentlinien von 2,2 Mio. € mit einem Zinsänderungsrisiko im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung bei der Gesellschaft. Die Aufrechterhaltung dieser Finanzierungsbeiträge ist erforderlich. Das Konzept ist den Bau gestoppt zu halten und mit der Überbrückungsfinanzierung die Ansprüche des Generalübernehmers soweit zu befriedigen, dass dieser keine Fortsetzung und Zahlung weiterer Bauschritte verlangen kann. Bei Erholung der wirtschaftlichen Situation und dann gegebenenfalls möglicher Finanzierung des Gesamtvolumens, könnte der Bau mittel- und längerfristig fertiggestellt werden. Nach der Beurteilung ist die Fortsetzung des Betriebs am bisherigen Standort auf bisherigem Niveau gut möglich. Eine Option wäre auch eine Veräußerung des Grundstücks, Fortführung des Baus durch einen Dritten mit anschließender Anmietung der Immobilie von CitrinSolar. Der Generalübernehmer hat die bereits angefallenen Baukosten und die Kosten des Baustopps noch nicht abgerechnet. Weitere Aufträge an Subunternehmer wurden nicht mehr erteilt. Nach der anfänglichen Einschätzung, dass Bau- und Baustoppkosten durch die angeforderten und eingeplanten Anzahlungen abgedeckt sind, wurde aktuell noch ein Spitzenbetrag ertragsseitig eingeplant. Liquiditätsmäßig ist mit dem Generalübernehmer vereinbart, dass über die angeforderten Anzahlungen hinaus, abrechenbare Leistungen weder abgerechnet, noch fällig gestellt werden. Ein Verzicht auf diese Ansprüche ist damit jedoch nicht verbunden, sodass das Risiko einer Geltendmachung fortbesteht. Wesentlich für die Unternehmensfortführung ist ein Umsatz in 2025 in Höhe von mindestens 23 Mio. € bei massiver Umsetzung von Kosteneinsparpotenzialen. Diese Potenziale sind vorhanden und die Geschäftsführung wird über weitere Kosteneinsparungsmaßnahmen entscheiden. Daneben wird im Rohertrag eine deutliche Verbesserung benötigt. Nach Wegfall des Preisschocks an den Beschaffungsmärkten wird in der Planung aber vorsorglich nicht davon ausgegangen, dass vollständig auf die guten Relationen der Jahre bis 2020 eingeschwenkt werden kann. Im ersten Quartal 2024 wurde aufgrund der schwachen Marktsituation bereits Personal abgebaut. Im März 2024 entschied sich die Gesellschaft bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzumelden. Seit Mai 2024 wird diese Maßnahme konsequent eingesetzt, um Kosten zu reduzieren und somit Arbeitsplätze zu sichern. Sollte sich die Auftragslage nochmals verschlechtern, wird ein weiterer Personalabbau analysiert und durchgeführt. Im Jahr 2023 war es notwendig verstärkt neue Mitarbeiter einzustellen. Bei einem weiteren Personalabbau würden vornehmlich die Neuzugänge abgebaut werden. Dies führt zu keinen nennenswerten Aufwendungen für Abfindungen, da die Betriebszugehörigkeit in der Regel unter 12 Monate liegt. Leiharbeiter wurden zum Jahresende 2023 vollständig abgebaut. Weitere Kostenreduktionen werden kontinuierlich in Workshops analysiert und bei aussichtsreicher Bewertung umgesetzt. Die vorstehend beschriebenen bestandsgefährdenden Risiken werfen dabei insgesamt bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit zur Fortführung des Unternehmens auf. Nach der Beurteilung der Geschäftsführung könnte der Eintritt nur einzelner dieser Risiken, je nach Intensität, getragen werden. 3.1.1.2. Gesamtwirtschaftliche und Branchenrisiken Im Jahr 2024 sehen wir gegen über den beiden Vorjahren sinkende Rohstoffpreise. Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit wieder auf einem hohen Niveau, sodass es zu keinen Engpässen mehr kommt. Die Nachfrage nach Fachkräften steigt in allen Bereichen rapide an, so dass es schwierig ist genügend qualifiziertes Personal zu finden. Das Unternehmen wird deshalb verstärkt in Aus- und Weiterbildung investieren. Es müssen neue Wege beschritten werden, um Mitarbeiter zu finden und zu halten. Dem entgegen steht der aufgrund der aktuellen Ereignisse und Gegebenheiten bei der Gesellschaft durchzuführende Personalabbau. Risiken bestehen aufgrund gesetzlicher Regelungen hinsichtlich der Ausgestaltung von staatlichen Förderungen für erneuerbare Energien. Ein Risiko besteht dazu in einem möglichen Markteintritt von neuen Wettbewerbern, die einen Druck auf Verkaufspreise mit sich bringen könnte. 3.1.1.3. Sonstige unternehmensspezifische Risiken Das Unternehmen ist auf einem sehr hohen Standard im Bereich der Digitalisierung. Wertschöpfungsketten und Unternehmensprozesse werden effizient abgebildet und laufend optimiert. Dadurch ergeben sich höhere Gefahren durch Datenverlust und Cyberkriminalität. Damit werden die Anforderungen an organisatorische und technische Sicherheitskonzepte immer höher. Diesem Thema wird gleichberechtigt Beachtung geschenkt wie dem Streben nach digitalisierten Abläufen. Die Produkte und Dienstleistungen der CitrinSolar können mit Einzel- und Serienfehlern behaftet sein, die erhebliche Kosten auslösen können. Wir begegnen dem mit unseren Qualitätsstandards und unserer Qualitätssicherungsstelle. Steuerliche Strukturen könnten nicht anerkannt werden, was die Finanzierungs- und Vermietungsstruktur zwischen der CitrinSolar und der CS Grund betreffen kann. Dies könnte sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Firmengruppe auswirken. Im Zuge der ergriffenen Personalmaßnahmen könnten auch qualifizierte Stammmitarbeiter das Unternehmen verlassen. Darüber hinaus bestehen unternehmensspezifische allgemeine Risiken aus der branchenüblichen Geschäftstätigkeit und den getroffenen Maßnahmen sowie regulatorische Risiken. 3.1.2. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft umfasst auch die Risikosteuerung in Bezug auf Finanzinstrumente. Dabei wird durch die fortlaufende Risikoidentifikation, -bewertung und -bewältigung insbesondere hinsichtlich der Forderungen und Verbindlichkeiten das Ziel verfolgt, Risiken bei den Finanzinstrumenten zu minimieren. Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten werden nicht getätigt. Die Gesellschaft fakturiert die Umsätze in EURO, so dass bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen keine Währungsrisiken bestehen. In geringem Umfang wird in fremder Währung eingekauft. Durch kurze Zahlungsziele haben Wechselkursrisiken nur eine begrenzte Größenordnung. Währungs- und Zinssicherungsgeschäfte werden nicht getätigt. Zinsrisiken sind durch langfristige Darlehensverträge gesichert. Die Kontokorrentkredite sind variabel verzinst. Durch ein straffes Debitorenmanagement wird das Risiko in dem Bereich möglichst geringgehalten. Mit der Finanzierung durch die Anleihe sind bis Herbst 2024 € 1,8 Mio. eingeworben. Ein weiterer Zufluss wird nicht mehr erwartet. Eine Kündigungsmöglichkeit der Gläubiger besteht lediglich bei Nichtzahlung von Kapital oder Zinsen, Bekanntgabe der Zahlungsunfähigkeit der Emittentin, Eröffnung Insolvenzverfahren, Drittverzug einer Zahlungsverpflichtung von Finanzverbindlichkeiten von mind. 5 Mio. €, Kontrollwechsel sowie nicht fristgemäß erfolgter Veröffentlichungspflichten. Nach der Beurteilung besteht kein wesentliches Risiko einer vorzeitigen Rückführung. Nachhaltigkeitskriterien für die Anleihe mit Erfüllung von energetischen Baustandards müssen erfüllt werden, andernfalls ergibt sich ein Zinsaufschlag. Wir gewährleisten durch ein konsequentes Debitorenmanagement die Realisierung der Kundenforderungen. Die Lieferantenrechnungen werden grundsätzlich unter Einbehalt von Skonto bezahlt. Bankverbindlichkeiten mit laufender Tilgung bestehen neben der Finanzierung von Maschinen im Wesentlichen aus der langfristigen Finanzierung des Betriebsgebäudes. Wesentliche Zinsänderungen bestehen hieraus nicht, da über die gesamte Laufzeit Festzinsen vereinbart sind. Die Fähigkeit, den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gegeben. 3.1.3. Beurteilung des Gesamtrisikos Insgesamt ist die Risikobeurteilung durch die Bestandsgefährdung mit den wesentlichen Unsicherheiten der Finanzierung und der Umsatz- und Rohertragsentwicklung sowie der erforderlichen Erreichung der massiven Einsparziele und der Aufrechterhaltung der Finanzierung geprägt. Nach unserer Beurteilung bestehen keine weiteren bestandsgefährdenden Einzelrisiken. 3.2. Chancenbericht Die Klimakrise spitzt sich zu, die Preise für fossile Energien haben sich vervielfacht. Zusätzlich haben die Diskussion um Versorgungsengpässe beim Erdgas zu einer stark gestiegenen Nachfrage nach Energiesystemen mit erneuerbaren Energien und Speichersystemen geführt. Der Hauptvorteil von Solarthermie und Photovoltaik sowie deren Speicherung ist das Potential, eine saubere, erneuerbare Energiequelle zu liefern, die dazu beitragen kann, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Zusätzlich zu den Vorteilen für die Umwelt haben diese Technologien auch das Potenzial, die Energiekosten langfristig zu senken. Durch Investitionen in diese Technologie können Unternehmen und Privatpersonen die Energieeffizienz steigern, die Betriebskosten senken und mehr Kontrolle über die Energieversorgung gewinnen. Sowohl national als auch EU-weit werden Weichen in Form von Gesetzen und Vereinbarungen gestellt, die diese Entwicklungen festigen und unabhängig von regionalen Entscheidungen machen. U.a. wurde die Stromwende durch das EEG 2023 massiv beschleunigt. Bereits im Jahr 2030 sollen 80 % des verbrauchten Stroms aus erneuerbarer Energie stammen. Neben dem klassischen Stromsektor werden auch die Sektoren Mobilität und Wärme immer stärker auf erneuerbare Energieträger bauen müssen. Für Photovoltaik, Solarthermie und Wärmespeicherung wird sich aus genannten Gründen der Bedarf in den nächsten Jahren vervielfachen. Hierin liegen die wesentlichen Chancen dieser Gesellschaft. Auf Basis dieser Chancen planen wir in unserem Vertriebsplan wieder mit Umsätzen bis zu 27 Mio. € und deutlich positiven Ergebnissen. Dies setzt jedoch voraus, dass das höhere Umsatzniveau auch mit den gegenüber dem Basisplan unverändert angesetzten massiven Kosteneinsparungen realisiert werden kann. Der Eintritt einer solchen Entwicklung würde die bestehende Risikolage deutlich entspannen. 3.3. Prognosebericht Die Energiewende bildet das Fundament für eine ernst gemeinte Klimawende. Um klimaneutral zu werden, ist ein grundlegend neues System für die Erzeugung und Verteilung von Energie notwendig. Die fossilen Energieträger halten den Ausstoß von Treibhausgasen unverrückbar hoch. Deshalb führt kein Weg daran vorbei, diese zum größten Teil durch Energie aus Wind, Sonne und in kleinerem Umfang durch Biomasse zu ersetzen. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach regenerativen Energiesystemen - trotz aktueller Einbrüche - weiterhin auf einem sehr hohen Niveau bleiben wird. Jedoch schuf allen voran die politische Situation mit dem Heizungsgesetz eine Verunsicherung, sodass bis Dezember 2023 Kunden Ihre Aufträge aus politischer Unsicherheit weitestgehend stornierten. Im Jahr 2024 ist im Vergleich zu 2023 von einem abwartenden Markt auszugehen. Grund hierfür ist die langwierige Anlaufphase der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Allerdings müssen innerhalb der nächsten 20 Jahre mindestens 29 Mio. Wärmeerzeuger per Gesetz getauscht werden. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden etwa 1 Mio. Wärmeerzeuger pro Jahr verbaut. Durch die gesetzliche Grundlage, die weitere Verschärfung auf EU-Ebene hinsichtlich CO 2 -Bepreisung sowie dem Hochlauf der deutschen Förderpolitik in 2024 ist davon auszugehen, dass der Markt in 2025 wieder deutlich Fahrt aufnimmt. Diese Ansicht teilen die Verbände, Hersteller und Branchenstudien. Die Beratungsgesellschaft Querschiesser für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK) beschreibt dies für 2024 mit den nachstehenden Punkten:
Im Jahr 2024 wird gleichwohl ein mit rund 45 % geringerer Umsatz im Vergleich zu 2023 erzielt werden. Ursächlich hierfür sind die Umstellungen in der Förderung, die stark nachlassende Bautätigkeit und das sinkende Wirtschaftswachstum. Durch die wirtschaftliche und politische Lage sind Endkunden verunsichert. Dies wird sich in einer abwartenden Haltung bei größeren Investitionen niederschlagen. Die Geschäftsführung erwartet für das im Wesentlichen abgeschlossene Geschäftsjahr 2024 im Hinblick auf die beschriebenen Ereignisse und Gegebenheiten einen Jahresfehlbetrag in der Größenordnung von etwa 1,7 Mio. €. Der aktuelle Stand der liquiden Mittel inklusiver freier Finanzierungslinien zum 30. November 2024 beträgt 2.859 T€ und weicht damit nur marginal von der Planung aus dem Herbst 2024 ab. Nach der Basisplanung wird ab 2025 im Prognosezeitraum bei wieder leicht steigenden Umsätzen ein fast ausgeglichenes Ergebnis erreicht und in der Vertriebsplanung 2025 und 2026 mit stärker steigenden Umsätzen die Chance auf ein deutlich positives Ergebnis gesehen.
Moosburg, den 5. Dezember 2024 Citrin Solar GmbH, Moosburg Die Geschäftsführung gez. Christian Götz Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die CitrinSolar GmbH hat ihren Sitz in Moosburg, Landkreis Freising und ist im Handelsregister beim Amtsgericht München unter HRB 140 848 eingetragen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Im Zusammenhang mit einem Umsatzeinbruch im Jahr 2024 von rund 45 % und dem Scheitern der Finanzierung eines begonnenen Neubaus der Beteiligungsgesellschaft CS Grund- und Gebäude Verwaltungs GmbH + Co. KG, Moosburg a.d.Isar, Landkreis Freising, im Volumen von rund € 35 Mio. ist bei der Gesellschaft eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können, eingetreten. Das Unternehmen ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen. Bestandsgefährdende Risiken bestehen bei der Gesellschaft hinsichtlich des erforderlichen Turnarounds bei Umsatz und Rohertrag zur Erreichung des erforderlichen Break Even, der Wirksamkeit erforderlicher massiver Einsparmaßnahnahmen, des erfolgreichen Working Capital Managements, der Aufrechterhaltung von Kontokorrentlinien sowie der Unternehmensfortführung bei der Beteiligungsgesellschaft, für die die Gesellschaft als Komplementär haftet. Bei der Beteiligungsgesellschaft bestehen bestandsgefährdende Risiken im Zusammenhang mit der Fortführung der von der Hausbank gewährten Überbrückungsfinanzierung, der Lösung der nach Baustopp fortbestehenden Bauverpflichtung und Begrenzung noch nicht feststehender Bau- und Baustoppkosten sowie der Fortführung einer Finanzierung durch den Generalübernehmer. Aufgrund einer von der Hausbank der Beteiligungsgesellschaft gewährten Überbrückungsfinanzierung in Höhe von € 7,5 Mio. und unseren Beurteilungen aufgrund einer mit externer Unterstützung einer Beratungsgesellschaft erstellten integrierten Finanz-, Vermögens- und Ertragsplanung mit Erteilung einer Durchfinanzierungsbestätigung, wurde der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der positiven Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Erläuterungen und Beurteilungen der wesentlichen Unsicherheit sowie die Pläne der Gesellschaft zum Umgang mit diesen Gegebenheiten und Ereignissen sind im Lagebericht, in Abschnitt 3.1.1.1. Bestandsgefährdende Risiken, vorgenommen. Die Bilanz ist nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Zahlenangaben in Klammern betreffen das Vorjahr. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten. Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear und pro rata temporis. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen der Zugänge erfolgen seit dem Jahr 2021 soweit zulässig nach der degressiven Methode. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 800 € werden voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs als Abgang dargestellt. Das Projekt Solarfertigungsstraße ist aufgrund von Lieferverzögerungen erst im Jahr 2023 fertiggestellt worden, hierfür wurde bereits im Jahr 2021 eine Anzahlung geleistet. Das Gesamtinvestitionsvolumen belief sich auf T€ 274 was im Jahr 2023 über ein Sale and Lease back Geschäft finanziert wurde. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Rückführungsmöglichkeit der Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von T€ 4.512 ist durch wertbegründende bestandsgefährdende Ereignisse im Jahr 2024 in Frage gestellt und wird von einer nach Baustopp späteren Fortführung des Baus in Langenpreising mit auskömmlicher Vermietung sowie effektiver Tilgungsmöglichkeiten der CS Grund- und Gebäude Verwaltungs GmbH + Co. KG abhängen. Im Hinblick auf die erst in 2024 eingetretenen Ereignisse und die weiterhin beabsichtigte Fortführung oder gegebenenfalls Fortführung des Baus durch Dritte, ist die Ausleihung zu Anschaffungskosten bewertet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zum Durchschnittspreis bewertet. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sowie die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Neben den Material- und Fertigungseinzelkosten sind angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten samt Abschreibungen im Fertigungsbereich erfasst. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurde beachtet. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden auf der Aktivseite offen von den Vorräten abgesetzt. Der Ausweis erfolgt netto ohne Umsatzsteuer. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind, ausgehend von den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Ausfallrisiken bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko sowie Skontoeinbehalten wird durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Darüber hinaus werden angemessene Einzelwertberichtigungen gebildet. Der Ausweis der Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betrifft kurzfristige Forderungen gegen CS Grund- und Gebäude Verwaltungs GmbH + Co. KG mit T€ 77 (T€ 321), die im Vorjahr noch in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen wurden. Die Bewertung erfolgte wie bei den Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, unverändert zu Anschaffungskosten. Das sonstige Aktivvermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessener Höhe ab. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Urlaubsrückstellungen und Rückstellungen für Überstunden der Mitarbeiter wurden unter Berücksichtigung des durchschnittlichen personenbezogenen Personalaufwands ermittelt. Der durchschnittliche Personalaufwand wird danach unter Berücksichtigung von regelmäßigen Sonderzahlungen sowie pauschaler sozialer Abgaben auf Basis regelmäßiger Jahresarbeitsstunden ermittelt. Die durch Gehaltsverzichte entstandenen Wertguthaben von Mitarbeitern werden mit den kongruent abgeschlossenen, an die Mitarbeiter abgetretenen, Rückdeckungsversicherungen saldiert. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellung beträgt T€ 151. Der Zeitwert des Deckungsvermögens beträgt T€ 151. Erträge und Aufwendungen werden in Höhe von T€ 3 verrechnet. Rückstellungen für Jubiläumsleistungen für unterschiedliche Jubiläumsstichtage wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren mit einem Anwartschaftstrend von 0%, unter Berücksichtigung gegebenenfalls noch zu erdienender Anteile und spezifizierten Fluktuaktionsabschlägen von 10% bis 35% (65%) und einen Rechnungszinssatz von 1,74% (1,44%) bewertet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die auf Fremdwährung lautenden Jahresabschlussposten sind mit dem Kurs des Geschäftsvorfalls angesetzt. Bei entsprechenden Bilanzposten erfolgt die Stichtagswährungsumrechnung zum Devisenkassamittelkurs unter Beachtung von § 256a HGB. III. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind dem Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) zu entnehmen. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 47 (T€ 38) enthalten. In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 77 (T€ 0) enthalten. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 317 (T€ 386) durch Grundschulden von T€ 1.900 auf dem Betriebsgrundstück besichert. Zur Sicherung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. In den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 148 (T€ 0) enthalten. Die passiven latenten Steuern entwickelten sich im Berichtsjahr wie folgt:
Die nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte betreffen Leasinggeschäfte in den Bereichen Maschinen, Fuhrpark und Geschäftsausstattung. Zweck dieser Geschäfte ist die Verringerung der Kapitalbindung, Verbesserung der Liquidität und der verbesserte Zugang zum technologischen Fortschritt. Im Jahr 2023 wurde ein Sale-and-Lease-Back Geschäft über die Kollektorfertigung im Volumen von T€ 274 ohne wesentlichen Buchgewinn abgeschlossen. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 bzw. 3a HGB ergeben sich wie folgt:
Die Verpflichtungen aus Immobilienmietverträgen betreffen ermittelte Vormieten für den Neubau Langenpreising für die Bauzeit bis 2025 T€ 3.727 (T€ 0) auf Basis eines Investitionsvolumens von € 35,8 Mio. Nachfolgende Mieten ab dem vereinbarten Mietbeginn 1. Januar 2026 sind gemäß Mietvertrag, der eine Laufzeit von 30 Jahren hat, mit einer Jahresmiete von T€ 2.702 erfasst. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen T€ 692 (T€ 0) außergewöhnliche Aufwendungen für Beratungskosten im Zusammenhang mit der Begebung der Anleihe. Aus der Währungsumrechnung zum Bilanzstichtag (§ 256a HGB) waren Gewinne von T€ 0 (T€ 0) und Verluste von T€ 0 (T€ 0) und aus der Währungsumrechnung gemäß § 277 Abs. 5 S. 2 HGB waren Gewinne von T€ 0 (T€ 1) sowie Verluste von T€ 1 (T€ 2) bei den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen zu erfassen. Sonstige Steuern in Höhe von T€ 11 (T€ 12) werden aus Gründen der Klarheit unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Das Ergebnis nach Steuern entspricht dem Jahresüberschuss und wurde aus Gründen der Klarheit in einem Posten ausgewiesen. V. Sonstige Angaben Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2023 mit 100 % an der CS Versorger GmbH, Moosburg a.d.Isar, Landkreis Freising beteiligt. Deren Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt T€ 50 (T€ 50) bei einem Jahresergebnis von T€ 0 (T€ 0). Mit der CS Versorger GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit CitrinSolar GmbH als Obergesellschaft. Im Jahr 2022 beteiligte sich die Gesellschaft mit 70 % an der neu gegründeten Trinergy GmbH, Moosburg a.d.Isar, Landkreis Freising. Deren Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt T€ 95 (T€ 88) bei einem Jahresergebnis von T€ 6 (T€ -12). Durchschnittlich wurden beschäftigt:
Zum Geschäftsführer war bestellt:
Die Gesellschaft ist Komplementärin ohne Kapitalbeteiligung an der CS Grund- und Gebäude Verwaltungs GmbH + Co. KG mit Sitz in Moosburg a. d. Isar. Eine Inanspruchnahme aus der Haftung als Komplementär ist aus Sicht des Abschlussstichtages 31. Dezember 2023 nicht ersichtlich und eine Beurteilung unter Berücksichtigung wertbegründender Ereignisse 2024 nicht angezeigt. VI. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn von € 1.525.726,22 in andere Gewinnrücklagen einzustellen. VII. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres betreffen die in Abschnitt I. angegebenen Ereignisse und Gegebenheiten zur Unternehmensfortführung unter Hinweis auf die Erläuterungen und Beurteilungen in Abschnitt 3.1.1.1 des Lageberichts. Die Gesellschaft hat im September 2024 über die Haftung als Kommanditist der CS Grund- und Verwaltungs GmbH + Co. KG hinaus für diese Beteiligungsgesellschaft eine Bürgschaft für die Überbrückungsfinanzierung über € 7,5 Mio. zugunsten der Hausbank abgegeben. Die Kündigung der Ausleihung der CitrinSolar GmbH an die CS Grund- und Verwaltungs GmbH + Co. KG wurde für CitrinSolar GmbH ausgeschlossen. Der Umsatzeinbruch 2024 mit einem erwarteten Jahresfehlbetrag 2024 von rund € 1,7 Mio. wird als wertbegründendes Ereignis beurteilt, sodass im Jahresabschluss zum 31.12.2023 bei beurteilter Unternehmensfortführung hieraus keine Konsequenzen zu ziehen waren.
Moosburg, 5. Dezember 2024 CitrinSolar GmbH, Moosburg Die Geschäftsführung gez. Christian Götz Feststellung Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung am 10. Dezember 2024 festgestellt. Beschluss über die ErgebnisverwendungDer Bilanzgewinn in Höhe von € 1.525.726,22 wird in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Anlagespiegel für das Geschäftsjahr 2023
WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach §§ 327, 276, 288 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die CitrinSolar GmbH, Moosburg, Landkreis Freising Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der CitrinSolar GmbH, Moosburg, Landkreis Freising, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der CitrinSolar GmbH, Moosburg, Landkreis Freising, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf Angabe I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt 3.1.1.1 Bestandsgefährdende Risiken des Lageberichts, in denen der gesetzliche Vertreter beschreibt, dass im Zusammenhang mit einem Umsatzeinbruch im Jahr 2024 von rund 45 % und dem Scheitern der Finanzierung eines begonnenen Neubaus der Beteiligungsgesellschaft CS Grund- und Verwaltungs GmbH + Co. KG, Moosburg a.d.Isar, Landkreis Freising, im Volumen von rund € 35 Mio. bei der Gesellschaft eine wesentliche Unsicherheit eingetreten ist, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Das Unternehmen ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen. Bestandsgefährdende Risiken bestehen bei der Gesellschaft hinsichtlich des erforderlichen Turnarounds bei Umsatz und Rohertrag zur Erreichung des erforderlichen Break Even, der Wirksamkeit erforderlicher massiver Einsparmaßnahnahmen, des erfolgreichen Working Capital Managements, der Aufrechterhaltung von Kontokorrentlinien sowie der Unternehmensfortführung bei der Beteiligungsgesellschaft, für die die Gesellschaft als Komplementär haftet. Bei der Beteiligungsgesellschaft bestehen bestandsgefährdende Risiken im Zusammenhang mit der Fortführung der von der Hausbank gewährten Überbrückungsfinanzierung, der Lösung der nach Baustopp fortbestehenden Bauverpflichtung und Begrenzung noch nicht feststehender Bau- und Baustoppkosten sowie der Fortführung einer Finanzierung durch den Generalübernehmer. Wie in Angabe I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss im Anhang und Abschnitt 3.1.1.1 Bestandsgefährdende Risiken des Lageberichts dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 5. Dezember 2024 gez. Rolf Bauer, Wirtschaftsprüfer gez. Matthias Wolf, Wirtschaftsprüfer" |
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